Gefährliche Straftäterinnen: Walliser Parlament hebt Arztgeheimnis auf

Nr. 47 –

Im Jahre 2013 ermordete der verurteilte Vergewaltiger und Mörder Fabrice Anthamatten seine Therapeutin Adeline M. in Genf; in der Waadt entführte und ermordete Claude Dubois, ein vorbestrafter Mörder, seine 19-jährige Freundin Marie. Daraufhin erwogen die Regierungen von Genf, Waadt und Wallis eine Aufhebung des Arztgeheimnisses für gefährliche StraftäterInnen. Inzwischen überdenkt der Genfer Staatsrat seinen Vorstoss, der Grosse Rat des Kantons Waadt sieht von einer Aufhebung ab. Im Wallis hat das Parlament hingegen vergangene Woche einer Aufhebung des Arztgeheimnisses für gefährliche StraftäterInnen zugestimmt.

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH wehrt sich nun gegen diese Aufhebung. Sie argumentiert, massgeblich für die öffentliche Sicherheit sei eine wirksame Therapie, denn die meisten StraftäterInnen würden wieder in die Freiheit entlassen. Doch die Basis für eine Therapie sei das Arztgeheimnis. Es ermögliche erst ein Vertrauensverhältnis, das für eine wirksame Therapie und die Einschätzung der Gefährlichkeit von StraftäterInnen nötig sei. In den beiden Mordfällen war laut FMH nicht das Arztgeheimnis das Problem, sondern es waren Fehler der Vollzugsbehörden. Bereits heute sieht das Gesetz zudem die Möglichkeit einer ärztlichen Gefährdungsmeldung vor.

Rechtsstaatlich ist der Beschluss des Walliser Parlaments nicht haltbar. Das Bundesgericht hat 2013 in einem Basler Fall geurteilt, die Kantone hätten nicht die Kompetenz, die strafprozessuale Zeugnispflicht abweichend von der Strafprozessordnung zu regeln oder gar das Arztgeheimnis vollständig abzuschaffen.