Kürzen und Verschärfen: Ein brennender BMW war der Wendepunkt

Nr. 17 –

Geschürte Empörung und fragwürdige Zahlentricks: SozialhilfebezügerInnen wird das Leben immer schwerer gemacht. Im Kanton Bern soll ein Volksvorschlag Gegensteuer gegeben.

Für Liebhaberinnen und Liebhaber von Büchern ist das Bücherbergwerk Monbijou in Bern ein Geheimtipp. Versteckt zwischen Bücherregalen befindet sich das Internetcafé Power-Point, das vom Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (Kabba) betrieben wird. Im Kanton Bern, der eine aggressive Politik gegen SozialhilfeempfängerInnen betreibt, ist es eine der wenigen Anlaufstellen, an die sich von Armut betroffene Menschen wenden können.

Im März stimmte der Grosse Rat des Kantons Bern einer Revision des Sozialhilfegesetzes zu. Ausgearbeitet hat diese SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, der einen rigorosen Kampf gegen SozialhilfeempfängerInnen führt (siehe WOZ Nr. 27/2017 ). Mit der Revision des Sozialhilfegesetzes würde der Grundbedarf um rund acht Prozent gekürzt, einige Menschen müssten gar Einbussen von bis zu dreissig Prozent in Kauf nehmen. Dabei ist der Grundbedarf mit 986 Franken heute bereits zu knapp bemessen (vgl. «‹Man wird verwaltet›» ). Doch der starke Druck der Gemeinden und Kantone führt dazu, dass eine Erhöhung des Grundbedarfs in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) derzeit illusorisch ist.

Einer, der von diesem Grundbedarf leben muss, ist Samuel F.*. Er ist dreissig Jahre alt und Sozialhilfeempfänger im Kanton Bern. Als gelernter Informatiker stünden seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt gar nicht so schlecht, würde man meinen. Doch der junge Mann ist verschuldet und hat mit einem schlechten Arbeitszeugnis zu kämpfen. Er befindet sich in einem Teufelskreis. Um seine Schulden zurückzuzahlen, bräuchte er eine Arbeitsstelle. Aber genau diese Schulden verringern seine Attraktivität für UnternehmerInnen beträchtlich, weil er bereits bei einem Bewerbungsgespräch offenlegen muss, dass ein Teil seines Lohnes direkt gepfändet werden würde.

Wenn die Revision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Bern wie geplant umgesetzt wird, stünde Samuel F. vor ernsthaften Problemen. Momentan funktioniere es gerade noch knapp mit dem Geld, doch bereits heute müsse er jeden Franken zusammenkratzen. Er wisse nicht, wo er noch mehr sparen könne. «Dass ich Sozialhilfeempfänger bin, zieht mich persönlich stark hinunter und frisst unglaublich viel Energie», sagt Samuel. Hinzu kommt die soziale Ausgrenzung. «Praktisch alles kostet heute. Wenn Kollegen etwas unternehmen, kann ich mir das häufig nicht leisten.»

Unter Generalverdacht

Wann haben die zahlreichen Kürzungen der Sozialhilfe ihren Anfang genommen? Für Thomas Näf, Präsident des Kabba, stellte der 1. Mai 2007 einen Wendepunkt in der Geschichte dar. Als an der Nachdemo des 1. Mai in Zürich ein BMW in Flammen aufging, stellte sich später heraus, dass dieser einer Sozialhilfeempfängerin gehört hatte. Die öffentlich geschürte Empörung war gross. Seit diesem Vorfall stehen SozialhilfeempfängerInnen unter Generalverdacht. Bürgerliche PolitikerInnen begannen mit einer Dauerkampagne gegen den angeblichen «Sozialmissbrauch». Die Rechte von SozialhilfeempfängerInnen wurden weiter eingeschränkt, etwa durch den Einsatz von Sozialdetektiven.

Befeuert wurde diese Entwicklung durch die steigenden Ausgaben in der Sozialhilfe. Rund 2,7 Milliarden Franken betrugen die Ausgaben für die Sozialhilfe im Jahr 2016. Zehn Jahre zuvor lag dieser Betrag bei 1,9 Milliarden. Die Quote der SozialhilfeempfängerInnen ist in den letzten zehn Jahren jedoch unverändert geblieben, damals wie heute bei 3,3 Prozent. Dass die Zahl der von Sozialhilfe abhängigen Personen immer weiter gewachsen ist, stimmt schlichtweg nicht. In Relation zum Bevölkerungszuwachs der Schweiz ist sie unverändert geblieben. Die höheren Ausgaben sind auf die allgemeine Teuerung zurückzuführen.

