Zürcher Regierungsratswahlen: Der Fragebogen

Nr. 13 –

Die Antworten der elf KandidatInnen im Rennen um die sieben Plätze im Zürcher Regierungsrat.

Fragebogen zum Artikel «Zürcher Regierungsratswahlen: Der konstruierte bürgerliche Schulterschluss»

Frage 1: Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos)
Frage 2: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb)
Frage 3: Tagesschulen
Frage 4: Gemeinnütziger Wohnungsbau
Frage 5a: Atommülllager
Frage 5b: Atomausstieg
Frage 6: Frauenquote
Frage 7: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Frage 1: Dübendorf ist Ende 2013 aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) ausgetreten. Über das kantonale Sozialhilfegesetz sind die Richtlinien zur Bemessung der Sozialhilfe aber weiterhin verbindlich. Befürworten Sie, dass die Skos-Richtlinien für die einzelnen Sozialbehörden künftig nicht mehr verbindlich sein sollen?

Markus Bischoff, AL: Nein. Es braucht schweizweit dieselben verbindlichen Richtlinien. Wenn es keine verbindlichen Richtlinien gibt, werden Gemeinden die Ansätze nach unten drücken. Dies führt zu einer Vertreibung der Sozialhilfeempfangenden vom Land in die grossen Städte.

Jacqueline Fehr, SP: Nein. Im Gegenteil: Mit einem Austritt aus der Skos würde der Kanton Zürich in Zeiten zurückfallen, in denen der Staat Arme statt Armut bekämpft hat. Um das Sozialhilfesystem wirksamer zu machen, braucht es nicht mehr Konkurrenz, sondern mehr Koordination. Deshalb setze ich mich auch sehr für ein Rahmengesetz auf Bundesebene ein. Übrigens zusammen mit dem Direktor des Arbeitgeberverbands.
Im Kanton Zürich brauchen wir zusätzlich einen wirksamen Soziallastenausgleich. Die Belastungen der einzelnen Gemeinden schwanken pro EinwohnerIn und Jahr zwischen 50 und 1500 Franken pro Kopf. Solche Unterschiede untergraben die Solidarität zwischen den Gemeinden und schaden dem sozialen Zusammenhalt.

Mario Fehr, SP (bisher): Nein, sicher nicht! Der Regierungsrat ist entschieden gegen Sozialhilfetourismus und befürwortet eine in allen Kantonen einheitliche Regelung der Richtlinien für die Sozialhilfe. Der Kanton Zürich ist keine Insel. Es versteht sich von selbst, dass die Skos-Richtlinien auch für alle Zürcher Gemeinden verbindlich sind und bleiben.

Martin Graf, Grüne (bisher): Keinesfalls! Die Sozialhilfe muss nicht nur im Kanton Zürich, sondern schweizweit nach einheitlichen und verbindlichen Regeln erfolgen, ansonsten wird der Sozialhilfetourismus noch verstärkt. Dazu ist an den Skos-Richtlinien festzuhalten. Sie sind in Teilen zu reformieren und durch eine Genehmigung der Sozialdirektorenkonferenz in ihrer Verbindlichkeit zu stärken. Im Übrigen sind im Kanton Zürich in den letzten Jahren vor allem die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV massiv angestiegen. Die Sozialhilfequote ist seit 2005 gesunken.

Nik Gugger, EVP: Nein. Die EVP bekennt sich ganz klar zu den Skos-Richtlinien und deren Rechtsverbindlichkeit im Kanton Zürich. Ein Austritt einzelner Gemeinden ist eine reine Trotzreaktion und hat keinen Einfluss auf die Ausrichtung der Sozialleistungen. Noch dümmer wäre es, wenn der Kanton Zürich aus der Skos austreten würde. Innerhalb der Skos ist der Kanton Zürich wohl der wichtigste Partner und kann durch seine Haltung massgebend Einfluss auf die Skos Richtlinien nehmen. Handlungsbedarf in der Sozialhilfe sieht die EVP bei der Beseitigung von Schwelleneffekten, der Ausrichtung von Leistungen an Grossfamilien (fünf und mehr Kinder) und den möglichen Sanktionsmassnahmen für die Gemeinden. Heute kann die Sozialhilfe nur um fünfzehn oder hundert Prozent gekürzt werden. Wir streben einen schleifenden Kürzungsmechanismus an.

