Bern: Amtlich bewilligter Polizeiterror

Nr. 38 –

Die schwer bewaffnete Berner Spezialeinheit Enzian stürmt wiederholt zwischengenutzte Häuser, hinterlässt verstörte BewohnerInnen und hohe Sachschäden. Ein Strafrechtsprofessor zweifelt an der Rechtmässigkeit des Vorgehens.

«Mir wurden die Augen verbunden, ich durfte mich nicht bewegen», beschreibt Tim das Vorgehen der Sondereinheit Enzian (hier bei einer Übung 2009). Foto: Beat Schweizer, «Der Bund»

Die Leute sind jung, die meisten knapp zwanzig, und sie wollen anders leben. Im März besetzen sie in Ostermundigen bei Bern ein altes Mehrfamilienhaus. Die Besetzung durch die jungen Leute verläuft friedlich, schnell einigt man sich mit der Hausbesitzerin auf eine Zwischennutzung: oben Wohngemeinschaften, im Erdgeschoss gibt es Kulturbetrieb und ein Sonntagskino, wo politische Trickfilme gezeigt werden. Mit Plakaten lädt man Leute aus der Umgebung zum Mitmachen ein. NachbarInnen besuchen die Sitzungen, gemeinsam organisiert man Kurse für Yoga, Pilates, Tanzen. Im Hof weist eine Tafel darauf hin, dass im Haus jeder willkommen ist, der sich friedlich und respektvoll verhält, und ein Schild mahnt, im Garten Rücksicht auf die Schnecken zu nehmen. Am 1. April gegen 6 Uhr rammen schwer bewaffnete, vermummte Mitglieder der Sondereinheit Enzian – einer für Antiterroreinsätze geschulten Truppe der Berner Kantonspolizei – die Haustür auf und stürmen mit gezogenen Maschinenpistolen die Zimmer, in denen die jungen Leute schlafen.

Martina* (21): Ich schreckte aus dem Schlaf hoch, als ich einen Knall hörte. Eine Scheibe klirrte. Im Hausgang stand ein Vermummter mit einer Maschinenpistole. Er zielte auf meinen Kopf. Reflexartig knallte ich die Tür zu. Eine Sekunde später wurde sie aufgerissen. Drei Vermummte stürzten mit Pistolen und Gewehren ins Zimmer. Ein vierter Vermummter drückte mich gegen die Wand, fesselte mich mit Handschellen und stülpte mir eine Augenbinde über. So eine schwarze Schlafmaske wie im Flugzeug. Ich wurde in einen anderen Raum geführt und musste mich auf einen Stuhl setzen. Erst jetzt begann ich zu realisieren, dass es sich um eine Razzia handelte. Überall im Haus hörte man, wie Befehle rumgebrüllt wurden: «Ruhig bleiben. Nicht bewegen.» Ich realisierte: Das ganze Haus wird auseinandergenommen. Aber warum? Ich selbst war ja dabei, als wir mit der Gemeinde den Vertrag für die Zwischennutzung aushandelten, inklusive ordentlicher Kündigungsfrist.

Am falschen Ort, im falschen Film

Die Hausdurchsuchung gilt einem Mann, beziehungsweise «sämtlichen der Person zugänglichen Räumlichkeiten», der im Februar 2015 an einem Farbanschlag auf den Berner Polizeiposten am Waisenhausplatz beteiligt gewesen sein soll – eine Aktion, die in Bern hohe Wellen warf. Dem Mann werden Gefährdung des Lebens, Landfriedensbruch, Angriff, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte vorgeworfen.

Martina: Wir nennen uns als Gruppe Osterhasen. Darüber haben sich die vermummten Polizisten lustig gemacht und nach dem «Oberhasen» gesucht. Sie kamen zum Schluss, dass ich das sei. Man nahm mir die Augenbinde ab und brachte mich im Pyjama und in Handschellen zum Einsatzleiter. In den Zimmern sah ich meine gefesselten Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die Augen verbunden, jeweils bewacht von drei bis vier Schwerbewaffneten. Ich fragte: «Worum geht es hier? Das, was Sie hier tun, ist nicht rechtens.» Der Einsatzleiter sagte: «Wir suchen nach einer Person. Mehr brauchen Sie nicht zu wissen.» Ich fragte: «Wenn ihr eine Person sucht, warum trage ich Handschellen?» Das sei zu meiner Sicherheit, sagte der Mann.

