Affäre Hildebrand: Herrn Blochers seltsame Anwälte

Nr. 12 –

In der Affäre um den vor einem Jahr zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand gibt es zwei grosse Fragen, die alle anderen überlagern: Was waren die Hintergründe und Motive für die umstrittenen Devisen- und Aktientransaktionen auf dem Konto von Philipp Hildebrand? Und unter welchen Umständen fanden die belastenden Unterlagen der Bank Sarasin den Weg in die Hände von Christoph Blocher und der «Weltwoche»?

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments hat nun den Bericht zu Hildebrands Rücktritt im Januar 2012 vorgelegt – und keine der beiden Fragen beantwortet.

Stattdessen beschränkt sich die GPK auf Kritik am Bundesrat, besonders an der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey. Der Bundesrat habe in der Affäre seine Kompetenzen überschritten und ohne rechtliche Grundlage gehandelt. Die Kritik am Krisenmanagement mag berechtigt sein, doch schon die Frage der Kompetenzüberschreitung ist formaljuristisch umstritten, da zwar der Bankrat die Aufsicht über die Nationalbank ausübt, die Oberaufsicht aber beim Bundesrat liegt.

Kein Wunder also, dass Calmy-Rey und die heutige Regierung die Kritik zurückweisen. Calmy-Rey spricht von einem «Nebenschauplatz», den die GPK untersucht habe. Sekundiert wird sie dabei von Christoph Blocher, der sie Anfang Dezember 2011 über die Gerüchte zu Hildebrands Devisengeschäften informiert hatte: Er wirft der GPK vor, «die unangenehmen Fragen» nicht zu stellen.

Solche Fragen hätte die GPK tatsächlich klären können: zum Beispiel, warum Eveline Widmer-Schlumpf dem Gesamtbundesrat drei Tage lang nicht sagte, dass neue, belastende Dokumente aufgetaucht seien, bis Hildebrand zurücktrat. Und warum Hildebrand noch am Tag vor dem Rücktritt seinen Nationalbankkollegen schrieb, der Bundesrat habe seinen Rücktritt abgelehnt. Neben Widmer-Schlumpf und Hildebrand betreffen «die unangenehmen Fragen» aber vor allem Christoph Blocher. Besonders vor dem Hintergrund, dass gegen den SVP-Nationalrat – anders als gegen Hildebrand – ein Strafverfahren läuft. Die Aussagen Blochers vor der GPK werfen jedenfalls neue Fragen auf.

Gegenüber den GeschäftsprüferInnen sprach Blocher stets von «drei Anwälten», die ihm die Informationen über Hildebrand mitgeteilt hätten. Sie sollen Blocher nach seinem zweiten Treffen mit Micheline Calmy-Rey Mitte Dezember auch die Bankunterlagen zur Verfügung gestellt haben. Andere Informanten erwähnte er vor der GPK nicht. Wer sollen diese Anwälte sein? Woher hatten sie die Unterlagen? Blocher will auf Anfrage nichts über deren Identität bekannt geben. Die Anwälte seien aber nicht seine einzigen Informanten gewesen, sagt er, diese hätten nur «Hinweise, aber keine Belege» gehabt, meint er und widerspricht damit seiner früheren Aussage vor der GPK. Zwei weitere Informanten seien ja später in der Öffentlichkeit bekannt geworden – der SVP-Kantonsrat Hermann Lei und der damalige Sarasin-Mitarbeiter Reto T.

Blochers Darstellung lässt Zweifel aufkommen: Am 15. Dezember, als Blocher Calmy-Rey Bankdokumente zeigte, hatte Reto T. diese längst verbrannt, nur Hermann Lei war noch im Besitz der Unterlagen. Warum also sagte Blocher der GPK, er habe die Unterlagen von «drei Anwälten» erhalten?

Die damalige Bundespräsidentin Calmy-Rey reagierte schnell und diskret, um Indiskretionen zu vermeiden. Dafür wird sie heute von der GPK kritisiert. Sie handelte so, weil «Nationalrat Blocher ziemlich direkt davor gewarnt habe, dass die Informationen an die ‹Weltwoche› gelangen würden, falls nichts passiere». Blocher sagt heute, die Anwälte hätten «wohl nicht an die Medien gehen können, weil sie zu wenig in der Hand hatten». Und Reto T. bekräftigt auf Anfrage, was er schon früher gesagt hat: «Ich wollte nie an die Medien gelangen, und ich habe das Herausgehen bekämpft.»

Wer genau hat also Druck ausgeübt und mit der Presse gedroht? Welche Rolle spielte der SVP-Nationalrat? Kam der Druck für eine Veröffentlichung der Dokumente am Ende von Blocher selbst? Klärung könnte das Strafverfahren bringen. Nächste Woche wird bekannt, ob die Hausdurchsuchung bei Blocher vor einem Jahr rechtens war und die damals beschlagnahmten Unterlagen entsiegelt werden dürfen.