Gemeinden treten aus

Ein weiterer Faktor geht gerne vergessen: Revisionen bei anderen Sozialversicherungen haben den Druck auf die Sozialhilfe erheblich verstärkt. Seit der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 2011 landen Arbeitslose schneller in der Sozialhilfe. Allein im März 2011 wurden laut Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft 16 000 Personen ausgesteuert. Die Entlastung der klammen Kassen der Arbeitslosenversicherung wurde mit einer Mehrbelastung der Gemeinden und Kantone bei der Sozialhilfe kompensiert.

Das hält bürgerliche PolitikerInnen freilich nicht davon ab, immer weitere Kürzungen bei der Sozialhilfe zu fordern. Dadurch geraten auch die Richtlinien der Skos verstärkt unter Druck. 2016 übernahmen lediglich fünf Kantone die Skos-Richtlinien als vollständig verbindlich. Insbesondere bei der Berechnung des Grundbedarfs für junge Erwachsene scheren einige Kantone weit nach unten aus. Gemäss Skos-Richtlinien sollte dieser 789 Franken betragen, rund die Hälfte der Kantone bezahlt jedoch weniger. Am wenigsten Geld bekommen junge SozialhilfebezügerInnen im Kanton Genf, sie müssen mit monatlich 457 Franken haushalten.

Obwohl sich viele Kantone nicht mehr vollumfänglich an die Skos-Richtlinien halten, gab es bisher keine Austritte. Laut Markus Kaufmann, Geschäftsführer der Skos, wurden dagegen bei den Gemeinden in den letzten fünf Jahren rund zwei Dutzend Austritte verzeichnet. Den Anfang machte im Jahr 2013 die Stadt Rorschach. Die grosse Mehrheit der Gemeinden sei aber weiterhin Mitglied bei der Skos, so Kaufmann.

Doch auch der Grundbedarf bleibt nicht unangetastet. Neben Bern gibt es in den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau Bestrebungen, diesen zu senken. Ein vom Aargauer Grossen Rat angenommenes Postulat will den Grundbedarf um dreissig Prozent kürzen. Lediglich wer «integrationswillig, engagiert und motiviert» ist, soll noch den vollen Grundbedarf erhalten.

Widerstand durch Volksvorschlag

In Bern hat sich der Widerstand gegen die Revision des Sozialhilfegesetzes mittlerweile formiert. Ein breites Bündnis bestehend aus SP, Grünen, EVP, PdA und zahlreichen Verbänden wehrt sich im Komitee Wirksame Sozialhilfe mit einem Volksvorschlag gegen die einschneidenden Kürzungen. Da ein Referendum wohl chancenlos gewesen wäre, hat man sich dazu entschieden, mit eigenen Vorschlägen in die Offensive zu gehen. Der Volksvorschlag schliesst einige Punkte der geplanten Revision mit ein, führt jedoch eigene Massnahmen auf.

So verlangt das Komitee Wirksame Sozialhilfe, dass sich die Sozialhilfe nach den aktuellen Richtlinien der Skos richtet. Zudem will es eine gezieltere Unterstützung von älteren Arbeitslosen. Der Volksvorschlag ist gewagt. Denn: Neu sollen über 55-jährige Arbeitslose nicht mehr nach den Ansätzen der Sozialhilfe entschädigt werden, sondern nach jenen der Ergänzungsleistungen der AHV/IV. Diese Regelung wäre schweizweit einmalig.

Gezielte Weiterbildung

Einen weiteren Fokus legt der Volksvorschlag auf die gezielte Weiterbildung von Stellensuchenden – eine Massnahme, die Kabba-Präsident Thomas Näf durchaus kritisch sieht. Bereits heute gebe es zahlreiche Weiterbildungsprogramme für Arbeitslose, der Erfolg sei oftmals ziemlich bescheiden. Der Anteil an arbeitenden SozialhilfeempfängerInnen sei zudem bereits heute sehr hoch. Im Kanton Bern sind rund dreissig Prozent der Sozialhilfebeziehenden erwerbstätig.

Das Komitee des Volksvorschlags für eine wirksame Sozialhilfe hat nun drei Monate Zeit, um die nötigen 10 000 Unterschriften zu sammeln. Unabhängig davon werden die Angriffe auf die Sozialhilfe in anderen Kantonen wohl weitergehen. Zu schwach ist die Lobby der SozialhilfeempfängerInnen.

*Name von der Redaktion geändert.