Kommentar zur Senkung der IV-Kinderrenten: Kinder im Visier

Nr. 11 –

Mit dem Beschluss, im Rahmen der aktuellen IV-Revision die Kinderrenten zu senken, stellt der Nationalrat klar, dass Kinder für ihn ein Luxus sind.

Die Invalidenversicherung (IV) ist inzwischen finanziell auf Kurs. Gemäss Prognosen des Bundes kann sie voraussichtlich bis 2030 ihre Schulden bei der AHV tilgen. Gerne brüstet sich die IV damit, dass sie sich in den letzten Jahren zu einer Eingliederungsversicherung gewandelt habe. Tatsächlich setzt die IV seit gut fünfzehn Jahren verstärkt auf Integrationsmassnahmen. Doch ihre Sanierung verdankt sie in erster Linie dem steigenden Druck auf IV-BezügerInnen: Höhere Hürden sorgen dafür, dass immer weniger Renten gesprochen werden; der Druck auf die Sozialhilfe und die Ergänzungsleistungen steigt.

Vor diesem Hintergrund wollte der Bundesrat mit der aktuellen IV-Revision 6b denn auch für einmal nicht sparen: Im Fokus stehen bessere Integrationsmassnahmen für Jugendliche und psychisch Beeinträchtigte. Umso stossender ist der Entscheid des rechts dominierten Nationalrats von letzter Woche: Es soll weiter gespart werden.

Im Visier hat die grosse Kammer insbesondere die Kinderrente. Sie soll von 40 auf 30 Prozent der gesprochenen Rente sinken. Die maximale Kinderrente würde somit um ein Viertel von 950 auf 710 Franken im Monat gekürzt werden. Die durchschnittlichen Kinderrenten würden gemäss Angaben des Bundes bei rund 400 statt 530 Franken liegen. Weil der Nationalrat weiss, dass er damit aneckt, hat er die Kinderrente kurzerhand umbenannt: in «Zulagen für Eltern». Doch lässt sich damit nicht verschleiern, was offenbar die Geisteshaltung einer Mehrheit im rechten Nationalrat ist: dass Kinder ein Luxus sind, den sich SozialleistungsbezügerInnen besser nicht leisten sollten.

Die Kürzungen der Kinderrenten hätte für viele Betroffene drastische Auswirkungen. Mit der aktuellen Revision wird zudem statt des stufenbasierten Modells ein System mit graduell ansteigenden Renten eingeführt, was zu zusätzlichen Kürzungen führen kann. Der Behindertenverband Inclusion Handicap hat ausgerechnet, dass einer Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem IV-Grad von 62 Prozent die Rente um mehr als ein Viertel gekürzt würde – von heute 2295 Franken auf 1686 Franken.

Es ist bemerkenswert, dass Kinder und Jugendliche offenbar nur dann Mitgefühl wecken, wenn sie direkt von Einschränkungen betroffen sind: Bei pflegebedürftigen Kindern etwa haben selbst rechte ParlamentarierInnen in den letzten Jahren auf Verbesserungen gedrängt. Kinder, die aufgrund der Lebenssituation ihrer Eltern psychischen und finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, interessieren hingegen offenbar nicht. Dabei hält selbst die nationale Armutsstrategie fest, dass man «Kindern mit schlechten Ausgangsbedingungen» Förderung zukommen lassen sollte. Dazu gehört auch, eine möglichst grosse Chancengleichheit herzustellen, um eine Reproduktion der Armut zu vermeiden. Kinderzulagen sind ein Mittel dazu. Sie eröffnen betroffenen Jugendlichen etwa die Perspektive auf eine gute Ausbildung.

Kinderrenten werden nicht nur IV-BezügerInnen, sondern auch AHV-BezügerInnen ausgerichtet. Auch sie wären von den Sparmassnahmen betroffen. Und auch bei der laufenden Reform der Ergänzungsleistungen, die nächste Woche im Parlament zur Schlussabstimmung kommt, stehen die Kinder im Visier: Das Parlament hat die Ansätze für die Kinderkosten gesenkt – wenn auch dank des Ständerats weniger drastisch, als es der Nationalrat ursprünglich wollte. Argumentiert wird mit dem immer Gleichen: falsche Anreize. Familien von SozialleistungsbezügerInnen dürften nicht mehr Einkommen haben als jene mit den tiefsten Lohneinkommen. Dieses Argument ist gerade in Bezug auf die IV zynisch – nicht nur, weil man so die sozial Schwächsten gegeneinander ausspielt, statt etwa existenzsichernde Mindestlöhne einzuführen. Die Mehrheit des Nationalrats befand, wer zu viel IV-Rente erhalte, habe zu wenig Anreiz, seine Restarbeitsfähigkeit auszunutzen. Die gleichen Räte stimmten dann jedoch gegen eine Quote, die Unternehmen verpflichtet hätte, IV-BezügerInnen einzustellen.

Es ist nun am Ständerat, gegen die destruktive Sozialpolitik des Nationalrats einzustehen.