Spitalfinanzierung: Hinter dem gemeinnützigen Vorhang

Nr. 10 –

Wie umkämpft das Gesundheitswesen ist, zeigt sich im Zürcher Oberland. Dort wird am Sonntag über die Umwandlung des Spitals Uster in eine Aktiengesellschaft abgestimmt.

Das Spital Uster soll eine «gemeinnützige Aktiengesellschaft» werden – ein Begriff, der nicht im Obligationenrecht steht und nichts Gutes verheisst.

Seit gut drei Jahren herrscht in der Schweizer Spitallandschaft ein unerbittlicher Wettbewerb. Grund dafür ist nicht zuletzt die neue Spitalfinanzierung, mit der öffentliche und private Betriebe gleichgestellt wurden.

So auch im Kanton Zürich, wo die Gesundheitsdirektion das Kantonsspital Winterthur in eine Aktiengesellschaft umwandeln will. Bereits in AGs umgewandelt sind die regionalen Spitäler Wetzikon, Männedorf und Bülach. Und am 8. März kommt es in zwölf Gemeinden des Bezirks Uster, die als Zweckverband das Spital Uster tragen, zur Abstimmung darüber, ob auch dieses Spital eine AG werden soll (wofür jede Gemeinde zustimmen müsste).

Die beste aller Rechtsformen?

Bis 2012 waren siebzehn Kommunen am Zweckverband beteiligt. Doch seit sich die Gemeinden aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr beteiligen müssen, sind fünf ausgestiegen (Fällanden, Egg, Maur, Wangen-Brüttisellen und Wallisellen). Andreas Mühlemann, der Direktor des Spitals, sieht darin «eine Existenzgefährdung» für das Spital Uster: «Jede Gemeinde kann seither mit Gemeindeversammlungsbeschluss den Vertrag künden», sagt er gegenüber der WOZ. Eine «gemeinnützige Aktiengesellschaft», wie sie in einer interkommunalen Vereinbarung definiert wurde, sei unter diesen Umständen die beste aller möglichen Rechtsformen: «Der Aktionärsbindungsvertrag bindet die Trägergemeinden für mindestens fünf Jahre. Erst danach könnte eine Gemeinde aus der AG aussteigen – neu jedoch nur mittels einer Volksabstimmung.»

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) dagegen sieht in der Umwandlung in eine AG eine Privatisierung: «Die Zukunft der Spitalversorgung käme fast ausschliesslich in die Hände einiger weniger Verwaltungsräte und der Spitalleitung», schreibt der Verband. «Während heute die Versammlungen des Zweckverbands öffentlich sind, werden Entscheide in einer AG unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt.»

Zwar bliebe das Spital gemäss interkantonaler Vereinbarung auch als AG mehrheitlich in öffentlichem Besitz, bestätigt VPOD-Sekretär Roland Brunner: «Doch während andernorts Umwandlungen in eine AG mit der Auflage verbunden sind, dass die Aktien zu hundert Prozent in öffentlichem Besitz bleiben müssen, ist dies beim Spital Uster nur für fünf Jahre vorgesehen. Wäre ein Verkauf nicht gewollt, hätte man das so in die Vorlage geschrieben.»

Das sei alarmierend, zumal in der Schweiz bereits nach lukrativen Behandlungsmethoden und PatientInnen gejagt werde, derweil weniger profitable Bereiche wie Geburten oder die Behandlung von älteren PatientInnen den öffentlichen Spitälern überlassen würden. Angesichts eines Gewinns von heute schon achtzehn Millionen Franken, den das Spital Uster 2013 vorwies, sei es «kein Wunder, dass bürgerliche Politiker und internationale Konzerne eine Privatisierung anstreben», so Brunner.

