Krankenkassenfilz: Wer unsere Prämien explodieren lässt

Nr. 8 –

Viele bürgerliche ParlamentarierInnen stehen auf den Gehaltslisten von Krankenversicherern – obwohl sie gar nicht in der Bundesversammlung sitzen dürften. KritikerInnen wollen dem Filz mit einer Initiative ein Ende bereiten.

Volle Ampulle in die Zweiklassenmedizin: (von oben links im Uhrzeigersinn) Ignazio Cassis (TI, FDP), Konrad Graber (LU, CVP), Lorenz Hess (BE, BDP) und Jörg Stahl (ZH, SVP).

Bereits im Jahr 2011 übte die Korruptionsbekämpfungsorganisation Transparency International Kritik am «Filz» in der schweizerischen Gesundheitspolitik. Eine aktuelle Betrachtung zeigt: Die Interessenbindungen von bürgerlichen ParlamentarierInnen zu grossen Krankenversicherungen verheissen nach wie vor nichts Gutes für die PrämienzahlerInnen.

Am höchsten ist die Konzentration von PolitikerInnen mit Krankenkassenverbindungen bezeichnenderweise in den beiden parlamentarischen Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) – dort, wo die wichtigsten gesundheitspolitischen Geschäfte des Parlaments vorbereitet werden. Insgesamt weisen 13 von 38 ParlamentarierInnen, die in der nationalrätlichen oder ständerätlichen SGK sitzen, direkte Interessenbindungen zu Krankenversicherern oder entsprechenden Lobbyorganisationen auf (vgl. «Die dreizehn KrankenkassenvertreterInnen» im Anschluss an diesen Text). Ignazio Cassis (FDP) zum Beispiel, der Präsident der SGK des Nationalrats, präsidiert zugleich den Krankenkassenverband Curafutura; und Konrad Graber (CVP), Präsident der ständerätlichen SGK, sitzt auch im Verwaltungsrat der CSS.

Künstlich erzeugte Nachfrage

Es sind im Übrigen nicht nur die Krankenkassen, die in den Parlamenten eine starke gesundheitspolitische Lobby haben. Ebenso finden sich zahlreiche Interessenbindungen zur Pharmaindustrie, zu Spitälern oder Apotheken. Die Krankenversicherer jedoch stehen zahlenmässig klar an der Spitze. Weshalb sich so viele ihrer VertreterInnen in der SGK finden, erklärt sich SP-Nationalrätin und SGK-Mitglied Bea Heim folgendermassen: «Das zeigt, um wie viel Geld es in diesem Bereich geht. Ganz offensichtlich sind die Budgets der Krankenkassen für Politikerhonorare ziemlich gross.»

Wie gross der Einfluss der Krankenkassen auf bürgerliche ParlamentarierInnen ist, manifestierte sich zuletzt am 18. Dezember in der Aufkündigung des Ärztestopps durch die neue rechtsbürgerliche Mehrheit im Nationalrat – der Bundesrat sah zuvor in einer Vorlage vor, den Ärztestopp unbefristet ins Gesetz zu schreiben, um damit verhindern zu können, dass unnötig viele SpezialistInnen aus dem Ausland neue Praxen eröffnen (inzwischen haben sich die Kommissionen der beiden Räte dazu durchgerungen, den Ärztestopp um drei Jahre zu verlängern).

Erstmals in Kraft getreten war der Ärztestopp 2002. Das Moratorium bildete ein wichtiges Steuerungsinstrument der Kantone im Interesse einer regional ausgeglichenen Gesundheitsversorgung. Einzig im Zeitraum von Januar 2012 bis Juni 2013 hatten in der Schweiz ÄrztInnen die Möglichkeit, ohne Einschränkungen Praxen zu eröffnen. Vor allem in den Grenzregionen führte dies zu einer starken Zunahme der Spezialmedizin – und damit zu einer massiven Kostenexplosion. Weshalb das Parlament unter dem Druck der Kantone einen erneuten Ärztestopp verhängte. Im ökonomischen Fachjargon spricht man hier vom Problem der «angebotsinduzierten Nachfrage»: Je höher die Dichte an ÄrztInnen, um so mehr werden auch deren Dienste nachgefragt.

