Elektronische Fussfesseln: Sicherheit suggerieren statt Opfer schützen

Nr. 7 –

Der Kanton Zürich will Täter und Opfer häuslicher Gewalt mittels Fussfesseln überwachen. An der Wirksamkeit zweifeln jedoch selbst die Verantwortlichen. KritikerInnen befürchten zudem negative Auswirkungen auf die Opfer.

Es gibt kaum einen Tatbestand, der derart tabuisiert ist wie häusliche Gewalt. Zu tun hat das auch damit, dass die meisten entsprechenden Fälle kaum je den privaten Raum verlassen. Pia Allemann von der Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft schätzt, dass höchstens die Hälfte der Fälle strafrechtlich verfolgt werden. Häusliche Gewalt geschieht meistens während oder nach einer Partnerschaft – das macht Opferschutz und strafrechtliche Verfolgung nicht einfacher.

Nun aber präsentiert der Kanton Zürich eine Lösung: Um bereits gefasste Täter zu überwachen, will er auf die elektronische Überwachung mittels Fussfesseln – das sogenannte Electronic Monitoring (EM) – setzen.

Lückenlose Überwachung unmöglich

Im Vergleich zum Ausland ist die Schweiz beim Einsatz dieser Überwachungstechnik noch zurückhaltend. In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf, Tessin und Solothurn wird EM seit einigen Jahren eingesetzt – ausschliesslich zum Vollzug von Freiheitsstrafen. Im Kanton Zürich läuft seit 2014 ein Pilotversuch mit Vollzugslockerungen bei jugendlichen StraftäterInnen. Nach der Auswertung der Testphase bis Ende Jahr soll der Einsatz von elektronischen Fussfesseln ab 2017 auf Fälle häuslicher Gewalt ausgeweitet werden.

Mit der Fussfessel lässt sich überprüfen, ob sich der Täter einem bestimmten Ort oder dem Opfer nähert – und damit gegen die Auflage des Rayonverbots verstösst. Brisant daran ist: Damit das funktioniert, muss auch das Opfer einen Sender mit sich tragen, wird also ebenfalls überwacht. Damit beauftragt werden soll eine Tochtergesellschaft der Securitas AG, eine private Sicherheitsfirma also – aus Kostengründen, wie es vonseiten des Kantons heisst.

Ein Detailkonzept zum Einsatz von EM gibt es bisher nicht. Vor allem aber bleibt diffus, was der Kanton mit dem Einsatz von Fussfesseln überhaupt bezwecken will. Thomas Manhart, Leiter des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich, sagt nämlich deutlich: «Die EM-Technik kann die Sicherheit des Opfers nicht gewährleisten.» Denn eine lückenlose Überwachung sei aus technischen Gründen noch nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich die Fussfessel durch Gewaltanwendung problemlos entfernen lasse. Den einzigen Vorteil von EM sieht Manhart darin, dass das Wissen, überwacht zu werden, den Täter in seinem Verhalten beeinflussen könne. Kurz: EM funktioniert nur, wenn der Täter beweisen will, dass er sich an die Auflagen hält.

Privatisierung der Problemlösung

Laut Pia Allemann von der Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft klang das auch schon anders: «Als man uns das Projekt 2014 vorgestellt hat, war man vonseiten des Kantons viel optimistischer, was die Effektivität der Überwachung angeht», sagt sie.

Doch Allemanns Kritik ist grundsätzlicher: «EM wird der komplexen Dynamik von Gewalt innerhalb von Partnerschaften nicht gerecht.» Das Vorhaben, die Opfer in die Überwachung miteinzubeziehen, kritisiert sie scharf. «Der Sender erinnert das Opfer ständig an seinen Peiniger. Dadurch wird verhindert, dass sich das Opfer aus der Gewaltsituation lösen und seine Autonomie zurückerlangen kann.»

Im Übrigen seien die bereits vorhandenen Lernprogramme ein viel geeigneteres Mittel, um einsichtige Täter zu therapieren: «Es wäre effizienter und günstiger, das Geld, das nun für das EM-Programm ausgegeben wird, in diese Programme zu investieren», findet Allemann.

Gewaltschutzgesetz fehlt

Für Susan Peter, Geschäftsleiterin der Stiftung Frauenhaus Zürich, ist der geplante Einsatz elektronischer Überwachung symptomatisch für den derzeitigen Umgang mit häuslicher Gewalt: «Das Problem wird seit Jahren stiefmütterlich behandelt», sagt Peter. «Es ist eine Katastrophe, dass man es nun auf diese sicherheitstechnische Weise lösen will.» Durch die Überwachung des Opfers werde diesem die Verantwortung zugeschoben – und das Problem in den privaten Raum zurückgedrängt.

Die Vermutung liegt nahe, dass es dem Kanton vor allem um eines geht: der Bevölkerung Sicherheit zu vermitteln, ohne dass tatsächlich Sicherheit geschaffen wird. Diese Ansicht teilen auch Allemann und Peter. Das ist umso fataler, als die Schweiz noch immer keine nationale Strategie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt kennt. Zwar ist diese seit 2004 ein Offizialdelikt, doch auch ein nationales Gewaltschutzgesetz fehlt. Ein entsprechender Vorstoss von SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer wurde 2009 vom Nationalrat verworfen. Weshalb sie, wie sie auf Anfrage sagt, an einen weiteren Vorstoss denkt.

Um häusliche Gewalt effektiv zu bekämpfen, müsse man die Ursachen in den Blick nehmen, sagt Susan Peter. «Häusliche Gewalt muss als gesellschaftspolitisches Problem erkannt werden.» Dazu gehöre, dass tiefsitzende Geschlechternormen bereits in der Schule thematisiert und hinterfragt würden. Zudem sei es wichtig, dass Straftaten konsequenter geahndet und die Staatsanwaltschaften – wie das der Bundesrat vorschlägt – die Verfahren auch dann weiterführen, wenn das Opfer keinen entsprechenden Antrag stellt.

Bald auch bei Fussballfans?

Die Überwachung mittels elektronischer Fussfesseln bei häuslicher Gewalt könnte aber nur der Anfang sein – und künftig auch in anderen Bereichen zur Durchsetzung von Rayonverboten eingesetzt werden. Manuela Schiller, Rechtsanwältin und ehemaliges Vorstandsmitglied der Stadtzürcher Alternativen Liste, erinnert daran, dass der Zürcher Altregierungsrat Martin Graf vor einigen Jahren in diesem Zusammenhang bereits explizit von Fussballfans gesprochen habe. Überrascht habe sie das nicht: «Auf Druck der Gesellschaft wollen sich insbesondere Entscheidungsträger immer mehr gegen alle möglichen Vorfälle absichern und sind deshalb bereit, immer mehr Grundrechtseinschränkungen gutzuheissen.»

Benjamin Tommer, Kommunikationsbeauftragter der Zürcher Justizdirektion, bestätigt auf Anfrage, dass der Einsatz der elektronischen Überwachung bei gewaltbereiten Fussballfans diskutiert worden sei – ebenso wie bei Rayonverboten im Ausländerrecht. Weil aber die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen nicht gegeben seien, habe man die Idee sehr rasch wieder verworfen.