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Nein. Der Regierungsrat ist entschieden gegen Sozialhilfetourismus und befürwortet eine in allen Kantonen einheitliche Regelung der Richtlinien für die Sozialhilfe. Der Kanton Zürich ist keine Insel. Es versteht sich von selbst, dass die Skos-Richtlinien auch für alle Zürcher Gemeinden verbindlich sind und bleiben.

Markus Kägi, SVP (bisher): Nein. Der Regierungsrat befürwortet eine einheitliche und verbindliche Regelung der Richtlinien für die Sozialhilfe.

Marcel Lenggenhager, BDP: Nein. In der Skos stimmt einiges nicht. Doch das Pendel auf die andere Seite zu schlagen, ist keine Lösung. Es braucht eventuell die eine oder andere Anpassung. Das aber mit Bedacht.

Carmen Walker Späh, FDP: Die seit 2005 im Kanton Zürich geltenden nationalen Skos-Richtlinien haben zu Fehlanreizen geführt. Der Unmut der Gemeinden kann ich daher gut nachvollziehen. Trotzdem braucht es weiterhin klare Vorgaben des Kantons, analog zum St. Galler Modell beispielsweise.

Silvia Steiner, CVP: Nein. Die Skos-Richtlinien dienen als Referenzgrösse und verhindern regionale Unterschiede der Sozialleistungen. Sowohl dem „Sozialtourismus“ seitens des Sozialhilfebezügers als auch dem „Abschieben“ des Sozialhilfebezügers kann durch die Richtlinien entgegengewirkt werden. Die Vorteile der Skos-Richtlinien liegen somit auf der Hand.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Der Zürcher Regierungsrat hat sich mehrfach gegen Sozialhilfetourismus ausgesprochen und befürwortet eine einheitliche Regelung der Richtlinien für die Sozialhilfe. Als amtierender Regierungsrat stehe ich hinter diesem Entscheid der Gesamtregierung.


 

Frage 2: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ist seit rund zwei Jahren eine Profibehörde. Finden Sie, dass die Kesb wieder eine Laienbehörde werden soll?

Markus Bischoff, AL: Nein. Auf dem Lande entschieden die Gemeinden meist nur nach finanziellen Kriterien, was kein ausschlaggebendes Kriterium sein kann. Mit der Professionalisierung besteht die Chance, dass die Entscheidungsträger unabhängiger sind als eine Gemeindebehörde und vermehrt nach sachlichen Kriterien entscheiden.

Jacqueline Fehr, SP: Nein. Wir haben im letzten Jahrhundert mit den Verding- und Heimkindern sowie den zahlreichen Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gesehen, wozu Laienbehörden fähig sind. Der Staatsrechtler Georg Müller hat einmal gesagt: „Die Gemeinden sind das Revier der Willkür.“ Viele Gemeinden haben in der Vergangenheit die nötigen Massnahmen nicht angeordnet, weil sie nicht zahlen wollten. Gerade bei Jugendlichen hat man darauf „gewartet“, bis sie zum ersten Mal straffällig wurden, weil dann der Kanton finanziell zuständig wurde.
Die Kesb brauchen die nötige Zeit, um diesen fundamentalen Wandel im Kindes- und Erwachsenenschutz zu bewältigen. Wir sollten sie dabei unterstützen und ihnen nicht in den Rücken fallen.

Mario Fehr, SP (bisher): Nein. Die Professionalisierung bewährt sich. Die Kesb sollten aber die Gemeinden noch besser in ihre Entscheide mit einbeziehen.

Martin Graf, Grüne (bisher): Nein. Eine Rückführung der Kesb in die ehemaligen Vormundschaftsstrukturen der Gemeinden ist ausgeschlossen. Die Reform des Kinder- und Erwachsenenschutzrechtes ist ein „Kind“ von Altbundesrat Blocher. Es wurde im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 191:2 Stimmen verabschiedet. Das neue Bundesrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Im Kanton Zürich wurden auf Wunsch der Gemeinden dreizehn Kreise mit kommunaler Trägerschaft gebildet. Trotz hoher Arbeitslast funktionieren diese gut. Reformbedarf beim Bundesrecht besteht hinsichtlich der komplizierten Verfahrensabläufe, der Abwicklung der Fürsorgerischen Unterbringung und der Information gegenüber den Gemeinden.

