IV-Revision: Die Kinderrente wird später geklaut
Das Bundesparlament treibt den Rentenabbau in der Invalidenversicherung voran. Ob Behindertenorganisationen und die Linke das Referendum ergreifen, entscheidet sich im neuen Jahr.
Die Sozialversicherungen stehen weiter unter politischem Druck, unter Spardruck. Bei der Sanierung der Invalidenversicherung (IV) vermeldet der Bund einen ersten (finanziellen) Erfolg. Dieses Jahr wird die IV mit einer halben Milliarde Überschuss abschliessen und den Schuldenberg von fünfzehn Milliarden Franken entsprechend reduzieren. Dennoch jagt eine IV-Revision die andere. Der erste Teil der 6. Revision (6a) ist vor einem knappen Jahr in Kraft getreten. Kernstück ist die Integration von RentnerInnen in den klassischen Arbeitsmarkt. Rund 17 000 Handicapierte sollen wieder in diesen sogenannten ersten Arbeitsmarkt finden. Ein ehrgeiziges Ziel, an das kaum jemand glaubt, zumal sich die ArbeitgeberInnen nicht verbindlich auf das vereinbarte Ziel festlegen lassen und bislang vor allem durch PR-Sprüche und Goodwill-Erklärungen aufgefallen sind. Den Tatbeweis hat die Wirtschaft erst zu erbringen. Noch ist es ohnehin viel zu früh, um die Auswirkungen dieses jüngsten Beschlusses abzuschätzen.
Existenzsicherung zweitrangig
Anders sieht es mit der vor vier Jahren beschlossenen 5. Revision aus. Der Bund feiert sie bereits als Erfolg, als «Kulturwandel» weg von einer «Renten- hin zu einer Eingliederungsversicherung». Sie hatte das Ziel Eingliederung vor Rente, also durch frühzeitige Intervention zu verhindern, dass ArbeiterInnen in die IV abrutschen. Im Zeitraum von zehn Jahren haben sich die Neurenten halbiert, von rund 30 000 auf 15 000 im vergangenen Jahr. Auch die Zahl der RentnerInnen geht seit 2006 leicht zurück. Das ist Statistik, das sind Zahlen. Auf dieser Ebene spielt sich die politische Debatte weitgehend ab. Dass die Invalidenversicherung die Existenz der RentnerInnen sichern muss, ist in dieser Auseinandersetzung zweitrangig. Bruno Schmucki von der Behindertenorganisation Procap sagt: «Faktisch hat man die Anforderungen für eine Rente enorm hochgeschraubt. Ob die Halbierung der Neurenten auf die Bemühungen um die Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder auf die erhöhten Anforderungen zurückzuführen sind, lässt sich noch nicht wirklich belegen.» Jedenfalls produziert diese rigide Politik Härtefälle, das gestehen bürgerliche Politiker wie der SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi ein.
Mit Ausnahme eines Teils der CVP drängen die bürgerlichen Parteien und der mächtige Wirtschaftsverband Economiesuisse weiter auf einen knallharten Sparkurs. Diese Woche beriet der Nationalrat die Revision 6b. Kernstücke dieser Revision sind:
1. Die Einführung eines stufenlosen Rentensystems. Eine Vollrente soll demnach nur erhalten, wer mindestens zu achtzig Prozent arbeitsunfähig ist, heute liegt diese Schwelle bei siebzig Prozent. Das bedeutet: Rund vierzehn Prozent der RentnerInnen würde die Rente gekürzt.
2. Die Kürzung der Kinderrente. Derzeit erhalten IV-BezügerInnen pro Kind vierzig Prozent zusätzlich. Die Kinderrente soll auf dreissig Prozent gesenkt werden. Ausserdem sollen die Reisekosten nicht mehr im gleichen Mass erstattet werden, Betrug stärker bekämpft und eine Schuldenbremse eingeführt werden.
Taktische Aufteilung
Aus taktischen Gründen treten der Bundesrat und Teile der CVP für eine Aufteilung der Revision 6b ein. Bloss das stufenlose Rentensystem, die verstärkte Eingliederung psychisch Handicapierter, Betrugsbekämpfung und Schuldenbremse sollen zunächst umgesetzt werden. Zurückstellen möchten sie die emotional aufgeladene Kürzung der Kinderrente und die Kürzung der Reisekosten. Denn der Bundesrat und die CVP fürchten, dass die Behindertenorganisationen und die Linke das Referendum ergreifen und diese Revision ganz verhindern könnten. Auch die Kantone stehen der Revision skeptisch gegenüber. Und die Stimmung in der Bevölkerung ist angesichts des Sparwahns – bei gleichzeitiger Steuerentlastung von Wohlhabenden und Unternehmen – am Kippen. So haben sich die St. Galler StimmbürgerInnen unlängst gegen die Streichung von Ergänzungsleistungen bei HeimbewohnerInnen ausgesprochen.
Noch ist es nicht so weit. Der Ständerat hat die Vorlage bereits beraten, möchte im Gegensatz zu den rechtsbürgerlichen NationalrätInnen die bestehenden Renten nicht kürzen und dafür die Kinderrente reduzieren. Diesen Mittwoch hat der Nationalrat nun einer Aufteilung zugestimmt. Die Kinderrente und die Reisekostenabgeltung werden vorläufig nicht angetastet. Damit ist das taktische Kalkül von Bundesrat und politischer Mitte aufgegangen. Die Behindertenorganisationen und die Linke werden abwägen müssen, ob ein Referendum unter diesen Voraussetzungen noch eine Chance hat. Die Frage, ob es ergriffen wird, hängt von der Zahl der potenziellen VerliererInnen der anstehenden Revision ab. Das klingt zynisch. Aber so läuft nun mal das politische Geschäft. Der Entscheid fällt wohl noch vor der Frühlingssession. Dann kommt das Geschäft nochmals zur Differenzbereinigung in den Ständerat.