Berner Justiz: Überfall im Morgengrauen

Nr. 46 –

Eine Razzia durch die Spezialeinheit Enzian wirft erneut Fragen zur Arbeitsweise der Berner Justizbehörden auf. Schwer bewaffnet stürmten die Antiterrorpolizisten eine Familienwohnung in Bern-Bethlehem. Der Grund: Verdacht auf Scheinehe.

Es ist kurz vor sechs Uhr morgens, als ein Knall die 35-jährige Mutter Z. und ihre dreijährige Tochter aus dem Schlaf reisst. Eine Tür birst. Noch ein Knall. Eine weitere Tür wird aufgebrochen. Dann schnelle und laute Schritte im Treppenhaus eines Hochhauses im Berner Aussenquartier Bethlehem. Die zweite Tochter, neun, kommt ins Zimmer gerannt. Sie schreit: «Da sind Männer mit schwarzen Masken!»

Taschenlampen erleuchten den dunklen Raum. Und die Vermummten drängen ins Zimmer, zerren Z. aus dem Bett, drücken sie gegen eine Wand. Die Töchter umklammern sie. «Zwei Vermummte packten mich», sagt Z. «Schnell füllte sich das Zimmer mit mehreren Männern. Sie waren mit Gewehren und Pistolen bewaffnet. Die Gesichter versteckt hinter schwarzen Masken. Ich konnte nur ihre Augen sehen.»

Sie schrie, und ihre Töchter schrien. Und die schwarz vermummten Männer schrien zurück: «Polizei! Polizei!»

Anonym angeschwärzt

Die Männer, die an diesem frühen Morgen des 26. März 2014 die Fünfzimmerwohnung im zwölften Stock stürmten, waren keine gewöhnlichen Polizisten. Die kamen erst später, als die Vermummten abzogen. Zwölf Personen waren in der Wohnung von Z., sie unterzeichneten den Hausdurchsuchungsbefehl mit ihren Kürzeln. Welcher Einheit sie angehörten, ist nicht aktenkundig, und die Polizei macht «grundsätzlich keine Ausführungen» dazu. Aber Z.s Schilderungen lassen nur einen Schluss zu: Die Polizisten waren Angehörige der Berner Spezialeinheit Enzian. Enzian wurde 1972 als erste Antiterroreinheit der Schweiz gegründet. Sie verfügt über Präzisionsschützen, und ihre Mitglieder sind rund um die Uhr einsatzbereit. Zu den Einsatzgebieten zählen Personenschutz, Interventionen bei Geiselnahmen, gezielte Zugriffe.

Wie sich herausstellt, ist Z., die zweifache Mutter, tatsächlich die Zielperson der Aktion. Jemand hat sie in anonymen Briefen angeschwärzt. Es geht dabei jedoch nicht um Terrorismus oder schwere Gewaltdelikte, die einen Einsatz der Elitetruppe begründen würden. Der Hauptvorwurf gegen Z. lautet: Verdacht auf Scheinehe.

«So weit als möglich rücksichtsvoll»

Mitte September berichtete die WOZ über verschiedene fragwürdige Hausdurchsuchungen in Bern (siehe WOZ Nr. 38/2015 ). Mehrmals stürmte die Spezialeinheit Enzian besetzte, aber auch legal zwischengenutzte Häuser: Sie zerrte nicht beschuldigte BewohnerInnen aus den Betten, verband ihnen die Augen und fesselte sie, während sie die Räumlichkeiten durchsuchte und fotografierte. Angebliches Ziel der Razzien im Frühling und Sommer 2015 war die Fahndung nach Personen, denen eine Beteiligung an einem Farbanschlag auf den Berner Polizeiposten am Waisenhausplatz vorgeworfen wurde. Allerdings wohnten die gesuchten Personen gar nicht in den durchsuchten Häusern.

Die Recherchen der WOZ sorgten für heftige Kritik am Vorgehen der Polizei. Strafrechtsprofessor Martino Mona bezeichnete es als «rechtsstaatlich fragwürdig» und forderte eine externe Untersuchung der Einsätze. Auch PolitikerInnen verlangten Aufklärung. In einer Interpellation fragte der grüne Kantonsparlamentarier Hasim Sancar nach dem «eigentlichen Zweck der Polizeirazzia bei Zwischennutzungen»: Ging es um die «Fichierung junger Linker» oder um das «Training einer Sondereinheit»? Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats sollte sich der Sache annehmen. Laut GPK-Präsident Peter Siegenthaler hat die Kommission aber noch keinen Entscheid gefällt. Sie wolle erst die Antwort der Regierung auf Sancars Vorstoss abwarten.

Die Berner Polizei versuchte derweil, die massiven Grundrechtseingriffe bei den Hausdurchsuchungen gegen nicht Beschuldigte mit dem angeblich «hohen Gewaltpotenzial der Täterschaft» zu rechtfertigen.

Und nun wieder so ein Fall, wo fraglich ist, ob die Strafverfolgungsbehörden verhältnismässig vorgegangen sind oder nicht vielmehr die Grundrechte einer Person schwer verletzt haben.