Nik Gugger, EVP: Nein. Durch die neue Kesb werden die Interessen und Rechte von Schutzbedürftigen eher besser wahrgenommen als früher durch die Laienbehörden. Eine Rückkehr zum alten System wäre kompletter Unsinn – und würde gegen Bundesrecht verstossen. Verbesserungspotenzial sieht die EVP in der Kommunikation zwischen Kesb und Gemeindebehörden. Wenn Gemeinden zahlungspflichtig werden, soll ihnen ein Anhörungsrecht und Akteneinsicht gewährt werden. Dadurch wird die Gemeinde jedoch nicht zu einem Entscheidungsträger.

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Nein. Die Professionalisierung bewährt sich im Grundsatz. Sie ist im Übrigen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgeschrieben.

Markus Kägi, SVP (bisher): Nein. Die Professionalisierung der Kesb ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgeschrieben. Die Arbeit und die Wirkung der Kesb muss aber in regelmässigen Abständen vorurteilsfrei hinterfragt werden.  

Marcel Lenggenhager, BDP: Nein. Auch hier nicht das Rad jetzt einfach wegen eines Falls zurückdrehen. Zu Feinkorrekturen könnte ich je nach Auslegung Ja sagen.

Carmen Walker Späh, FDP: Nein, die Professionalisierung ist beizubehalten.
 
Silvia Steiner, CVP: Nein, auf keinen Fall. Die Kesb steht für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Professionalität. In einem Bereich, in dem in die persönliche Freiheit der Bürger eingegriffen wird, muss unbedingt eine professionelle Behörde eingesetzt sein. Dass es Optimierungsmöglichkeiten bei dieser noch jungen Behörde gibt, liegt auf der Hand.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Nein. Die Professionalisierung bewährt sich im Grundsatz. Es ist aber Aufgabe der Politik, Arbeit und Wirkung der Kesb von Zeit zu Zeit vorurteilsfrei zu hinterfragen.


Frage 3: Die Stadt Zürich will bis 2025 Tagesschulen einführen. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?

Markus Bischoff, AL: Ja. Die Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf ist nur möglich, wenn genügend ausserfamiliäre Betreuung garantiert ist. Die Tagesschule darf aber nicht bloss für Mittelstandseltern und deren Kinder da sein. Für fremdsprachige Kinder aus bildungsfernen Schichten sind Tagesschulen ein hervorragendes Mittel, einen guten Zugang zur Sprache zu erwerben.

Jacqueline Fehr, SP: Ja. Es ist ein ganz wichtiger Schritt, um den Tagesablauf der Kinder zu beruhigen, die Schule übersichtlicher zu machen und die Chancengleichheit zu stärken. Wenn es sogar gelingt, die Sportvereine, den heimatkundlichen Unterricht, die Musikschulen und weitere ergänzende Bildungsangebote auf die Nachmittage zu legen, dann haben wir endlich eine Betreuung, die vom Wohl der Kinder ausgeht und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellt.
Dieses Modell müssen wir Schritt für Schritt auf den Rest des Kantons ausweiten, damit auch die Kinder ausserhalb der Stadt Zürich in den Genuss einer verbesserten und weniger hektischen Schulstruktur kommen.

Mario Fehr, SP (bisher): Ja, ich unterstütze Tagesschulen grundsätzlich.

Martin Graf, Grüne (bisher): Ja. Das Projekt «Tagesschule 2025» ist im städtischen Umfeld sinnvoll. Soll das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden, muss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt werden. Eine Tagesschule vermag zudem die ansonsten zeitlich zersplitterten Betreuungsangebote wie Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung wieder an einem Ort zusammenzuführen. Auch für den sozialen Zusammenhalt kann eine Tagesschule einen Beitrag leisten. Ihre Finanzierbarkeit wird die zentrale Frage sein, wobei dies wesentlich von der Organisation abhängt.

Nik Gugger, EVP: Tagesschulen? Keine Ahnung, was die EVP dazu meint … Persönlich würde ich sagen, sinnvoll als Angebot, aber nicht zwingend für alle. Kinder brauchen Pausen, Erholung und zwischendurch Raum und Zeit in der Familie. Für viele Familien bilden die gemeinsamen Mahlzeiten beim Mittagessen einen wertvollen Schutz- und Erholungsraum für die Kinder, besonders während der wichtigen Entwicklungsphasen.

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Ja. Tagesschulen entsprechen einem grossen Bedarf seitens der Familien und der Wirtschaft.

Markus Kägi, SVP (bisher): Nein. Ein Kind durch die Schulzeit zu begleiten, ist primär Aufgabe der Eltern und soll nicht an den Staat delegiert werden. Dieser soll nur dort einschreiten, wo es nicht anders geht.


