Ausserdem: Private Betreuung als gemeinnützige Aufgabe

Nr. 23 –

Die Gewerkschaft Unia und der Verband «Zu Hause leben» haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für Angestellte in der privaten SeniorInnenbetreuung in der Deutschschweiz abgeschlossen, der ab 1. Januar 2015 für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Der Vertrag setzt ein Zeichen in einer Branche, in der diverse private Firmen immer wieder für Negativschlagzeilen sorgen: Im neuen GAV enthalten wären unter anderem festgelegte Mindestlöhne, die Anrechnung von Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildung, fixierte Arbeits- und Ruhezeiten sowie eine obligatorische Krankentaggeldversicherung.

In Kraft treten würde der GAV aber nur, wenn ihm mindestens die Hälfte aller privaten Betreuungsfirmen zustimmt. Den dreissig im Verband «Zu Hause leben» vereinten Betrieben stehen jedoch zahlreiche Firmen im weit grösseren Verband ASPS gegenüber. In vielen davon wird unter prekären Bedingungen gearbeitet – was sie nicht davon abhält, sich intensiv um öffentliche Aufträge zu bemühen.

Umso wichtiger wäre es sicherzustellen, dass sich die Arbeitsbedingungen aller in der SeniorInnenbetreuung tätigen Betriebe am öffentlichen Personalrecht der Kantone und Gemeinde orientieren. Die Gemeinden und Kantone wiederum müssen genügend finanzielle Mittel bereitstellen, um die gemeinnützige Spitex ausreichend finanzieren zu können und damit zu gewährleisten, dass medizinische Pflege und hauswirtschaftliche Dienste weiterhin aus einer Hand und in guter Qualität geleistet werden. Letztlich sollte ein GAV für alle in diesem Bereich tätigen Betriebe den öffentlichen Anstellungsbedingungen entsprechen.

Einen ersten Schritt in diese Richtung hat die Gewerkschaft Unia nach entsprechenden Gesprächen mit dem VPOD bereits gemacht: Sollten die dem GAV angeschlossenen Firmen öffentliche Leistungsaufträge erhalten, müssten sie gemäss Vertrag die Arbeitsbedingungen einhalten, die für die gemeinnützige Spitex gelten.