Bosnien und Herzegowina: Bosniakin? Serbe? Kroatin? … Oder BürgerIn?
Da die Macht im ethnischen Proporz zwischen BosniakInnen, bosnischen SerbInnen und KroatInnen aufgeteilt wird, birgt die kommende Volkszählung politische Sprengkraft.
Die Protagonisten des Werbespots reissen sich das Klebeband vom Mund und sagen stolz: «Ich bin Bosniake, mein Glaube ist der Islam, meine Sprache ist Bosnisch.» Im Oktober findet in Bosnien und Herzegowina die erste Volkszählung seit der Unabhängigkeit statt. Für Sejfudin Tokic, den Leiter der Werbekampagne, ist das ein historischer Moment, da sich die BosniakInnen erstmals als solche deklarieren können. Seit Monaten tingelt der Politiker einer Kleinpartei von Podium zu Talkshow durch das halbe Land. Seine Kernbotschaft ist der Name der Kampagne: «Es ist wichtig, Bosniake zu sein». Jeder Bosniake, der sich beim Zensus nicht als solcher bezeichne, so Tokics markiges Credo, gebe im Nachhinein jenen recht, die im Bürgerkrieg vor zwei Jahrzehnten versucht hätten, das bosniakische Volk zu vernichten.
Die Macht hängt von den Zahlen ab
Die muslimischen BosniakInnen sind vor den orthodoxen SerbInnen und katholischen KroatInnen die grösste Volksgruppe in Bosnien. Beim letzten Zensus, der 1991 abgehalten wurde, als das Land noch zum sozialistischen Jugoslawien gehörte, machten die BosniakInnen – damals offiziell «Muslime» genannt – rund 43 Prozent der Bevölkerung aus. 31 Prozent deklarierten sich als SerbInnen, 17 Prozent als KroatInnen. Kleinere Anteile entfielen auf JugoslawInnen und «Übrige». Ein Jahr nach der Volkszählung begann der Bürgerkrieg, in dem Hunderttausende ermordet und vertrieben wurden. Die «ethnischen Säuberungen», die von serbischer Seite, aber auch von den anderen Bürgerkriegsparteien betrieben wurden, veränderten die demografische Landkarte des multiethnischen Staats nachhaltig.
Mit dem von den USA vermittelten Abkommen von Dayton beendeten die Präsidenten Bosniens, Serbiens und Kroatiens 1995 den Bürgerkrieg. Das Vertragswerk regelte auch die verfassungsmässige Ordnung des unabhängigen Staats, die bis heute gilt. Bosnien wurde entlang der Frontlinien in zwei Einheiten geteilt, die Serbische Republik und die (bosniakisch-kroatische) Föderation Bosnien und Herzegowina. Gleichzeitig erhielten Bosniaken, Serbinnen und Kroaten den Status von gleichberechtigten «konstitutiven Völkern» dieses Staats. Alle öffentlichen Ämter des Gesamtstaats sowie der zwei Teilrepubliken und der einzelnen Verwaltungsdistrikte werden seither nach einem komplexen Schlüssel unter VertreterInnen dieser drei Nationalitäten aufgeteilt.
Basis für diesen ethnischen Proporz sind die Daten der Volkszählung von 1991. Diese Daten entsprechen jedoch keineswegs mehr der Realität. Obwohl die Repatriierung der Flüchtlinge ein erklärtes Ziel des Daytoner Vertragswerks ist, sind diese seit Kriegsende kaum in ihre angestammten Wohngebiete zurückgekehrt. An die Stelle der stark durchmischten Bevölkerungsstruktur zu jugoslawischer Zeit sind relativ homogene ethnische Körperschaften getreten. Zudem ist die Gesamtbevölkerung aufgrund der durch Mordpolitik und Wirtschaftsmisere bedingten Auswanderung um eine halbe Million auf rund 3,8 Millionen geschrumpft. Die Anpassung der ethnischen Quoten an die neuen Daten könnte zu erheblichen Verschiebungen innerhalb der Machtstrukturen führen.