Marcel Lenggenhager, BDP: Ja. Tagesschulen sind die Zukunft. Wichtig ist der Inhalt des Angebots nebst der eigentlichen Schule. Fördern von Fertigkeiten und Kompetenzen ausserhalb der geforderten schulischen Leistung.

Carmen Walker Späh, FDP: Ja, denn Tagesschulen bieten pädagogische Vorteile und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich setze jedoch auf Freiwilligkeit.
 
Silvia Steiner, CVP: Ja. Ich finde das Stadtzürcher Modell hervorragend und eine Chance für Schule und Eltern.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Bereits nach heutiger Rechtslage können Gemeinden gestützt auf das kantonale Volksschulgesetz in eigener Kompetenz (Halb-)Tagesschulen einführen. Wenn eine Gemeinde davon Gebrauch macht, dann ist dies ein kommunaler Entscheid, den ich respektiere.


Frage 4: Befürworten Sie die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau?

Markus Bischoff, AL: Ja. Der Kanton hat erst auf Druck einer Volksabstimmung den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Zonen für gemeinnützigen Wohnungsbau zu schaffen. Die Umsetzung der Volksabstimmung hat rasch zu erfolgen. Im Rahmen des Vollzuges des Raumplanungsgesetzes ist die Mehrwertabgabe bei Ein-, Um- und Aufzonungen auf sechzig Prozent festzulegen. Mit diesem Geld kann gemeinnütziger Wohnungsbau gefördert werden. 

Jacqueline Fehr, SP: Ja. Gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern, ist eine Win-win-Strategie. Wir schaffen schönen und trotzdem bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für Familien und den Mittelstand. Wir sparen Platz und schonen damit die Landschaft, und wir entwickeln die Siedlungen so, dass die Wege kurz und die Versorgung gewährleistet ist. Damit wird die öffentliche Hand entlastet, insbesondere wenn es ums Wohnen für ältere Menschen geht. Für die meisten Gemeinden ist der gemeinnützige Wohnungsbau über kurz oder lang die einzige Chance, die Herausforderungen beim Wohnen im Alter zu meistern. Das Geld, das die Mieterinnen und Mieter dank dem gemeinnützigen Wohnungsbau nicht den Immobilienkonzernen für deren Rendite bezahlen müssen, haben sie für andere Zwecke (Weiterbildung, Freizeit) zur Verfügung. Davon profitiert letztlich das hiesige Gewerbe.

Mario Fehr, SP (bisher): Der Kanton Zürich fördert bereits heute den gemeinnützigen Wohnungsbau. Mit kantonalen Fördermitteln unterstützt die Wohnbauförderung des Kantons Zürich zurzeit insgesamt 4150 Mietwohnungen in 175 Siedlungen, deren Mieterinnen und Mieter dadurch in den Genuss von vergünstigten Wohnungen kommen. Die Aktivitäten der kantonalen Wohnbauförderung unterstütze ich voll und ganz.

Martin Graf, Grüne (bisher): Ja. Namentlich in den Städten Zürich und Winterthur sowie in der angrenzenden Agglomeration muss die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ein zentrales Anliegen der kantonalen und kommunalen Politik bleiben. Gemeinnützige Wohnbauträger sind – abgesehen von tieferen Mietzinsen – in Fragen der Bauökologie und Energie meist fortschrittlicher. Zudem werden ihre Liegenschaften besser gewartet. Im Übrigen sind nur rund zehn Prozent des gemeinnützigen Wohnungsbaus staatlich subventioniert.

Nik Gugger, EVP: Ja. Die EVP hat diverse Gesetzesvorlagen unterstützt, die den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Primär soll der Staat jedoch günstige Rahmenbedingungen schaffen und nicht selber Wohnungen bauen oder vermieten. Gemeinnütziger Wohnungsbau soll vor allem Familien und einkommensschwachen Bevölkerungsschichten zugutekommen. Neu können die Gemeinden in Neubaugebieten durch die Forderung einer teilweisen Kostenmiete Einfluss nehmen auf eine bessere Durchmischung der Wohnbevölkerung.

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Der Kanton Zürich fördert bereits heute den gemeinnützigen Wohnungsbau. Mit kantonalen Fördermitteln unterstützt die Wohnbauförderung des Kantons Zürich zurzeit insgesamt 4150 Mietwohnungen in 175 Siedlungen, deren Mieterinnen und Mieter dadurch in den Genuss von vergünstigten Mieten kommen. Die Aktivitäten der kantonalen Wohnbauförderung unterstütze ich voll und ganz.

