Universität Zürich: Was weiter geschah: Ritzmann nicht angehört
Letzte Woche präsentierte die Universität Zürich die Resultate eines Gutachtens, das die Umstände der Kündigung von Iris Ritzmann, Professorin des Medizinhistorischen Instituts, überprüfen sollte. Gutachter Heinrich Koller, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Justiz, kommt darin zum Schluss, dass die Kündigung «alles in allem rechtlich vertretbar und faktisch begründet» sei. Er betont, dass die Uni Ritzmanns Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist im April 2014 zu zahlen habe. Zudem seien organisatorische Massnahmen nötig, damit Fehler in der rechtlichen Beurteilung nicht mehr vorkämen. Dieser Hinweis geht an die Adresse des Rechtsdienstes der Uni, der sich in arbeitsrechtlichen und datenschützerischen Fragen als inkompetent erwiesen hat. Die Uni will Kollers Empfehlungen nachkommen.
Heinrich Koller ist ein angesehener Jurist. Umso befremdlicher mutet es an, dass er für sein Gutachten ausschliesslich mit jenen Unterlagen arbeitete, die ihm die Universität zur Verfügung stellte. Weder hat er Ritzmann die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben noch ihre Dokumentation der Vorkommnisse in sein Gutachten einbezogen. Ein unparteiisches Gutachten sieht anders aus. Dieser Meinung sind auch die InitiantInnen des akademischen Protests gegen die Entlassung von Iris Ritzmann in einem Nachtrag vom 6. Dezember. Sie erhalten daher ihren Protest aufrecht und fordern weiterhin die Rücknahme von Ritzmanns Kündigung.
Noëmi Landolt
Nachtrag zum Artikel «Die missachtete Fürsorgepflicht» in WOZ Nr. 46/13.