Öffentlichkeitsgesetz: «Das Seco hat mit Abwehrreflex reagiert»

Nr. 29 –

Ohne die juristische Unterstützung von Regula Bähler, der Hausanwältin der WOZ, hätten die Dokumente der Waffenexporteure nie herausgeklagt werden können. Sie fordert, dass Gebühren für Öffentlichkeitsgesuche gestrichen werden.

Regula Bähler, Anwältin Foto: Vera Markus

Das Öffentlichkeitsgesetz ist seit vielen Jahren in Kraft. Dank dieses Gesetzes sollten alle Informationen und Dokumente der Bundesverwaltung öffentlich zugänglich sein. Im Jahr 2015 berief sich die WOZ auf das Gesetz, um vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Namen sämtlicher Rüstungsexporteure zu erhalten. Nachdem das Bundesgericht unserer Zeitung im letzten Jahr recht gegeben hatte, trafen die Daten im Juni 2020 endlich ein.

WOZ: Regula Bähler, du hast als Anwältin das Verfahren begleitet. Warum dauerte es so lange? Hat das Seco blockiert?
Regula Bähler: Wenn man durch alle Instanzen muss, dauert ein Verfahren eigentlich immer so lange. Das Seco hat sich zunächst geweigert, die verlangten Dokumente herauszugeben. Seine Begründung war damals äusserst dürr. Wir zogen den Fall dann durch bis vor Bundesgericht, das im März 2019 zu unseren Gunsten entschieden hat. Das Seco musste dann nachholen, was es von allem Anfang an hätte tun sollen: nämlich abklären, ob die betroffenen Firmen an den herausverlangten Dokumenten überhaupt ein Geheimhaltungsinteresse geltend machen. Und eine Güterabwägung vornehmen. Die involvierten Gerichte haben ja in wohltuender Deutlichkeit entschieden, dass dabei das Interesse an einer Veröffentlichung schwerer zu gewichten ist. Mit anderen Worten: Hätte das Seco nicht mit jenem typischen Abwehrreflex reagiert, mit dem Ämter ziemlich regelmässig auf Zugangsgesuche reagieren, wäre das Verfahren deutlich kürzer gewesen.

Die Verwaltung verrechnet oft sehr hohe Gebühren, damit sie die Dokumente rausrückt. In diesem Fall musste die WOZ knapp 5500 Franken bezahlen. Was macht es so teuer?
Es ist überhaupt nicht zwingend, dass die Bearbeitung eines Zugangsgesuchs etwas kostet. Besteht nämlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der Dokumente, kann die betreffende Behörde oder Institution ganz davon absehen, die Kosten auf die Gesuchsteller zu überwälzen. Das geschieht allerdings selten. Meistens werden einfach die einschlägigen Gebühren verlangt. Für Medienschaffende werden in der Regel die Ansätze halbiert. Im vorliegenden Fall hatte das Seco zum Schluss doch noch einen etwas grösseren Aufwand. So verrechnete es der WOZ 28 Arbeitsstunden für die Auswertung von Fragebogen.

Was machen freie Journalistinnen und Journalisten? Die können sich weder die Gebühren noch die Anwaltskosten leisten.
Sie müssen ein Gesuch um Erlass der Gebühren stellen. Wird dem nicht entsprochen, bleibt ihnen nur, eine Redaktion zu finden, die diese Kosten übernimmt. Oder sie suchen sonstige Geldgeber – und sei es über ein Crowdfunding. Oder sie verzichten auf diesen Teil der Recherche.

Was müsste beim Öffentlichkeitsgesetz nachgebessert werden, damit es seinem Namen gerecht würde?
Auf jeden Fall wäre verbindlich festzulegen, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich keine Kosten erhoben werden. Dies fordert auf Bundesebene auch eine parlamentarische Initiative, die seit Jahren darauf wartet, endlich im Parlament behandelt zu werden. Das Hauptproblem liegt aber nicht im Gesetz. Die Mitarbeitenden der Verwaltung oder von öffentlichen Institutionen sollten mit einer anderen Grundhaltung auf Zugangsgesuche reagieren – Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben nicht einfach Böses im Sinn. Es braucht das Bewusstsein, dass Transparenz in einem Rechtsstaat etwas Selbstverständliches, ja unerlässlich ist für die politische Teilnahme.

Gab es bei diesem Fall besondere Überraschungen oder lustige Momente?
Nein, abgesehen davon vielleicht, am Schluss recht bekommen zu haben. Der Ausgang solcher Verfahren ist ja meist schwierig abzuschätzen. Für Lustiges ist dabei wenig Raum.

Wenn ich mich richtig erinnere, war eine Argumentation des Seco mit dem Beispiel Schweden allerdings ziemlich lustig.
Stimmt. Es argumentierte, die Dokumente könnten nicht offengelegt werden, weil dadurch nicht nur die internationalen Beziehungen der Schweiz gefährdet würden, sondern weil dann viele betroffene Länder verärgert seien, die ihre Rüstungsbeschaffungen geheim halten wollten. Das Seco untermauerte diesen Standpunkt mit einem Urteil des obersten schwedischen Verwaltungsgerichts, das aber schon ziemlich angejahrt war. Das stachelte meine Neugier an. In Schweden hat das Öffentlichkeitsprinzip nämlich seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Verfassungsrang. Es lässt sich dort so ziemlich jede Information über amtliche Vorgänge finden.

Das heisst, du konntest alles im Original lesen?
Richtig. Jedenfalls betraf dieses Urteil technische Details eines sowjetischen Spionage-U-Boots, das vor der schwedischen Küste gesunken war. Was die WOZ vom Seco herausverlangt hat, ist samt und sonders auf der Internetplattform der schwedischen Inspektion für strategische Produkte zu finden. Es ist sogar noch viel mehr allgemein einsehbar. Es braucht also nicht einmal ein Gesuch dafür. Es ist in Schweden also genau andersherum, als das Seco behauptet hat.