Öffentlicher Raum: Von der Basler Allmend zum NöRG

Nr. 43 –

«Wem gehört der öffentliche Raum?», wurde vergangene Woche in Basel gefragt. Ein neues Gesetz soll den Zugang zu diesem regeln – für alle. Woran aber längst nicht alle glauben.

«Die Nutzung der Allmend erfolgte willkürlich und frei – allfällige Konflikte konnten über nachbarschaftliche Absprachen geregelt werden», so heisst es im «Historischen Lexikon der Schweiz». Doch die Allmenden von damals gibt es nicht mehr. Was Allmend war und allen gehörte, ist heute öffentlicher Raum, und darüber bestimmt ein Gesetz.

Der öffentliche Raum gehört aber auch allen, so steht es zumindest im neuen Basler Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums. Bisher wurde etwa das Slacklinen (wie man Seiltanzen heute nennt) am Rheinbord über das Allmendgesetz von 1927 geregelt. Ein neues Gesetz war daher dringend nötig. Der Grosse Rat entschied sich vergangene Woche mit grosser Mehrheit für eines mit der sprechenden Abkürzung NöRG – und mit vielen KritikerInnen.

Grillieren ohne Patriotismus

Geregelt wird im NöRG beispielsweise, was der sogenannte schlichte Gemeingebrauch ist. Ihn können alle Menschen so lange ausüben, bis die Sicherheit, der Bau und der Unterhalt, der Natur- und Denkmalschutz in Gefahr sind, wie es im Gesetz heisst. Im Sommer auf einem kleinen Grill einen «Klöpfer» braten soll erlaubt bleiben, ein spontanes 1.-August-Feuer am Rheinufer wird es aber mit dem NöRG nicht geben. Nur auf Druck der SP und eines Vorstosses von liberaler Seite steht im entsprechenden Absatz nichts über die Sauberkeit: Ginge es nach der zuständigen Bau- und Raumplanungskommission, wären schon wegen drohender Abfälle bestimmte Einschränkungen des Gemeingebrauchs möglich gewesen.

Tanja Soland von der SP Basel-Stadt ist eine der grössten KritikerInnen des NöRG. Sie befürchtet, dass das NöRG letztlich zur Verdrängung von Randständigen und Obdachlosen führe, da diese nicht ins Stadtbild der StandortförderInnen passen würden. An einem Podium zum Thema pocht Soland auf Toleranz: «Wir müssen akzeptieren lernen, dass auch Menschen den öffentlichen Raum nutzen, die uns nerven.» Ausserdem wünsche sie sich die Möglichkeit, dass Dinge noch «spontan und illegal» stattfinden können.

Das NöRG regelt ferner sogenannte «Nutzungen zu Sonderzwecken», das sind beispielsweise bewilligungspflichtige Grossveranstaltungen wie das Open Air Basel im Kasernenhof oder die Musikparade Beat on the Street am Rheinufer. Veranstalter von beidem ist Sandro Bernasconi, der Programmverantwortliche des Konzertlokals Kaserne. Beim Podium zum NöRG wies er diese Woche auf die uneinheitliche Praxis der Behörden in der Vergangenheit hin: «Ich kenne junge Leute, die im Sommer am Rhein Flyer verteilten. Die Polizei sah den schlichten Gemeingebrauch überschritten und beschlagnahmte die Flyer.» Und das, obwohl es bei der Veranstaltung nicht ums Geld gegangen sei, von einer kommerziellen Nutzung des öffentlichen Raums also keine Rede sein könne. Allgemein seien die Behörden in Basel äusserst streng: «Bei einem unserer Konzerte spielte ein Musiker drei Minuten länger als bewilligt. Im nächsten Jahr ist uns die Bewilligung um eine halbe Stunde gekürzt worden», sagt Bernasconi. Beat on the Street habe man das erste Mal als Demonstration veranstaltet, erklärt Bernasconi. «So kamen wir überhaupt erst zu einer Bewilligung.»

Mitbestimmen in Riehen

Wie die Behörden in Zukunft mit solchen Grossveranstaltungen umgehen, bleibt unklar. Sie werden über das NöRG hinaus mit Nutzungsplänen geregelt. Diese legen fest, wie oft zum Beispiel auf dem Barfüsserplatz eine grosse Bühne aufgebaut werden darf. Ob dabei aber die lokale Rockband Navel oder ein Jodlerchörli auftritt, wird in den Plänen nicht geregelt – dank einer breiten linksliberalen Allianz, die den Zweck der Anlässe nicht im Gesetz haben wollte. Über die Nutzungspläne entscheidet ausserdem der Grosse Rat und nicht der Regierungsrat, sie fallen also unter das Initiativ- und Referendumsrecht. So stimmen dann also auch VillenbesitzerInnen im angrenzenden Riehen darüber ab, wie oft die Stadtjugend auf dem «Barfi» Party machen darf.

Abgelehnte Witzprävention

Markus Schefer, Rechtswissenschaftler der Universität Basel, sieht in Sachen NöRG vor allem Probleme bei der Regelung des «gesteigerten Gemeingebrauchs»: «Aus rechtsstaatlicher Sicht wurden falsche Schwerpunkte gesetzt. Das Gesetz hätte betreffend die Ausübung der politischen Kommunikationsgrundrechte genauer ausfallen sollen.» Gern hätte Schefer gesehen, wenn beispielsweise festgehalten worden wäre, dass durch die Behörden kein Einfluss auf den Inhalt von Demonstrationen genommen werden darf. Andreas Albrecht, liberal-demokratischer Grossrat und Präsident der für die Ausarbeitung des Gesetzes zuständigen Bau- und Raumplanungskommission, weist darauf hin, dass die Bewilligungspraxis für Demos schon in der Kantonsverfassung verankert sei. Ein Antrag der SP-Fraktion, die politischen Kommunikationsgrundrechte auch im NöRG zu verankern, wurde abgelehnt. Jedoch gab es eine Mehrheit für einen anderen sozialdemokratischen Antrag: Politische Demonstrationen sind künftig gebührenfrei.

Die Grünen schliesslich wollten keine «Technokratenwitze» zum NöRG und forderten die Namensänderung zu «öRG». Dieser Antrag wurde vom Parlament nicht geschluckt.