Ein vielbeschäftigter Spitaldirektor

Mühlemann dagegen glaubt nicht, dass private InvestorInnen an einer Beteiligung interessiert wären: «Mit den Aktien der Spital Uster AG darf keine Gewinnstrategie verfolgt werden. Das könnte nur mit einer Volksabstimmung geändert werden.» Tatsächlich heisst es in der Vereinbarung: «Erwirtschaftet die Gesellschaft einen Gewinn, so darf dieser ausschliesslich zur langfristigen Sicherstellung des Gesellschaftszwecks verwendet werden.»

Dem VPOD ist das vor allem personalpolitisch zu vage. Brunner: «Auf einen Schlag würden öffentlich-rechtliche Anstellungen in privatrechtliche Einzelarbeitsverträge überführt.» Mühlemann entgegnet, dass sich das Spital Uster freiwillig dem Personalrecht des Kantons angeschlossen habe: «Für den Fall einer AG haben wir in der interkommunalen Vereinbarung festgehalten, dass sich die Gesellschaft in ihrem Personalreglement am bisherigen und gewohnten Recht orientiert.» Laut Brunner würde aber nur ein Gesamtarbeitsvertrag rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen schaffen.

Es fragt sich, wie rechtsverbindlich ein solcher Wortlaut und der Begriff «gemeinnützige Aktiengesellschaft» sind – zumal Letzterer im Obligationenrecht gar nicht existiert und es sich faktisch eben doch um eine privatrechtliche Gesellschaft handelt.

Wenige Tage vor der Abstimmung schwenkt der VPOD die Scheinwerfer auf die vielfältige Geschäftstüchtigkeit des Spitaldirektors. Die Liste der Mandate des parteilosen Mühlemann ist tatsächlich imposant. Der sechzigjährige Betriebsökonom, der mit der SP-Gesundheitsdirektorin von Uster liiert ist, ist Verwaltungsrat der Geblog Med AG (Einkauf und Logistik für Institutionen des Gesundheitswesens) und der MediQi Uster AG (Zentrum für traditionelle chinesische Medizin), Vizepräsident der Zentrum für Radiotherapie Zürich-Ost-Linth AG, Vorstandsmitglied des Verbands Zürcher Krankenhäuser, Präsident der Stiftung der Zürcher Höhenkliniken (ZHK) sowie Verwaltungsrat der Klinik Lengg. Seit 2002 ist Mühlemann zudem Geschäftsführer des Medizinischen Diagnose Zentrums Zürcher Oberland, der MDZ Uster AG, deren Zweck gemäss Handelsregister darin besteht, «der Bevölkerung (…) moderne Diagnosemöglichkeiten zugänglich zu machen, sowie insbesondere auch im Spital Uster möglichst rasche Diagnosemöglichkeiten mit Geräten des aktuellen medizinischen Standards zu gewährleisten». Seit 2014 hat das MDZ Uster einen Ableger: das MDZ Glatt. Geschäftsführer: Andreas Mühlemann.

Ein eindrückliches Portfolio. Doch Mühlemann relativiert: «Die Mandate haben nichts mit der Rechtsform zu tun, sondern ergeben sich aus Kooperationen und weil das Spital Uster zur Gewinnung von Synergien sehr gut vernetzt ist. So etwa ist die MDZ Uster AG eine Tochtergesellschaft des Spitals Uster. Die beiden MDZ haben keine eigenen Mitarbeitenden, alle Dienste werden vom Personal des Spitals Uster geleistet. So bin ich als Spitaldirektor kraft meiner Funktion auch deren Geschäftsführer. Der Anteil meines Verdienstes aus dieser Tätigkeit ist etwa fünf Prozent. Was mein Direktorensalär betrifft, so liegt es im Rahmen der personalrechtlichen Vorgaben des Kantons.»

Störfaktor demokratische Kontrolle

Mühlemanns viele Posten sind schon einmal in den Fokus des öffentlichen Interesses geraten. Im September 2012 hatte die Stiftung Zürcher Höhenkliniken bekannt gegeben, dass sie den Betrieb in Wald ZH in einen Neubau beim Spital Uster verlegen wolle. Daraufhin warf eine Interessengemeinschaft Mühlemann «schwerwiegende Interessenkollision» vor und forderte ihn zum Rücktritt als Stiftungsratspräsident der ZHK auf. Inzwischen ist die Forderung obsolet geworden: Im Dezember 2014 entschied der Stiftungsrat der ZHK, die Höhenklinik Wald mit ihren 130 Betten weiter zu betreiben.

