Dieudonné M’bala M’bala: Zensurieren? Oder allenfalls sanktionieren?
Die Auftritte von Dieudonné M’bala M’bala führten in der Romandie zu einer ausgedehnten Diskussion über Meinungsäusserungsfreiheit. Der antisemitische Brachialkomiker ist in Frankreich rund ein halbes Dutzend Mal wegen Aufstachelung zum Rassenhass verurteilt worden. Von Unrechtsbewusstsein keine Spur, die Bussen hat er bis anhin nicht bezahlt, da er mittellos sei. All seine Erlöse fliessen zu einer Firma, die seiner Ehefrau gehört. Nun ermitteln die Finanzbehörden.
Nach Intervention des französischen Innenministers Manuel Valls verboten mehrere französische Städte die Aufführung von Dieudonnés neuem Programm «Le Mur». Dieudonné reagierte umgehend und trat mit einem abgeänderten Programm auf. Auch in Nyon. Die zehn Vorstellungen waren Wochen im Voraus ausverkauft. Dieudonnés Gegner verlangten ein städtisches Verbot, also Zensur. Dieudonné sei kein «umstrittener Komiker» mehr, sondern ein «Politiker» oder der «Anführer einer bunt zusammengewürfelten antisemitischen Bewegung». Eine umstrittene Einschätzung.
Der französische Soziologe Michel Wieviorka erkennt in Dieudonnés Publikum drei Zuschauergruppen. Rechtsextremisten, die sich an Dieudonnés Antisemitismus ergötzen. Migrantinnen, die sich ebenso an die von ihm thematisierte historische Erfahrung des Kolonialismus erinnern würden wie an die Ausbeutung in französischen Fabriken. Und junge Männer, die sich gegen ein «verrottetes» Medien-, Politik- und Intellektuellensystem auflehnen und Dieudonnés libertäre Ader schätzen würden. Die Rechtsextremisten seien antisemitisch, die beiden anderen Gruppen nicht, könnten es allerdings werden.
In Nyon sassen vorwiegend junge Männer im Publikum. Abzeichen, die auf eine politische Gesinnung schliessen liessen, waren bei der ersten Vorstellung nicht zu sehen. Die Stadtregierung hatte getan, was einem freiheitlichen Staat angemessen ist. Sie hatte nie daran gedacht, die Aufführungen zu verbieten, doch angekündigt, sie werde jede Vorstellung aufnehmen lassen, um Gesetzesverstösse sanktionieren zu können.