Durch den Monat mit Regula Bähler (Teil 4): Warum bist du Medienanwältin geworden?
Manchmal ist es legitim, intime Dinge zu publizieren, wenn es von öffentlichem Interesse ist – etwa die Sexfantasien von James Schwarzenbach. Regula Bähler erklärt, warum Medienrecht Spass machen kann.
WOZ: Regula, du bist seit den neunziger Jahren unsere Hausanwältin. Kannst du dich noch an deinen ersten WOZ-Fall erinnern?
Regula Bähler: Sehr gut, es ging um Tagebücher von James Schwarzenbach. Stefan Keller hatte sie schon vor Jahren in einem Antiquariat erstanden. Als Schwarzenbach dann 1994 starb, schrieb er in der WOZ einen Nachruf und zitierte aus zwei Tagebüchern.
Vielleicht muss man noch kurz erzählen, wer Schwarzenbach war.
Er stammte aus einer reichen Zürcher Industriellenfamilie, hatte seinen eigenen Verlag und stand Frontisten und Antisemiten nahe. Schwarzenbach wurde in den sechziger Jahren Nationalrat und war wohl der erste rechtspopulistische Politiker in Europa. Er war Mitglied der Nationalen Front und später Parteichef der Nationalen Aktion, der heutigen Schweizer Demokraten. Und er ging vor allem als Vater der ersten fremdenfeindlichen Initiative, der sogenannten Schwarzenbach-Initiative, in die Geschichte ein.
Wer hat nun Stefan Keller und die WOZ verklagt?
Schwarzenbachs Witwe und seine Tochter – wegen Verletzung des Persönlichkeits- und des Urheberrechts. Die WOZ zitierte aus nicht veröffentlichten Tagebüchern, die Schwarzenbach einem Trödler übergeben hatte und die auf verschlungenen Wegen zu Stefan Keller gelangten. Die Passagen handelten von Gewissensbissen und einsamen religiösen und sexuellen Praktiken.
Darf man daraus zitieren? Er schrieb das ja privat für sich.
Wer Schriften einem Trödler übergibt, gibt die Kontrolle auf, was einer Veröffentlichung gleichkommt. Vom Urheberrecht her war Zitieren somit erlaubt. Doch betrafen die Stellen Intimes, das die Hinterbliebenen natürlich nicht öffentlich verbreitet sehen wollten. Die WOZ beanspruchte für sich – nachdem er in vielen Nachrufen fast zum Staatsmann hochstilisiert worden war – den Rechtfertigungsgrund des öffentlichen Interesses und wollte aufzeigen, dass ihn auch noch anderes beschäftigte. Denn zur Zeit des inkriminierten Tagebuchs war Schwarzenbach an einem antisemitischen Überfall auf das Kabarett Pfeffermühle beteiligt, worüber er in seinem Tagebuch kein Wort verlor.
Wie ging der Prozess aus?
Es kam zu einem Vergleich. Die Familie kaufte die Tagebücher zurück.
Wie wurdest du überhaupt Medienanwältin?
Ich war fünfzehn Jahre als Journalistin und Filmrealisatorin beim Schweizer Fernsehen, mit einem Abstecher zum «Tages-Anzeiger». Wegen diverser Veränderungen, nicht zuletzt personeller, stieg ich dort aus und in die Kampagnenleitung für das Antirassismusgesetz ein. Danach – ich war damals schon über vierzig – musste ich entscheiden, was ich künftig tun wollte: Polit-PR oder Anwaltsprüfung? Ich habe mich für Letzteres entschieden … und es wurde die härteste Zeit meines Lebens (lacht).
Anfang der achtziger Jahre hatte ich das Jusstudium im Schnelldurchgang abgeschlossen. Ich wusste einiges über Rechtsgeschichte und -soziologie, hatte aber eher bescheidene Kenntnisse in anderen Bereichen. Nun musste ich mich reinknien und alles von Grund auf neu erlernen – gleichzeitig arbeitete ich voll als Substitutin in einer Kanzlei. Es war eine echt lebens- und genussfeindliche Zeit …
Medienrecht klingt langweilig. Was fasziniert dich daran?
Medienprozesse sind von einem grossen Ermessensspielraum geprägt, und es ist schwierig abzuschätzen, wie das Urteil herauskommt. Ausserdem hat der Zivilprozess das Reizvolle an sich, dass vor dem Beweisen behauptet wird – da kannst du aus dem Vollen schöpfen, auch sprachlich. Lügen ist zwar nicht erlaubt, aber die meisten Dinge lassen sich so oder anders beschreiben. Wenn die Gegenpartei auf eine Behauptung nicht reagiert, gilt diese als unbestritten.
Wenn kein Einwand kommt, ist es richtig?
Richtig. Na ja. Es ist das, was als Beschreibung des Sachverhalts oder als Bedeutung eines Begriffs gilt. Das Ganze hat etwas Sportliches, das mag ich.
Kannst du ein Beispiel geben?
Nehmen wir die Frage, ob eine Äusserung an die Ehre geht. Da kommt es darauf an, wie das Durchschnittspublikum diese im Gesamtzusammenhang interpretiert. Da lässt sich nicht einfach im Synonym-Duden auf die ersten drei Begriffe abstellen, was aber häufig geschieht. Was ein echter «Schlufi» ist, ergibt sich etwa erst beim Nachschlagen im «Schweizerischen Idiotikon». Dieses schweizerdeutsche Wörterbuch eröffnet ganze Argumentationswelten.
Nochmals zum Gerichtsfall, der letzte Woche in Zürich über die Bühne ging. Da haben echte Richter, Verteidigerinnen, Staatsanwälte und Geschworene viermal ein Urteil gefällt. Wie kam es am Ende raus?
Zweimal haben die Geschworenen den Fall an die Staatsanwaltschaft zur Ergänzung der Untersuchung zurückgewiesen, zweimal wurde der beschuldigte Hamlet freigesprochen.
Regula Bähler (60) ist seit 1997 Hausjuristin der WOZ. Bähler hat für die vier Aufführungen des Gerichtsfalls «Please, Continue (Hamlet)», die letzte Woche im Rahmen des Zürcher Theaterspektakels zu sehen waren, das juristische Personal und den Gerichtspsychiater ausgewählt.