Wieder musste ich mich hinsetzen, wieder wurden mir die Augen verbunden. Zwei Stunden lang durfte ich mich nicht bewegen und keine Fragen stellen. Als sie alles durchsucht hatten, musste ich mich an die Wand stellen. Sie nahmen mir die Handschellen und die Augenbinde ab. Einer sagte: «Du darfst dich erst umdrehen, wenn wir weg sind.»

Im ganzen Haus war ein Puff. Jedes Zimmer, jeder Schrank, jede Kiste war durchwühlt. Sie beschlagnahmten komische Dinge: eine schwarze Socke, Jacken, das Notizbuch meines Mitbewohners. Auf dem Boden im Wohnungsgang lag der Hausdurchsuchungsbefehl, nach dem ich den ganzen Morgen verlangt hatte. Dort steht, dass die Hausdurchsuchung einem Mann galt, den wir kennen, der aber nicht hier wohnt.

Am selben Morgen stürmt die Sondereinheit Enzian auch eine Zwischennutzung im Berner Stadtquartier Breitenrain – den Wohnort des Gesuchten. Sein Mitbewohner sagt: «Ich wachte um 6.15 Uhr auf, als meine Zimmertür eingetreten wurde. Vermummte Polizisten zerrten mich aus dem Bett, fesselten mich, dann durchsuchten sie die ganze Wohnung und beschlagnahmten unter anderem meinen Laptop, der unter meinem Bett lag. Etwa eine Stunde später kam der Einsatzleiter zu mir, ein Mann namens Heldstab, und sagte: ‹Wir suchen Ihren Mitbewohner.›»

Manöver ohne Rücksicht auf Verluste?

Zu den öffentlichen Sitzungen der Familie Osterhase in Ostermundigen sei nach der Aktion niemand mehr gekommen, die Kurse mit Nachbarschaftsbeteiligung seien gestorben, zudem sei das Haus von den Polizisten demoliert worden, sagt der 25-jährige Tim*: «Die Sitzbänke im Kino waren rausgezerrt und kaputtgeschlagen, alle Sicherungen im Haus rausgedreht und mitgenommen worden. Eine Eisentür im Erdgeschoss war von innen nach aussen aufgebrochen worden.»

Rund vier Monate später, am frühen Morgen des 19. August, stürmt wieder die Sondereinheit Enzian mit gezogenen Schusswaffen das Haus. Laut Jana* (19) seien – wie beim ersten Mal – zwischen fünfzig und achtzig PolizistInnen am Einsatz beteiligt gewesen. «In jeder der zehn Wohnungen waren drei bis vier schwer bewaffnete Enzian-Leute zur Bewachung postiert. Rund um das Haus standen normale Uniformierte, und die Zimmer wurden von zivilen Fahndern durchsucht, die Zürcher Dialekt sprachen.»

Wieder gaben die PolizistInnen als Grund für die Stürmung die Suche nach einer Person beziehungsweise «nach denen ihr zugänglichen Räumlichkeiten» an, eine Person, die einen Einbruch begangen haben soll. «Auch diese Person», sagt Tim «verkehrte zwar als Gast bei uns, wohnte aber nicht hier.»

Tim: Bei der ersten Razzia waren wir etwa zehn Leute und hatten erst das eine von zwei Häusern auf dem Grundstück besetzt. Inzwischen waren wir zwanzig Leute und wohnten in beiden Häusern. Bei der ersten Razzia hatten sie alle damals bewohnten Räume nummeriert, und jemand lief durch das Haus und fotografierte alles. Ich hatte die Augen verbunden, aber ich habe immer wieder mit dem Arm die Klappe nach oben geschoben, so konnte ich das beobachten. Bei der zweiten Razzia kamen sie mit Plänen des Hauses an, die sie bei der ersten Razzia offenbar angefertigt hatten. Ein Polizist sagte: «Hier gibt es einen Durchgang, der beide Häuser verbindet. Das ist auf meinem Plan gar nicht verzeichnet. Müssen wir vermerken.» Dann wurden alle Zimmer in alphabetischer Reihenfolge bezeichnet und fotografiert. Es wurde uns gesagt, wir müssten halt besser darauf schauen, wer hier im Haus verkehre. Aber mit dieser Begründung müssten sie ganz Bern durchsuchen. Unser Haus ist ein öffentlicher Treffpunkt. In Ostermundigen ist ja sonst nicht mega viel los. Das Jugendzentrum ist schlecht besucht.