Markus Kägi, SVP (bisher): Der Kanton Zürich fördert bereits heute den gemeinnützigen Wohnungsbau. Mit kantonalen Fördermitteln unterstützt die Wohnbauförderung des Kantons Zürich zurzeit insgesamt 4150 Mietwohnungen in 175 Siedlungen, deren Mieter dadurch in den Genuss von vergünstigten Mieten kommen. Die Aktivitäten der kantonalen Wohnbauförderung unterstütze ich. Staatliche Fördermittel im Wohnbereich sollten nur Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten zugutekommen.

Marcel Lenggenhager, BDP: Ja. Wenn diese nicht auf Kosten der Allgemeinheit (Steuergelder) geht und in sich zumindest selbsttragend ist. Keine flächendeckenden Vorschriften, sondern punktuelle Lösungen nach Bedürfnis.

Carmen Walker Späh, FDP: Ja, auch als ehemaliges Vorstandsmitglied einer liberalen Baugenossenschaft und zwar gemäss kantonaler Wohnbauförderung und Eigeninitiative der Genossenschaften.

Silvia Steiner, CVP: Ich bin vor allem Befürworterin von Genossenschaftswohnungen.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Der Kanton Zürich fördert bereits heute den gemeinnützigen Wohnungsbau. Mit kantonalen Fördermitteln unterstützt die Wohnbauförderung des Kantons Zürich zurzeit insgesamt 4150 Mietwohnungen in 175 Siedlungen, deren Mieter dadurch in den Genuss von vergünstigten Mieten kommen. Die Aktivitäten der kantonalen Wohnbauförderung unterstütze ich voll und ganz.
Ich persönlich bin der Meinung, dass staatliche Fördermittel im Wohnbereich nur Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten zugutekommen sollten.


Frage 5a: Kommt für Sie Benken im Weinland als Standort für ein geplantes Atommülllager infrage? 

Markus Bischoff, AL: Nein. Als AKW-Gegner der ersten Stunde ist es für mich grundsätzlich schwierig, einem Endlager zuzustimmen. Der Bund hat sich viel zu früh auf zwei Orte fixiert.  

Jacqueline Fehr, SP: Nein. Erstens darf es keinen Endlagerentscheid geben ohne klaren Zeit- und Finanzierungsplan zum Ausstieg aus der Atomenergie. Zweitens ist die Nagra als Tochter der Swissnuclear keine vertrauenswürdige Behörde für die anstehenden Abklärungen. Drittens fehlt bei der aktuellen Überprüfung ein Gesamtkonzept, das insbesondere auch die Frage des Transports miteinbezieht. Und viertens wird uns die Forschung noch viele Erkenntnisse zur Reduktion der Strahlungsgefahr liefern, sodass wir den Abfall nicht heute für immer und ewig vergraben sollten.

Mario Fehr, SP (bisher): Nein.

Martin Graf, Grüne (bisher): Nein. Es stellt sich die Frage, ob eine Endlagerung von stark radioaktivem Müll auf 10 000 Jahre mit jederzeitiger hundertprozentiger Rückholbarkeit in der nur hundert Meter dicken Opalinustonschicht bei Benken überhaupt machbar ist. Von der Finanzierbarkeit nicht zu sprechen. Ich erinnere daran, dass nach vier Fünfteln der mittleren Laufzeit unserer Atomkraftwerke nur rund die Hälfte des dafür notwendigen Gelds im Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ist. Die Kostenstudie 2016 wird zeigen, was die „Pastete“ nach aktuellen Berechnungen kosten wird. Somit ist aus meiner Sicht ökologisch wie ökonomisch eine Endlagerung generell noch keinesfalls spruchreif, in Benken schon gar nicht.

Nik Gugger, EVP: Ja. Durch die Nutzung von Kernenergie fällt in der Schweiz Atommüll an, der auf jeden Fall in der Schweiz gelagert werden muss, so schreibt es das Kernenergiegesetz vor – und das ist auch richtig so. Wenn die Abklärungen der Nagra ergeben, dass Benken der am besten geeignete Standort ist, muss dies akzeptiert werden. Dass sich die Bevölkerung von Benken gegen dieses Ansinnen wehren will, ist ihr gutes Recht und nachvollziehbar. Trotzdem muss innerhalb der Schweiz eine Lösung gefunden werden – und in jedem Fall ist ein Teil der Wohnbevölkerung von einem Endlager betroffen.