Die Polizei bestätigt den Einsatz Ende März 2014 in Bern-Bethlehem. Die Hausdurchsuchung sei im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Dasselbe gelte auch für die «gewaltsame Öffnung der Türe sowie das Betreten der Wohnung», was «in Absprache mit der Staatsanwaltschaft» entschieden worden sei. «In vorliegendem Fall lag ein Hausdurchsuchungsbeschluss vor», schreibt Polizeisprecherin Ramona Mock. «Somit war die Rechtmässigkeit gegeben.»

Offenbar wusste die Polizei, dass sie Z. in Anwesenheit ihrer beiden Kinder vorfinden würde. «Dem Umstand, dass Kinder anwesend waren, wurde von Anfang an Rechnung getragen.» Es sei oberste Priorität, dass eine Hausdurchsuchung «so weit als möglich rücksichtsvoll» erfolge. Als Beispiel erwähnt die Sprecherin den «Beizug von Polizistinnen».

Die Razzia hinterliess bei Z. ohnmächtigen Zorn. Sie war als Teenager mit der Familie aus der Türkei in die Schweiz geflohen und ist in Thun aufgewachsen. Den Oberländer Dialekt ist sie bis heute nicht losgeworden, auch wenn sie längst in Bern lebt. Ein «hohes Gewaltpotenzial», wie die Polizei bei anderen Fällen geltend machte, scheint die zweifache Mutter nicht aufzuweisen. Vorstrafen etwa wegen eines Gewaltdelikts schliesst sie im Gespräch mit der WOZ kategorisch aus.

Warum stürmte die Polizei ihre Wohnung dennoch mit einer schwer bewaffneten Spezialeinheit, wenn auch eine einfache Streife hätte klingeln und die Wohnung durchsuchen können? Hat man ihr wirklich nicht mehr vorgeworfen als die angebliche Scheinehe? «Nein, nichts», sagt Z. «Also doch, etwas war da noch: Sie fragten mich, ob ich schwarz arbeitete.»

Tatsächlich dreht sich das Verfahren der Berner Staatsanwaltschaft nicht nur um Z., sondern um weitere Personen in ihrem Umfeld. Die Vorwürfe lauten auf Scheinehe und Sozialhilfebetrug – beides Delikte, die einen gewaltsamen Wohnungssturm nicht rechtfertigen.

Anfrage bei der Berner Staatsanwaltschaft. Zur Razzia will sie sich nicht äussern, da deren Durchführung in die Kompetenz der Polizei falle. Zum Verfahren schreibt Sprecher Christof Scheurer: «Die Untersuchung wurde wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Sozialhilfegesetz, sowie wegen Betrugs und Drohung eröffnet.»

Drohung? Davon ist im Durchsuchungsbefehl keine Rede. Damit konfrontiert, korrigiert Scheurer seine Aussage: «Der Vorwurf der Drohung ist erst im Verlauf des Verfahrens erhoben und die Untersuchung dementsprechend ausgedehnt worden.» Auch diese Aussage ist mit Vorsicht zu geniessen: Denn dieser nachträglich aufgetauchte Vorwurf der Drohung betrifft nicht Z., sondern eine andere Person im gleichen Verfahren.

Aber zentral ist ohnehin nicht die Frage von Schuld und Unschuld, sondern die Frage der Verhältnismässigkeit: Nach der Stürmung durchsuchten Polizisten über drei Stunden die Wohnung. Dann wurde Z. zum Polizeiposten gefahren – ihre Töchter musste sie in der Wohnung zurücklassen. «Sie behandelten mich wie eine Schwerkriminelle», sagt sie.

Doch was dann folgte, müssen nicht einmal Schwerkriminelle über sich ergehen lassen: Z. wurde während zwölf Stunden am Stück verhört.

«Die Lieblingsfarbe Ihres Mannes?»

Die Einvernahme begann gegen 13.30 Uhr. Man stellte ihr unzählige Fragen: Wie kamen Sie in die Schweiz? Welches Verhältnis haben Sie zu Person X? Wer wohnt bei Ihnen? Wo haben Sie die Person kennengelernt? Was ist die Lieblingsfarbe Ihres Mannes? Welche Fernsehsendungen sieht er sich gerne an? Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Führen Sie eine Scheinehe?

In ähnlich gelagerten Fällen ist die Einvernahme nach rund einer Stunde zu Ende, der Polizeibericht umfasst ein paar Seiten. Bei Z. ist die Sache anders: Die Polizisten löcherten sie bis weit nach Mitternacht, das Protokoll der Einvernahme umfasst vierzig Seiten, der Polizeibericht neunzig. Die noch laufende Untersuchung hat bisher etwa zehn Bundesordner an Akten produziert, so viele, wie es sonst bei einem Tötungsdelikt gibt.

Bis um welche Uhrzeit Z. genau verhört wurde, ist nicht dokumentiert. Das offizielle Ende der Einvernahme ist – unüblicherweise – nicht schriftlich festgehalten. Irgendwann aber gab Z. zu Protokoll, dass sie nun schon zwölf Stunden Auskunft gebe und wirklich nicht mehr könne. Erst da wurde die Einvernahme beendet und Z. nach Hause entlassen.

Mittlerweile ist die junge Frau umgezogen. Am alten Wohnort wollte sie nicht mehr leben. Und ihre jüngere Tochter werde noch heute ganz unruhig, wenn sie ein Polizeiauto sehe.