Nun aber erregen die Neubaupläne in Uster erneut die Gemüter. So befürchten StadtbewohnerInnen, dass das Akutspital vom Reha-Betrieb verdrängt würde. Einige sehen in Mühlemanns Plan, in Uster eine Rehaklinik zu installieren, das eigentliche Motiv dafür, das Spital in eine AG umzuwandeln. Nur so hätte die Spitalleitung die nötige Freiheit, das «überdimensionierte Bauprojekt an den Stimmberechtigten vorbei zu realisieren».

«Wenn es um das Investitionsvolumen geht, welches das Spital selber sicherzustellen hat, haben die Gegner recht, wenn sie sagen, dass bei einer AG die Bevölkerung nicht mehr darüber abstimmen könnte», räumt Mühlemann ein: «Allerdings ist vorgesehen, dass der Neubau mit einem Volumen von geschätzten 250 Millionen Franken zu zwei Dritteln für die Erweiterung des bisherigen Spitalbetriebs genutzt wird – knapp ein Drittel davon soll der Rehabilitation dienen.» Ziel dabei seien die Anbindung an ein Akutspital sowie ein möglichst wohnortnaher Reha-Standort. «Die Mitbestimmung beim Bauvorhaben», so Andreas Mühlemann, «ist weiterhin sichergestellt.» Der öffentliche Gestaltungsplan müsse in der Stadt die ordentlichen demokratischen Prozesse durchlaufen.

Am demokratisch zweifelhaften Charakter der Vorlage ändert das nichts. Wie sonst muss man die folgenden Sätze verstehen, die im Antrag des Stadtrats an die Ustermer GemeinderätInnen stehen: «Die Organe des Spitals Uster gewinnen mit der Rechtsformumwandlung an Einfluss, weil die demokratische Kontrolle und die Mitbestimmung durch die Legislativ- und Exekutivbehörden der Gemeinden vermindert sind. Hinderliche Langwierigkeit kann somit entfallen.»

Auf gut Deutsch: Der Weg, um aus dem Spital Uster Profit zu schlagen, würde mit der Umwandlung in eine AG kürzer.

Nachtrag vom 12. März 2015: Nächste Station: Kantonsspital Winterthur

Das Regionalspital Uster wird also doch nicht zu einer «gemeinnützigen Aktiengesellschaft». Unter dieser Bezeichnung wollten Bürgerliche im Bezirk Uster das von einem Zweckverband der umliegenden Gemeinden getragene Spital in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umwandeln. Die Stimmberechtigten in drei der zwölf Gemeinden (Uster, Pfäffikon und Wildberg) haben sich am vergangenen Wochenende gegen eine solche Umwandlung ausgesprochen.

Für die GegnerInnen der schleichenden Privatisierung des Spitalwesens ist der Kampf im Kanton Zürich noch längst nicht über die Bühne. Nachdem schon die Regionalspitäler Wetzikon, Männedorf und Bülach in AGs umgewandelt wurden, plant der Regierungsrat unter Federführung von Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger nun gar, das Kantonsspital Winterthur sowie die Integrierte Psychiatrie Winterthur aus der öffentlichen Verwaltung auszugliedern. Im Mai vergangenen Jahres hatte Heiniger dazu eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Diesen Frühling kommt die Vorlage in den Kantonsrat – in einer aufgrund der heftigen Gegenreaktionen leicht entschärften Version. Für den Fall, dass das Parlament dem demokratie- und personalpolitisch auch in dieser Form überaus fragwürdigen Vorhaben zustimmen sollte, haben VPOD, Gewerkschaftsbund, SP und Grüne ein Referendum angekündigt.

Adrian Riklin