Leslie* (21): Das heftige Krachen, von dem ich geweckt wurde, war das Geräusch von Türen, die eingetreten wurden. Ich schrie den Polizisten entgegen: «Hört auf, die Türen einzutreten, die sind nicht abgeschlossen!» Die haben einfach weitergemacht. Insgesamt mussten wir 22 Schlösser ersetzen. Ein Polizist zielte mit seinem Gewehr auf meinen Kopf, ein anderer legte mir Handschellen an. Mir haben sie keine Augenbinde angezogen, meinem Mitbewohner schon. Ich habe nach einem Hausdurchsuchungsbefehl gefragt, nach dem Grund für die Razzia. Sie haben gesagt: «Ihr redet nur noch, wenn ihr gefragt werdet.» Sie brachten mich in die Küche und fragten, ob ich gefährliche Gegenstände im Zimmer hätte. Dann begannen sie mein Zimmer zu durchsuchen. Ich bestand darauf, dabei sein zu können. Sie haben mich ignoriert. Nach etwa einer Stunde brachten sie mich zurück ins Zimmer. Eigentlich hätte ich stehen sollen, aber ich war plötzlich so müde. Gefesselt legte ich mich aufs Bett. Meine Bücher waren aus dem Gestell gerissen worden und lagen auf dem Boden. Sie nahmen auch Sachen mit, ohne dass ich das hätte quittieren können: Spraydosen, Stifte.

Wirklich schlimm wurde es erst, als sie weg waren: Du fühlst dich missbraucht und unwohl in der eigenen Wohnung. Wenn du weisst, alles wurde von fremden Männern angefasst, all deine Hosen, deine Unterwäsche. Mein Bett war übersät mit Stiefelabdrücken. Und warum? Und was genau haben sie eigentlich in den Zimmern gemacht? Haben sie vielleicht sogar Wanzen installiert? Wenn sie wirklich nach einer Person fahnden, wozu durchwühlen sie dann meine Unterwäsche oder meine Briefe? Vielleicht wollten sie uns einschüchtern. Oder haben geübt. Oder alles zusammen. Und sie gehen wohl davon aus, dass wir uns nicht wehren können. Falsch liegen sie damit nicht: Ich habe keine Kohle für einen Anwalt.

Der Gesuchte spricht

Am Tag der zweiten Hausdurchsuchung in Ostermundigen durchsuchte die Polizei gegen 10 Uhr, ebenfalls angeführt von Enzian, zwei besetzte Häuser an der Berner Murtenstrasse. Der Grund dafür: die Suche nach einer weiteren Person beziehungsweise «allen ihr zugänglichen Räumlichkeiten», die im Februar am besagten Farbanschlag auf den Polizeiposten am Waisenhausplatz beteiligt gewesen sein soll. Auch bei den Häusern an der Murtenstrasse handelt es sich um Zwischennutzungen. Die BewohnerInnen sind gemeldet und zahlen Miete. Auch hier verhält es sich gleich wie in Ostermundigen: Die gesuchte Person wohnt hier nicht. Der WOZ war es möglich, mit dieser Person an ihrem – bis heute von der Polizei nicht aufgesuchten – Wohnort zu sprechen:

Beat*: Als ich erfuhr, dass wegen mir zwei Häuser durchsucht worden waren, rief ich auf dem Hauptposten an: «Ich bin der, den ihr sucht.» Der Telefonist konnte mir nicht weiterhelfen. Er sagte, ich solle am nächsten Tag nochmals anrufen. Seither habe ich nichts mehr gehört. Bei mir zu Hause ist die Polizei bis heute nicht aufgetaucht. Sie scheinen sich nicht für mich zu interessieren.

