Durch den Monat mit Regula Bähler (Teil 3): Warum würdest du gern eine Robe tragen?

Nr. 34 –

Richtige Richter, Staatsanwältinnen, Verteidiger und ein Gerichtspsychiater verhandeln im Rahmen des Zürcher Theaterspektakels einen Gerichtsfall. Der Fall ist inszeniert, die juristischen Argumentationen sind echt. Regula Bähler erzählt, wie das zustande kommt.

WOZ: Regula, diese Woche ist im Rahmen des Zürcher Theaterspektakels der Gerichtsfall «Please, Continue (Hamlet)» inszeniert worden. Hamlet steht vor Gericht, weil er den Vater seiner Freundin Ophelia getötet hat. Dabei haben echte Staatsanwälte, Richterinnen, Verteidiger und ein Gerichtspsychiater mitgewirkt. Nichts war eingeübt. Du warst bei den Vorbereitungen involviert: Wie bringt man so etwas zustande?
Regula Bähler: Alle Beteiligten haben vorgängig die Gerichtsakten mit Einvernahmeprotokollen des Beschuldigten, Hamlet, und der Zeuginnen erhalten. Hamlet sagt aus, er habe eine Ratte töten und nicht den Mann umbringen wollen, es sei eine fatale Verwechslung und ein Unfall gewesen. Hamlets Mutter schützt seine Version. Seine Freundin, Ophelia, glaubt das allerdings nicht. Sie hatte sich kurz vor der Tat von Hamlet getrennt und ist überzeugt, er habe ihren Vater vorsätzlich getötet. Diese drei Personen werden von Schauspielerinnen und Schauspielern gespielt, alle andern sind juristische Profis und argumentieren, wie sie es bei einer richtigen Verhandlung auch tun würden.

Wer hat die Gerichtsakten geschrieben? Es ist unter anderem ja eine modernisierte Version von William Shakespeares «Hamlet».
Das Stück wurde von den beiden Theatermachern Roger Bernat und Yan Duyvendak konzipiert und zuerst auf Französisch aufgeführt. Sie stellten das Material zusammen. Später wurden die Gerichtsakten für Deutschland übersetzt. Ich habe sie dann an die Schweizer Verhältnisse angepasst.

Am Ende urteilt nicht der Richter, sondern elf Geschworene aus dem Publikum. Gibt es denn in der Schweiz noch Geschworenengerichte?
Nur noch im Tessin, in Bellinzona. Früher hatte jeder Kanton eine eigene Strafprozessordnung. Anfang 2011 trat eine gesamtschweizerische in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden die anderen wenigen Geschworenengerichte, die es noch gab, abgeschafft – auch das im Kanton Zürich, dazu gab es ja eine Volksabstimmung. Das Geschworenengericht hatte aber nur schwere Delikte zu beurteilen wie Mord, vorsätzliche Tötung oder Geiselnahme. Und auch nur dann, wenn die beschuldigte Person nicht geständig war. Es waren klassische Indizienprozesse. Die Richter, aber auch die Staatsanwältinnen, Verteidiger oder Gerichtsweibel weinen den Geschworenengerichten heute noch nach.

Warum denn das?
Bei diesen Prozessen galt das Unmittelbarkeitsprinzip. Alle Beweise mussten vorgelegt und abgenommen werden, alle Zeugen wurden nochmals einvernommen. Man konnte auch Kreuzverhöre führen. Es waren ausserordentlich interessante Prozesse, die gern mal drei Wochen dauern konnten.

Hätte man die Geschworenengerichte gar nicht abschaffen sollen?
Das würde ich nicht sagen. Es entschieden ja juristische Laien – und ihre Urteile fielen meist viel härter aus als die professioneller Richter. Dieses Phänomen ist weltweit zu beobachten. So gesehen ist es gut, dass es keine Geschworenengerichte mehr gibt, bei denen Leute entscheiden, die ohne Erfahrung nur in einem einzigen Prozess urteilen. Ein Bundesgerichtsjournalist sprach in diesem Zusammenhang mal von einem «richterlichen Lottosystem» .

Zurück zur Inszenierung. Gab es Unterschiede zu Aufführungen in anderen Ländern?
Regisseur Yan Duyvendak zeigte sich erstaunt, dass Staatsanwälte oder Verteidigerinnen während des Plädoyers nicht herumgehen und sich etwa den Geschworenen direkt zuwenden. Er war auch ein wenig enttäuscht, dass man keine Perücken oder Roben trägt.

Das ist doch sympathisch – diese Roben haben etwas Affektiertes.
Also, ich würde noch ganz gern einen Talar oder eine Robe tragen.

Wirklich?
Ja, da kann man alles darunter anziehen, was man möchte – selbst Bermudas. Ernsthaft: Roben verdeutlichen natürlich auch die Inszenierung, die real in den Gerichtssälen aufgeführt wird.

Zwei der vier geplanten Theaterabende sind vorbei. Wie liefen sie? Kamen die Geschworenen zu unterschiedlichen Urteilen?
Sie werden ja jeweils von einem Berufsrichter beraten. Am ersten Abend kamen sie zum Schluss, dass die Akten an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden müssen und ergänzt werden sollen mit einer Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung. Es gab also kein Urteil. An der zweiten Verhandlung – jeden Abend tritt ja eine neue juristische Besetzung an – befanden die Geschworenen: Im Zweifel für den Angeklagten, und kamen deshalb zu einem Freispruch. Die erforderliche Dreiviertelmehrheit, die es für einen Schuldspruch gebraucht hätte, kam nicht zustande.

Noch etwas ganz anderes: Hermann Suter, Präsident von der Gruppe Giardino, hat gemäss seinen eigenen Angaben Klage gegen die WOZ eingereicht (vgl. Seite 3). Was sagst du als WOZ-Hausanwältin dazu?
Solange die Klage nicht vorliegt, kann man nicht viel sagen. Warten wir vorerst entspannt ab, was da wirklich kommt.

Regula Bähler (60) ist seit 1997 Hausjuristin der WOZ. Bähler hat für die vier Aufführungen des Gerichtsfalls «Please, Continue (Hamlet)» das juristische Personal und den Gerichtspsychiater ausgesucht. Zwei der vier Verhandlungen haben erst nach Redaktionsschluss stattgefunden.