Basler Bodeninitiative: Wer besitzt, bestimmt?
Es war ein überraschender Schachzug der InitiantInnen: Nachdem der Basler Grossrat die erste Bodeninitiative ebenso abgelehnt hatte wie den Gegenvorschlag der Regierung, zog man sie kurzerhand zurück und lancierte im Januar 2015 den Gegenvorschlag der Regierung eins zu eins als «Neue Bodeninitiative».
Die Kernforderung aber blieb dieselbe: Das kantonseigene Land soll in Zukunft nicht mehr privatisiert werden, sondern in öffentlichem Besitz bleiben. Mit einer Ausnahme: wenn ein Verkauf innerhalb von fünf Jahren durch Zukauf anderer Flächen ausgeglichen wird (siehe WOZ Nr. 27/2015 ). So kommt die «Neue Bodeninitiative» nun am 28. Februar zur Abstimmung.
An der jetzigen Praxis würde deren Annahme erst mal nicht viel ändern. Dass Boden ein knappes Gut ist, zumal in einem Kanton wie Basel-Stadt, hat man auch hier erkannt. Seit 2007 gilt eine Immobilienstrategie, laut der man Land grundsätzlich behalten will. Das rechnet sich auch finanziell: 2014 hat der Kanton eine Rendite von über fünf Prozent mit Grundstücken erzielt, die er im Baurecht abgegeben, sprich: langfristig vermietet hat. Und allein die Tatsache, dass Boden im Kantonsbesitz ist, bedeutet noch lange nicht, dass darauf günstiger Wohnraum entsteht. Basel erwirtschaftet auch deshalb eine gute Rendite auf seinen Immobilien, weil es den Baurechtszins am Markt ausrichtet. Warum dann also überhaupt diese Initiative?
Ganz einfach: Weil eine Strategie kein Gesetz ist, sich also schnell ändern lässt und dafür noch nicht mal durchs Parlament muss. Nehmen wir das Beispiel Hafen: Hier soll in den kommenden Jahren ein Filetstück direkt am Rhein in ein Wohngebiet umgezont werden. Das wird interessant – nicht nur für StadtentwicklerInnen und Baufirmen, sondern auch für Immobilieninvestoren.
Vielleicht sollte man Basel-Stadt also doch lieber mit einem Gesetz davor schützen, das eigene Tafelsilber zu verscherbeln. Dann könnten auch künftige Generationen noch mitbestimmen, wie sie den Boden nutzen wollen.