Dafür interessierten sich die PolizistInnen umso mehr für die beiden Häuser an der Murtenstrasse. Auch hier, so ein Betroffener, «traten Enzian-Leute gegen 10 Uhr mit gezogenen Maschinengewehren alle Türen ein». Weiter sagt dieser junge Mann: «Ich wurde gefesselt, man verband mir die Augen, und dann durchsuchten sie alle Räume von oben bis unten, meine Socken, meine Kaffeetassen. Als man mich nach etwa zwei Stunden endlich darüber aufklärte, worum es geht, sagte ich: ‹Aber diese Person wohnt nicht hier. Ich bin hier der gemeldete Mieter!›» Ein anderer Bewohner sagt: «Ich verlangte, bei der Durchsuchung meines Zimmers zuschauen zu können. Stattdessen wurden mir die Augen verbunden. Als mir die Binde später kurz abgenommen wurde, sah ich, wie ein Mann durch das Haus ging und alle Zimmer fotografierte, eine junge Polizistin fertigte Skizzen der Wohnungen an.»

Was ist in Bern los? Machen Polizei und Staatsanwaltschaft einfach, was sie wollen? Kontrolliert die eigentlich niemand? Die Berner Strafverfolgungsbehörden stehen ohnehin gerade in einem schlechten Licht: Zweimal wurden sie in den letzten neun Monaten wegen unverhältnismässigen und widerrechtlichen Vorgehens vom Bundesgericht zurückgepfiffen. Die Polizei hatte – ausgestattet mit einer Art Generalvollmacht der Staatsanwaltschaft – auch bei Bagatelldelikten DNA-Proben auf Vorrat gesammelt und ausgewertet. Ohne konkrete Verdachtsmomente sei das illegal, urteilte das Bundesgericht und ordnete die Vernichtung der DNA-Proben an.

«Das Problem ist, dass die Berner Polizei und die Staatsanwaltschaft ihre Praxis zumindest teilweise nicht angepasst zu haben scheinen», sagt Annina Mullis, Vorstandsmitglied der Demokratischen JuristInnen Bern. «Trotz des Urteils im Dezember wollten die Behörden im Juli 2015 mit derselben Argumentation bei einer Person eine DNA-Probe entnehmen, die beim Einsammeln weggeworfener Esswaren erwischt worden war.»

Die Antwort der Staatsanwaltschaft

Wie steht es um die Verhältnismässigkeit und die Rechtmässigkeit bei diesen Hausdurchsuchungen? Wie rechtfertigt die Polizei den Eingriff in die Grundrechte nicht Beschuldigter? Was sagt sie zu den Vorwürfen, diese seien mit verbundenen Augen gefesselt worden? Wie rechtfertigt sie den Einsatz einer schwer bewaffneten Sondereinheit? Polizeisprecherin Simona Benovici mailt: «Was Ihre Fragen nach dem Vorgehen oder der Verhältnismässigkeit der Einsätze angeht, so halten wir fest, dass diese in Zusammenhang mit Strafverfahren zu Gewaltdelikten respektive Vermögensdelikten, bei denen die Täterschaft ein hohes Gewaltpotential aufwies, standen. Aufgrund vorliegender Informationen erfolgten die betreffenden Einsätze gesichert. Das polizeiliche Vorgehen erfolgt dabei stets nach einer vorgängigen Beurteilung der Gefährdungssituation, der angetroffenen Situation (in den vorliegenden Fällen waren etwa die Wohnverhältnisse nicht klar abgrenzbar), und mit Blick darauf, dass die vorgesehene Hausdurchsuchung nicht gefährdet wird.» Wegen der laufenden Verfahren sei es nicht möglich, weitere Auskunft zu geben. Auf die Frage, warum sich die Aktion auch gegen nicht tatverdächtige Dritte richtete, warum zahlreichen HausbewohnerInnen offenbar die Augen verbunden und sie gefesselt wurden oder warum zahlreiche Türen eingetreten wurden, geht die Sprecherin nicht ein – sie dementiert dieses Vorgehen aber auch nicht.

