Japan: Die Erbauer von Fukushima sollen haften
Bereits 5000 Personen klagen gegen die Herstellerfirmen des AKWs in Fukushima. Diese sollen nicht einfach so weitermachen dürfen wie bisher.
Trotz der Reaktorkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011 exportiert Japan ungehindert AKW-Technologie. Premierminister Shinzo Abe hat den Export sogar zu einem wichtigen Teil seiner Wirtschaftspolitik erklärt. Daran wird sich auch nach der Parlamentswahl nichts ändern, die wegen der Wirtschaftskrise auf den kommenden Monat vorgezogen worden ist. Verträge mit der Türkei und Vietnam für neue Atomkraftwerke sind bereits abgeschlossen, Exporte nach Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Indonesien und in Länder Zentraleuropas sollen folgen. Profiteure dieser Deals sind auch die japanischen Firmen Hitachi und Toshiba, die am Bau der Fukushima-Reaktoren beteiligt gewesen waren.
Diese wirtschaftspolitische Ignoranz hat 22 AnwältInnen veranlasst, Anfang des Jahrs beim Bezirksgericht Tokio eine Sammelklage gegen die Herstellerfirmen des AKWs in Fukushima einzureichen. Sie hätten es beim Bau versäumt, die später havarierte Anlage mit einem ausreichenden Sicherheitssystem auszustatten. Die KlägerInnen aus aller Welt, deren Zahl bis heute auf rund 5000 gestiegen ist, fordern eine symbolische Entschädigung in der Höhe von hundert Yen (rund 0,86 Franken) pro Person. Vor allem aber wollen sie eine grundlegende Änderung der geltenden Gesetzeslage erreichen.
Internationaler Testfall
Der Initiator der Klage, Anwalt Akihiro Shima, möchte, dass künftig drei Gruppen haftbar gemacht werden können: der Staat, der auf Atomenergie setzt, die Herstellerfirmen, die die Reaktoren gebaut haben, und die AKW-Betreiberfirmen. Derzeit tragen aufgrund der sogenannten Haftungskonzentration ausschliesslich die AKW-Betreiberfirmen die Verantwortung bei einem nuklearen Unfall. Das gilt nicht nur in Japan, sondern weltweit. «Wir halten dieses System für völlig irrational», sagt Shima.
Die Haftung für den bei Atomunfällen entstandenen Schaden ist nicht einfach festzulegen, obschon für Nuklearschäden eigene Rechtsbestimmungen gelten, die weltweit ziemlich einheitlich sind. Grundlage dafür bilden internationale Übereinkommen zum Atomhaftungsrecht, wie der Rechtswissenschaftler Norbert Pelzer schreibt. Japan gehöre zwar keinem der Übereinkommen an, sei jedoch trotzdem «integrierter Bestandteil des internationalen Atomhaftungsregimes», so Pelzer. «Die Abwicklung der Fukushima-Schadensfälle ist somit zugleich ein Testfall für die internationalen Haftungsgrundsätze.»
Es sei nicht einfach gewesen, AnwältInnen zu finden, die sich auf diese ungewöhnliche Klage einlassen wollten – aus Angst vor den mächtigen Firmen und der befürchteten Aussichtslosigkeit des Anliegens, erzählen die Initiatoren. Unter jüngeren AnwältInnen wurden sie dann fündig. Einer von ihnen ist Tetsuya Kobayashi. Er arbeitet in einer Kanzlei in Nagoya und engagiert sich in einer gemeinnützigen Organisation von UmweltanwältInnen. Er sei erst durch den Unfall zum Atomgegner geworden, sagt Kobayashi, vorher habe er sich nur wenig für die Atomenergieproblematik interessiert.
Bisher zahlen die SteuerzahlerInnen
Gegen die Betreiberfirma Tepco und die Regierung sind vor japanischen Gerichten bereits Tausende Schadenersatzklagen anhängig. Ein grosser Teil sind Klagen von Menschen, die nicht zwangsevakuiert wurden, sondern die Präfektur Fukushima «freiwillig» verlassen haben – meist aus Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder. Diese Menschen haben keine Entschädigungen erhalten. Die Anwälte machen zudem darauf aufmerksam, dass der Staat, also die SteuerzahlerInnen, für die Schadenersatzzahlungen aufkommen müssen. Tepco hat 2012 eine Staatsspritze von rund 12,5 Milliarden US-Dollar erhalten und ist nationalisiert worden.
Die eingeklagten Herstellerfirmen reagieren zurückhaltend auf die Klage. Ein Sprecher der Firma GE Hitachi Nuclear Energy meint gegenüber der Nachrichtenagentur AP, der Unfall sei vom Tsunami und dem daraus resultierenden Zusammenbruch der Energieversorgung und der Reaktorkühlung verursacht worden und nicht auf die Bauweise des Reaktors zurückzuführen. Toshiba und Hitachi wollten keinen Kommentar abgeben.
Bis ein Urteil vorliegt, werde es wohl zehn Jahre dauern, vermutet Akihiro Shima. «Das Spannende am Rechtswesen und an Prozessen ist, dass auch ein kleines Individuum gegen den Staat oder andere mächtige Instanzen ankämpfen und versuchen kann, gesetzlich etwas zu verändern, auch wenn manche dies aufgrund der mächtigen Gegner für gefährlich halten», so Shima. «Doch jemand muss diesen Schritt ja wagen. Sonst verändert sich nie etwas.»