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Das geologische Tiefenlager muss dort gebaut werden, wo es am sichersten ist. Sollten sich am Schluss zwei Standortgebiete als gleich sicher erweisen, lehne ich einen Standort im Kanton Zürich ab, weil wir schon genügend Zentrumslasten tragen.

Markus Kägi, SVP (bisher): Das geologische Tiefenlager muss dort gebaut werden, wo es am sichersten ist. Sollten sich am Schluss zwei Standortgebiete als gleich sicher erweisen, lehne ich einen Standort im Kanton Zürich ab, weil wir schon genügend Zentrumslasten tragen.

Marcel Lenggenhager, BDP: Ja. Wenn der Standort jener sein sollte, der für uns der sicherste ist. Alle wollen entsorgen, nur will dies keiner vor seiner Haustür.

Carmen Walker Späh, FDP: Ja, wenn dies der sicherste Standort ist.

Silvia Steiner, CVP: Es kommt nur ein Standort in Frage, der sicher ist. Falls die Endlagerung nur in Benken sicher ist, müssen wir das allenfalls mit knirschenden Zähnen akzeptieren. Der Kanton Zürich kann leider nicht viel dazu sagen.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Das geologische Tiefenlager muss dort gebaut werden, wo es am sichersten ist. Sollten sich am Schluss zwei Standortgebiete als gleich sicher erweisen, lehne ich einen Standort im Kanton Zürich ab, weil wir schon genügend Zentrumslasten tragen.


Frage 5b: Befürworten Sie den vom Bund angestrebten Atomausstieg?

Markus Bischoff, AL: Ja. Die Nachrüstung der bestehenden AKWs ist aber zu vermeiden. Der Ausstieg aus der Atomenergie hat deshalb rascher vor sich zu gehen, als der Bund es vorsieht.

Jacqueline Fehr, SP: Ja. Auf jeden Fall! Erst wenn wir der hoch subventionierten Atomenergie den Stecker ziehen, werden wir das Potenzial der erneuerbaren Energien voll entfalten können. Dann sind übrigens auch keine Fördergelder mehr nötig. Wir wissen doch alle: Wind, Sonne und Gezeiten bringen uns potenziell so viel Energie, wie wir wohl nie brauchen werden. Und dies ohne gefährlichen Abfall, ohne problematische Abhängigkeiten von diktatorischen Staaten, dafür mit Wertschöpfung im Inland.

Mario Fehr, SP (bisher): Ja.

Martin Graf, Grüne (bisher): Selbstverständlich. Die hohen Risiken der Atomenergie kennen wir alle. Sie wäre bestenfalls bei hundertprozentiger Sicherheit vertretbar. Diese gibt es nirgends auf der Welt. Oft vergessen wir, dass bereits beim Uranabbau ganze Gebiete verstrahlt werden. So in Arlit (Niger) oder im Kakadu-Nationalpark von Australien. Auch ökonomisch verliert die Atomenergie massiv an Boden. Ihre Bandenergie wird durch die fluktuierenden erneuerbaren Energieträger Wind und Sonne faktisch aus dem Markt gedrängt, was eigentlich erfreulich ist. Die erste Etappe der Energiestrategie 2050 des Bundes ist deshalb zielführend.
 
Nik Gugger, EVP: Ja. Die EVP befürwortet den Atomausstieg. Nach wie vor fehlt der Schweiz aber eine sinnvolle Ausstiegsstrategie. Die Nutzung von Kohle als Energieträger ist dafür jedoch definitiv keine Alternative!

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Bestehende Kernkraftwerke sollen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Wann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, entscheidet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Ein Technologieverbot kommt nicht infrage. Es müssen für alle Technologien hohe Sicherheits- und Umweltstandards gelten. Insofern deckt sich meine Haltung mit derjenigen des Bundesrats.

Markus Kägi, SVP (bisher): Bestehende Kernkraftwerke sollen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Wann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, entscheidet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Ein Technologieverbot kommt nicht infrage. Es müssen für alle Technologien hohe Sicherheits- und Umweltstandards gelten. Insofern deckt sich meine Haltung mit derjenigen des Bundesrats.

Marcel Lenggenhager, BDP: Ja. Geordnet, geplant und wirtschaftlich verträglich. Die eingeschlagene Strategie des Bunds scheint mir richtig zu sein.

Carmen Walker Späh, FDP: Ja, aber er muss wirtschaftsverträglich abgewickelt werden.