Christof Scheurer, Informationschef der Berner Staatsanwaltschaft, will Fragen der WOZ ebenfalls nur schriftlich beantworten:

WOZ: Warum kam es zu den Hausdurchsuchungen in Ostermundigen, wo doch die gesuchten Personen dort nicht wohnhaft sind?
Christof Scheurer: Die Hausdurchsuchung in Ostermundigen wurde verfügt, weil der begründete Verdacht bestand, dass die Zielperson sich an diese Adresse zugezogen hatte (sic!) und deshalb dort nach Beweismaterial zu suchen war.

(Nachfrage per Mail:) Ebenfalls am Morgen der ersten Hausdurchsuchung, am 1. April, durchsuchte die Polizei den eigentlichen Wohnort des Mannes im Quartier Breitenrain, der laut Ihren Aussagen in Ostermundigen wohnt: Können Sie das erklären?
Es bestand der begründete Verdacht, dass sich die Zielperson (auch) in einem Haus im Quartier Breitenrain zugezogen hatte. Dort war ebenfalls nach Beweismaterial zu suchen.

Warum wurde in Ostermundigen zweimal das ganze Haus durchsucht?
Die Untersuchung machte die Durchsuchung auch dieser Räumlichkeiten erforderlich.

Am 19. August liess die Staatsanwaltschaft auch zwei Häuser an der Murtenstrasse durchsuchen. Am eigentlichen Wohnort der im Hausdurchsuchungsbefehl als Ziel genannten Person tauchte sie jedoch nicht auf. Wie rechtfertigen Sie dieses Vorgehen?
Es bestand der begründete Verdacht, dass die Zielperson sich an die Adresse an der Murtenstrasse zugezogen hatte.

Zumindest politisch werden diese Einsätze und die knappen Antworten der Staatsanwaltschaft ein Nachspiel haben: «Ich halte diese Vorgänge für beunruhigend», sagt Hasim Sancar, grüner Kantonsparlamentarier. «Wenn sich die Polizei im Fall Murtenstrasse offensichtlich nicht für den Gesuchten interessiert, drängt sich umso mehr der Verdacht auf, dass es hier um etwas anderes geht», sagt der Berner Politiker. «Um die Fichierung und Einschüchterung junger Linker? Um das Training einer Sondereinheit in ‹Charlie Hebdo›-Zeiten? Um eine Staatsanwaltschaft, der es um die Aufklärung von Straffällen geht und die dabei die Verhältnismässigkeit missachtet? Oder um alles zusammen? Was kosten diese Einsätze? Was haben sie ans Licht gebracht? Ich werde im Parlament eine Interpellation einreichen und eine externe Untersuchung fordern.»

Strafrechtler: «Hört sich gravierend an»

Eine solche externe Untersuchung würde der Berner Strafrechtsprofessor Martino Mona begrüssen. Die WOZ hat ihm die Aussagen der Betroffenen vorgelegt. «Ich möchte vorausschicken, dass ich mich hier auf Aussagen stütze und das Gesamtbild nicht kenne. Im Moment ist noch vieles spekulativ. Eine Untersuchung muss hier Klarheit schaffen. Denn auf den ersten Blick hat sich hier ein rechtsstaatlich durchaus fragwürdiger Einsatz abgespielt.»

