Wichtig zu wissen: Gleiches wie Gleiches

Nr. 1 –

Susi Stühlinger über Unterschiedliches

Schon bald wird das Volk also über die zentrale Frage abstimmen dürfen. Es geht um nichts weniger als um die konsequente Umsetzung der Bundesverfassung und die Frage nach der Übereinstimmung Letzterer mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es geht um das, was bereits seit einiger Zeit in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert, bis anhin aber nicht eingehalten worden ist.

Die Rede ist selbstverständlich von der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Das Unterstützungskomitee, hauptsächlich bestehend aus 50 SVP- und 49 CVP-ExponentInnen, weist klar auf die wichtige Übereinstimmung des Begehrens mit der Menschenrechtskonvention hin. Und obwohl einige ExponentInnen geraten hatten, das mit den Menschenrechten lieber wegzulassen, zumal deren Erwähnung in der gegenwärtigen Ausgangslage vielleicht eher nicht zur Attraktivität des Begehrens beiträgt, ist doch immerhin unstrittig: Steuern zu sparen, ist ein Menschenrecht.

Und wenn schon Rohstoffkonzerne, ausländische Millionäre und Bundespräsident Johann Schneider-Ammann Steuern sparen dürfen, wieso nicht auch jene, die den heiligen Bund der Ehe eingegangen sind? Immerhin wurden sie bislang, in stossender Weise das Gleichbehandlungsgebot verletzend, gegenüber den in wilden Konkubinaten lebenden Personen benachteiligt. Mit der Initiative soll die in der Menschenrechtskonvention garantierte Gleichbehandlung endlich Einzug halten. Gleiches, wem Gleiches gebührt! Oder wie die JuristInnen zu sagen pflegen: Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit. Weil Ungleiches sollte auf keinen Fall gleich behandelt werden. Zum Beispiel Gleichgeschlechtliche. Bei denen kommt zwar das Wort «gleich» drin vor, obwohl sie in hohem Mass verschieden, also ungleich sind, also ungleich im Vergleich mit einer normalen Form des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau.

Dass Gleiches gleich und Ungleiches nach der Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandelt werden muss, kommt des Öfteren vor. Zum Beispiel wenn im Best-of des Schweizer Fernsehens am Arosa Humor-Festival alle Beiträge von gleich mittelmässiger Qualität sind, aber ein Beitrag die SRG-HasserInnen im Publikum ungleich mehr verärgert, ist es unter Umständen gerechtfertigt, diesen einen Beitrag doch nicht zu zeigen.

Oder wenn sich der Scheich von Katar ein Bein bricht und drum mit drei Flugzeugen nachts auf dem Zurich Airport landen muss, dann ist zwar eins nicht gleich drei, aber der Scheich ist ja schliesslich auch nicht irgendjemand, sondern in einem hohen Mass ungleich wie du und ich. Da gehört es sich auch, dass er nach Massgabe seiner Ungleichheit mit drei Flugzeugen transportiert werden darf. Dass so eine Nachtlandung dann 1500 Franken pro Flugzeug kostet, ist absolut angemessen, schliesslich kostet eine ganze Einbürgerung in Oberglatt, wo der Flughafen liegt, auch nicht mehr, woran man gerade anschaulich sieht, dass dem Gleichbehandlungsgebot hierzulande eben Rechnung getragen wird.

Susi Stühlinger hat das Gefühl, hier eigentlich immer das Gleiche zu schreiben.