Menschenrechte: Die Konzerne haftbar machen

Nr. 18 –

Was geschieht, wenn ein Konzern mit Sitz in der Schweiz bei der Kakaoproduktion in Westafrika Kinder arbeiten lässt? Oder in Sambia Giftgase in die Luft schleudert, die die Menschen erkranken lassen? Oft nichts. Vor Ort haben die Menschen – etwa weil der Staat korrupt ist – meist keinen Zugang zur Justiz; hier in der Schweiz können die Konzerne für Menschenrechtsverletzungen, die sie im Ausland begehen, nicht belangt werden.

Diesen Missstand will eine Koalition aus nichtstaatlichen Organisationen – darunter Amnesty International, Alliance Sud und die Erklärung von Bern (EvB) – beseitigen. Dazu hat die Koalition letzte Woche die Konzernverantwortungsinitiative (kurz: Kovini) lanciert, für die sie in den nächsten Monaten Unterschriften sammeln will. Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen dazu verpflichtet werden, eine Sorgfaltsprüfung in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt vorzunehmen. Diese soll sich an Leitprinzipien orientieren, die die Uno 2011 verabschiedet hat.

Allerdings wollen die NGOs ebenso dafür sorgen, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, die sie im Ausland anrichten, künftig in der Schweiz vor Gericht gestellt werden können. Für den Fall, dass ein Konzern jedoch nachweisen könnte, dass er die Sorgfaltspflichten erfüllt, würde er von der Haftung befreit. Die Schweiz ist einer der weltweit wichtigsten Sitze für internationale Konzerne – insbesondere hat sich das Land in den letzten Jahren zur grössten Rohstoffdrehscheibe entwickelt.

www.konzern-initiative.ch