Der Strafrechtsprofessor geht auf Aussagen ein: «Die Anschuldigungen der einen jungen Frau, sie sei gefesselt und ihr seien die Augen verbunden worden, sind sehr gravierend. Da offenbar ein Mann der Tatverdächtige war, dürfte es sich bei ihr nicht um eine beschuldigte Person gehandelt haben. Zwangsmassnahmen dürfen bei nicht Tatverdächtigen, in diesem Fall den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen der Beschuldigten, nur sehr zurückhaltend angewandt werden. Die Polizei kann nicht einfach Personen aus dem Bett zerren und fesseln, die nicht tatverdächtig sind. Dieser massive Eingriff in ihre Grundrechte lässt sich nicht mit dem Tatverdacht gegenüber einer anderen Person legitimieren. Zudem besteht ein Anwesenheitsrecht für die Inhaberin der durchsuchten Räume – sie muss der Hausdurchsuchung beiwohnen können, um ihre Rechte zu wahren und durch freiwillige Herausgabe von gesuchten Gegenständen weiter gehende Eingriffe in ihre Privatsphäre vermeiden zu können. Das ist mit verbundenen Augen nicht möglich. Entspricht diese Schilderung der Wahrheit, dürfte es sich allgemein um ein unverhältnismässiges Vorgehen gehandelt haben. Eine Reihe von Massnahmen erscheinen auch als gar nicht erforderlich. Sollten nicht tatverdächtige Dritte gefesselt in der eigenen Wohnung tatsächlich stundenlang über den Grund des Einsatzes im Unklaren gelassen worden sein, wäre dies nicht gesetzeskonform: Ein Hausdurchsuchungsbefehl muss zu Beginn der Zwangsmassnahme vorgelegt und von den Hausberechtigten mittels Unterschrift bestätigt werden.»

Erstaunlich sei zudem, dass die Polizei zwar mehrere Häuser stürme, am eigentlichen Wohnort der einen tatverdächtigen Person aber gar nicht gesucht und sogar auf einen Anruf dieser Person offenbar nicht reagiert habe. «Es ergeben sich daraus Fragen im Hinblick auf die Effizienz und die Zielrichtung dieser Einsätze», sagt Mona. «Wie kann es sein, dass ein Journalist mit der tatverdächtigen Person ein Interview führen kann, die Polizei diese Person aber trotz mehrfacher massiver Hausdurchsuchungen nicht findet? Es hätte demnach ein milderes Mittel gegeben, um die gesuchten Personen zu finden.»

Es sei ihm wichtig zu betonen, sagt Martino Mona, dass die konsequente Bestrafung von Personen, denen eine Tat nachgewiesen werden könne, ausser Frage stehe. «Man hat aber ein wenig den Eindruck, dass die Suche nach den tatverdächtigen Personen nur ein Vorwand war.»

Ihn irritiere zudem, sagt Mona, dass die Polizei immer mit der Spezialeinheit angerückt sei, vor allem bei der zweiten Hausdurchsuchung in Ostermundigen: «Spätestens beim zweiten Mal hätte Klarheit über die nicht vorhandene Gefahr bestehen müssen, die vermeintlich von den Bewohnern und Bewohnerinnen ausging. Ging die Polizei immer noch von Widerstand der Hausinhaber und Hausinhaberinnen aus?» Die prognostische Gefahrenabwägung sei ein grundsätzliches Problem beim Grundsatz der Verhältnismässigkeit, denn dieser Grundsatz ist relativ. «Das Problem ist in dieser Geschichte meines Erachtens auch im flexiblen Prinzip der Verhältnismässigkeit zu suchen», sagt Mona. «Im Zeitalter von übertriebener Prävention, Terrorismusangst und überhaupt von Tendenzen, Gefahren zu übertreiben, lässt sich dieses Prinzip leider gut in die Richtung von gravierenderen staatlichen Eingriffen dehnen.»

* Namen geändert.

Nachtrag vom 19. November 2015 : Strafanzeige gegen Berner Polizei

Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, Nötigung, Tätlichkeit, Gefährdung des Lebens, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung – so lauten die Anzeigen gegen den namentlich bekannten Einsatzleiter der Berner Kantonspolizei und weitere Personen, deren Namen die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Bern für besondere Aufgaben nun ermitteln muss.

Diese Anzeigen sind das Ergebnis einer WOZ-Recherche. Mehr als ein Dutzend junge Frauen und Männer hatten in dieser Zeitung schwere Vorwürfe erhoben: Die Berner Spezialeinheit Enzian hatte in Ostermundigen und in Bern wiederholt zwischengenutzte Häuser gestürmt, verstörte BewohnerInnen und hohe Sachschäden hinterlassen. Die betroffenen Personen waren keiner Straftat beschuldigt. Die Polizei hatte argumentiert, in den Zwischennutzungen verdächtige Personen vermutet zu haben. Gefunden wurden diese dort nicht.