Silvia Steiner, CVP: Im Vordergrund steht für mich die Betriebs- und Versorgungssicherheit. Für mich kommt ein Atomausstieg nicht infrage, wenn wir deshalb Energie importieren müssen, die ebenfalls in Atomkraftwerken oder gar in Kohlekraftwerken produziert worden ist.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Bestehende Kernkraftwerke sollen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Wann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, entscheidet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Ein Technologieverbot kommt nicht infrage. Es müssen für alle Technologien hohe Sicherheits- und Umweltstandards gelten. Insofern deckt sich meine Haltung mit derjenigen des Bundesrats.


Frage 6: Unterstützen Sie die Einführung einer Frauenquote, wie sie beispielsweise die Stadt Zürich in der Verwaltung vorsieht (35 Prozent)?
 
Markus Bischoff, AL: Ja. Offenbar hilft gutes Zureden nichts. Die Untervertretung von Frauen in Führungsgremien, besonders bei privaten Unternehmungen, sind in der Schweiz eklatant. Deshalb bedarf es struktureller Änderungen. Die Erfahrungen der Geschlechterquote im Ausland sind positiv. In Deutschland ist sogar die CDU für eine Geschlechterquote.

Jacqueline Fehr, SP: Ja. Allerdings unterstütze ich keine Frauen-, sondern eine Geschlechterquote. Wir haben nämlich auch zunehmend Bereiche, wo wir Mangel an Männern haben. Die Quote – übrigens besser bekannt unter dem Begriff Proporz – kann die von fast allen gewünschte Entwicklung beschleunigen. Ich hoffe, dass sie dann sehr bald wieder überflüssig wird.

Mario Fehr, SP (bisher): Quoten sind das letzte Mittel, um Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern herzustellen. Als flächendeckende Vorschrift lehne ich Quoten ab.

Martin Graf, Grüne (bisher): Ja. Selbst der Bundesrat schlägt für Verwaltungsräte börsenkotierter Unternehmen eine Frauenquote von dreissig Prozent vor. Er geht davon aus, dass ausgewogen zusammengesetzte Führungsorgane bessere Entscheide fällen. Studien belegen, dass Unternehmen mit einem starken Frauenanteil an der Spitze wirtschaftlich erfolgreicher sind. Eigentlich ist es bedauerlich, dass die Festlegung von Frauenquoten notwendig ist. Da sich in dieser Frage aber wenig bewegt, scheint eine punktuelle Einführung von Quoten wohl die einzig verbliebene Lösung zu sein.

Nik Gugger, EVP: Nein. Die EVP bekennt sich ganz klar zur unbedingten Gleichwertigkeit von Mann und Frau und zum Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Allerdings sehen wir den Nutzen von Geschlechterquoten nicht als zielführende Lösung an. Offene Stellen sollen durch die Personen besetzt werden, die dafür am besten geeignet sind.

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Ich lehne eine Frauenquote aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Die Zusammensetzung der Belegschaft ist ein Schlüsselfaktor in einem Unternehmen, der nicht durch staatliche Eingriffe gelenkt werden darf. Diese Haltung vertrete ich auch mit Blick auf staatliche und staatsnahe Institutionen.

Markus Kägi, SVP (bisher): Nein. Die Personalrekrutierung muss auf Ausbildung, Leistung und Erfahrung basieren, nicht auf Geschlechterquoten.

Marcel Lenggenhager, BDP: Nein. Frauen brauchen keine Quoten, und ich denke, die Mehrheit will sie auch nicht. Frauen sind starke Persönlichkeiten, und sie werden sich für ihre Anliegen durchsetzen. Auch ohne Quote!

Carmen Walker Späh, FDP: Ja, aber als befristete Zielvorgabe und zwar für Frauen und Männer bzw. für gemischtere Teams.

Silvia Steiner, CVP: Ich bedaure sehr, dass es überhaupt nötig ist, Quoten einzuführen. Ich selber wäre höchst ungern eine Quotenfrau. Mir wäre es viel wichtiger, die Rahmenbedingungen für Frauen, die berufstätig sein wollen, zu verbessern. Ein wichtiger Schritt dazu sind die Tagesschulen. In der städtischen Verwaltung gilt derzeit ohnehin schon die Regel, dass bei gleichen Qualifikationen die Frau die Stelle bekommt. Das müsste als Regulativ eigentlich schon genügen.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Ich persönlich bin gegen Frauenquoten, aber für eine massvolle Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.