Statistische Diskriminierung
Sejfudin Tokic und seine Leute sind besorgt, weil Prognosen zeigen, dass der Anteil der BosniakInnen an der Gesamtbevölkerung stark zurückgehen könnte. Dies nicht nur wegen der demografischen Verschiebungen, sondern auch, weil viele ethnische BosniakInnen durch ihre Angaben zur Nationalität unter die Rubrik «Übrige» fallen könnten: 2007 publizierte das Entwicklungsprogramm der Uno eine Studie, die aufzeigte, dass 43 Prozent der BosnierInnen sich primär als BürgerInnen Bosnien und Herzegowinas sehen. Bei den bosnischen KroatInnen und vor allem in der Serbischen Republik, deren nationalistische PolitikerInnen regelmässig mit einer Abspaltung drohen, ist die ethnische Identität stärker ausgeprägt – wohl auch wegen der Anbindung an die «Mutterrepubliken» Kroatien und Serbien. Laut Studie sind es die BosniakInnen, die sich am ehesten, zu über sechzig Prozent, in erster Linie mit dem Staat identifizieren.
«Es ist wichtig, Bürger zu sein»
An diese Zahl klammert sich auch eine Koalition von nichtstaatlichen Organisationen unter Führung des jungen Aktivisten Darko Brkan. Ihre Devise lautet: «Es ist wichtig, Bürger zu sein.» Brkan und seine Leute wollen die Menschen davon überzeugen, beim Zensus nicht die ethnische, sondern die staatsbürgerliche Identität in den Vordergrund zu rücken. Sie forderten im Vorfeld der Volkszählung, dass die Fragen nach Ethnizität und Nationalität offen gestellt werden – ursprünglich war nur eine Mehrfachauswahl zwischen den drei konstitutiven Völkern und der Rubrik «Übrige» vorgesehen.
Eurostat, das Statistische Amt der EU, gab ihnen recht und forderte eine entsprechende Anpassung der Fragebögen. Wenn sich nun viele Befragte als BosnierInnen und HerzegowinerInnen bezeichnen – und diese Gruppe vielleicht sogar grösser ist als jene der KroatInnen, die durch die Abwanderung der letzten Jahre gar auf unter zehn Prozent zu sinken droht –, würde der Druck auf die Regierung massiv erhöht, die Diskriminierung aller «Übrigen» zu beseitigen, hofft Brkan.
Bosnien ist seit Jahren politisch gelähmt und wirtschaftlich äusserst schwach. Die nationalistischen Parteien begünstigen nur ihre eigene Klientel und blockieren sich gegenseitig. Auch die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union, deren Protektorat Bosnien letztendlich ist, scheint in weite Ferne gerückt zu sein. Für den Nationalisten Tokic hängt die Stabilität des Landes direkt davon ab, wie viele der BosniakInnen sich als solche deklarieren, schliesslich seien sie das einzige wirklich staatstragende der bosnischen Völker. In erster Linie geht es bei der Kampagne «Es ist wichtig, Bosniake zu sein» um den Erhalt der Privilegien der eigenen ethnischen Gruppe. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest einige BosnierInnen die leidige Frage ethnischer Identität, unter deren Vorzeichen vor zwanzig Jahren die ganze Region in den Abgrund gerissen wurde, bei der Volkszählung aussen vor lassen.
Gerade eine Gesellschaft, die entlang der ethnischen Gräben tief gespalten ist, ist auf BürgerInnen angewiesen, die sich nicht für Partikularinteressen, sondern für die ganze Gesellschaft einsetzen und sich mit ihr identifizieren.
Klage gegen die Verfassung
Dass die auf dem Dayton-Abkommen beruhende bosnische Verfassung hochgradig diskriminierend ist, zeigte die erfolgreiche Klage von Dervo Sejdic und Jakob Finci. Die beiden hatten 2009 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg moniert, sie könnten sich als Rom und Jude nicht für das bosnische Staatspräsidium oder das Oberhaus des bosnischen Parlaments bewerben, da diese Ämter zwingend an Angehörige der «konstitutiven Völker», Bosniaken, Serbinnen und Kroaten, vergeben werden.
Das Urteil gab Anstoss zu einer Verfassungsreform, die jedoch seither verschleppt wird. Nicht nur Minderheiten, sondern auch all jene, die sich jenseits ethnisch-nationaler Verortungen schlicht als StaatsbürgerIn definieren, werden absurderweise per Verfassung von der politischen Partizipation ausgeschlossen.