Der Berner Strafrechtsprofessor Martino Mona hatte die Rechtmässigkeit des Vorgehens angezweifelt und bezeichnete einzelne Anschuldigungen als «sehr gravierend». Mona forderte eine externe Untersuchung.

Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats zögert. Man wolle die Antwort auf eine Interpellation des grünen Politikers Hasim Sancar abwarten. Nun beschäftigt das Vorgehen der Sondereinheit Enzian die Justiz: Wie der Berner Rechtsanwalt Willi Egloff gegenüber der WOZ bestätigt, haben die Demokratischen JuristInnen Bern (DJB) am Dienstag im Namen von fünf Personen Strafanzeige eingereicht. «Ich bin sehr froh über diese Anzeigen, die alle von Betroffenen in Ostermundigen stammen», sagt Egloff. «Sie sind der einzige Weg, die krassen Übergriffe abzuklären.» Die Anzeige kommt zum richtigen Zeitpunkt: Weil ihr in jüngster Vergangenheit mehrfach vorgeworfen worden war, Ermittlungen gegen die Polizei im Sand verlaufen zu lassen, hatte die Berner Staatsanwaltschaft vergangene Woche kommuniziert, mit derartigen Untersuchungen in Zukunft die Abteilung für besondere Aufgaben zu beauftragen. Egloff hofft, dass die Anzeigen «nun nicht einfach in einer Schublade verschwinden».

Daniel Ryser

Nachtrag vom 2. Juni 2016 : Strafanzeige gegen Berner Polizei

Die WOZ-Recherchen zeigen Wirkung: Der Basler Staatsanwalt Alberto Fabbri hat eine Strafuntersuchung gegen Angehörige der Berner Spezialeinheit «Enzian» eröffnet, wie die SRF-Sendung «Schweiz aktuell» am Freitag berichtete. Vergangenen Herbst hatte die WOZ in mehreren Artikeln über «amtlich bewilligten Polizeiterror» in Bern geschrieben. Über ein Dutzend junge Männer und Frauen erhoben in der WOZ schwere Vorwürfe gegen die Polizei.

Demnach hatten Elitepolizisten der Berner Kantonspolizei im Frühling und im Sommer 2015 wiederholt zwischengenutzte Häuser in Ostermundigen und Bern gestürmt. Die martialisch auftretende Spezialeinheit «Enzian» trat dabei laut Zeugen vermummt und mit Maschinenpistolen bewaffnet die Türen ein, fesselte mehrere Personen und verband ihnen die Augen, während sie die Räumlichkeiten durchsuchte. Sie liess nicht nur verstörte Menschen zurück, sondern auch beträchtlichen Sachschaden. Die Betroffenen waren keiner Straftat beschuldigt. Die Polizei verteidigte das Vorgehen, man habe nach einer Zielperson gesucht.

Das Vorgehen der Sondereinheit hatte ein politisches Nachspiel – und bald einmal auch ein juristisches: Fünf Personen reichten Strafanzeige ein und verlangten, dass ein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt wird, um die Vorwürfe zu untersuchen.

Allzu oft versanden Strafanzeigen gegen PolizistInnen. Nicht so in diesem Fall: Verdacht auf Amtsmissbrauch, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung – so lauten nun die Vorwürfe der Strafuntersuchung des Basler Staatsanwalts Fabbri gegen die Berner Polizisten. Gegenüber dem «Bund» liess die Berner Polizei verlauten, dass «die Eröffnung eines Strafverfahrens zur Abklärung der erhobenen Vorwürfe in einem solch komplexen Fall nicht aussergewöhnlich» scheine.

Für die Berner Polizisten gilt die Unschuldsvermutung.

Carlos Hanimann

Recherchierfonds

Dieser Artikel wurde ermöglicht durch den Recherchierfonds des Fördervereins ProWOZ. Dieser Fonds unterstützt Recherchen und Reportagen, die die finanziellen Möglichkeiten der WOZ übersteigen. Er speist sich aus Spenden der WOZ-Leser:innen.

Förderverein ProWOZ unterstützen