Frage 7: Befürworten Sie einen Ausstieg der Schweiz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)?

Markus Bischoff, AL: Nein. Putin und andere Potentaten würden sich freuen, wenn die Schweiz diesen gesamteuropäischen Standard der Menschenrechte aufkündigen würde. Es ist eine hohe kulturelle Errungenschaft, wenn alle Einwohnerinnen und Einwohner von Europa sich gegen nationales Unrecht wehren können. Auch die Schweiz hat in Bereichen, in denen die Grundrechte schwierig durchzusetzen waren (Gewerkschaftsrechte, Rechte der Medienschaffenden), von Urteilen aus Strassburg profitiert.

Jacqueline Fehr, SP: Nein. Die EMRK wurde als Antwort auf die Schrecken der beiden Weltkriege geschaffen. Sie schützt die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger vor der Willkür des Staats. Dank der Ratifizierung der EMRK konnten beispielsweise die willkürlichen Versorgungen von Jugendlichen in den achtziger Jahren endlich gestoppt werden. Die EMRK ist das rechtsstaatliche und völkerrechtliche Fundament des neuen Europa und damit wesentlich mitverantwortlich, dass Europa die längste Friedensperiode seit Menschengedenken erlebt.

Mario Fehr, SP (bisher): Nein. Der Regierungsrat hat in einem Beschluss zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative klar festgehalten, dass alle völkerrechtlichen Verpflichtungen erhalten bleiben sollen. Die humanitäre Tradition der Schweiz betrachte ich als Verpflichtung.

Martin Graf, Grüne (bisher): Auf keinen Fall. Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 1974 ratifiziert. Dies haben alle 47 Staaten des Europarates getan. Die EMRK-Grundrechte haben die Schweiz seither entscheidend geprägt und sind 1999 in die neue Bundesverfassung eingeflossen, die mit 59 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. Strassburg entscheidet nur in seltenen Fällen gegen die Schweiz. Die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP ist eine der Schweiz unwürdige Schaumschlägerei.

Nik Gugger, EVP: Nein. Die EMRK bildet einen Minimalstandard zum Schutz der Grund- und Menschenrechte. Ein Austritt aus der EMRK würde im krassen Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz stehen. Die EVP ist der Überzeugung: Lieber aktiv in einem Gremium mitmachen und gestalten, als trotzig nebenan stehen und die Zustände bejammern.

Thomas Heiniger, FDP (bisher): Nein. Der Regierungsrat hat in einem Beschluss zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative klar festgehalten, dass alle völkerrechtlichen Verpflichtungen erhalten bleiben sollen. Die humanitäre Tradition der Schweiz betrachte ich als Verpflichtung.

Markus Kägi, SVP (bisher): Gegen die Konvention, wie sie aufgrund ihres Textes ursprünglich zu verstehen war, habe ich nichts einzuwenden. Der Europäische Gerichtshof legt die Konvention jedoch dynamisch aus. Das hat dazu geführt, dass zum Beispiel folgende Fragen heute als Fragen des «Privat- und Familienlebens» im Sinne der EMRK angesehen werden: Regelung der Suizidhilfe; Verjährung von Schadenersatzklagen von Asbestopfern; Fluglärm (zu viel Fluglärm als Beeinträchtigung des Privatlebens); Militärpflichtersatz. Damit werden der Schweizer Gesetzgeber und das Schweizer Stimmvolk in immer mehr politischen Fragen in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Das kann ich nicht gutheissen.

Marcel Lenggenhager, BDP: Nein. Ob wir wollen oder nicht, die Schweiz ist ein Teil einer globalisierten Gesellschaft mit dem entsprechenden Rechtsverständnis. Da kann keine nationale Verfassung über dem Grundrecht der Menschenrechte stehen.

Carmen Walker Späh, FDP: Nein, dies entspricht auch nicht unseren humanitären Traditionen.

Silvia Steiner, CVP: Nein, auf keinen Fall. Die EMRK beinhaltet wichtige und unverzichtbare Menschenrechte, wie das Recht auf ein faires Verfahren oder die Unschuldsvermutung, der ich als Staatsanwältin täglich nachlebe.

Ernst Stocker, SVP (bisher): Nein. Der Regierungsrat hat in einem Beschluss zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative festgehalten, dass alle völkerrechtlichen Verpflichtungen erhalten bleiben sollen. Als amtierender Regierungsrat stehe ich hinter diesem Entscheid der Gesamtregierung.