Bewusste Einschränkung der Arztwahl

Wenn die uneingeschränkte Zulassung von Praxiseröffnungen erwiesenermassen die Kosten im Gesundheitswesen explodieren lässt: Worin liegt dann die Motivation der rechtsbürgerlichen Parteien, den Ärztestopp aufzukündigen? Die bürgerlichen PolitikerInnen möchten gerade diese Kostenexplosion dazu nutzen, um den in der Schweiz gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) geltenden Vertragszwang abzuschaffen. Und zwar, indem sie dies als Sparinstrument verkaufen. «Je stärker die Krankenkassenprämien steigen, desto grösser stehen ihre Chancen, diesen Vertragszwang abzuschaffen», sagt die Gesundheitspolitikerin Bea Heim.

Was von den Krankenkassen und ihren parlamentarischen VertreterInnen als Sparinstrument verkauft wird, würde dazu führen, dass die Krankenversicherer nur noch Verträge mit LeistungserbringerInnen abschliessen müssten, die nach den von ihnen diktierten Effizienzkriterien arbeiten. Die LeistungserbringerInnen wiederum wären nicht mehr dazu verpflichtet, die PatientInnen aller Krankenkassen zu behandeln. Das heisst: Ziel der Aufkündigung des Ärztestopps ist die Einschränkung der freien Arztwahl. Und damit ganz offen die Einführung einer Zweiklassenmedizin. «Eine Billigmedizin im Obligatorium – und eine qualitativ bessere Versorgung für alle, die zusätzlich bezahlen», sagt Nationalrätin Bea Heim. «Davon träumen die Krankenversicherer schon lange. Hier müssen wir uns massiv in den Weg stellen.»

Sebastian Frehner (SVP), Nationalrat und Beirat des Versicherungskonzerns Groupe Mutuel, macht kein Geheimnis daraus, dass es der bürgerlichen Mehrheit bei der Aufkündigung des Ärztestopps letztlich um die Aufhebung des Vertragszwangs geht: «Aus liberaler Sicht bin ich grundsätzlich gegen den Vertragszwang. Den Status quo, bei dem alle Leistungserbringer unabhängig von der Qualität ihrer Leistung mit den Versicherern abrechnen können, halte ich für schlecht» (den Begriff «sozialistisch», den er gegenüber der WOZ zunächst dafür benutzte, wollte er im Nachhinein gestrichen haben). Als mögliche Massnahme, um die durch die Aufhebung des Ärztestopps entstehende Prämienexplosion in den Griff zu kriegen, verweist Frehner auf eine Motion, die sein Parteikollege Jürg Stahl 2013 eingereicht hatte. Diese sieht vor, ab einer bestimmten Ärztedichte den Vertragszwang aufzulösen. Stahl sitzt neben seiner Tätigkeit als Nationalrat in der Geschäftsleitung der Groupe Mutuel.

Das Verhalten der parlamentarischen Krankenkassenlobby ist nicht nur ein Paradebeispiel für bürgerliche Klientelpolitik. Angesichts der Tatsache, dass sich das Stimmvolk im Sommer 2012 mit der Ablehnung der Managed-Care-Vorlage klar gegen die Aufhebung der freien Arztwahl ausgesprochen hat, ist es auch in demokratischer Hinsicht höchst fragwürdig. Hier zeigt sich, wie viel der sonst so heilige «Volkswille» den rechtsbürgerlichen Parteien wert ist, wenn es um die Interessen ihrer GeldgeberInnen geht.

Die starke Krankenkassenlobby ist jedoch auch unter weiteren Gesichtspunkten problematisch: Entscheidet die Bundesversammlung als gesetzgebende Gewalt zum Beispiel über das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, so bedeutet das nichts anderes, als dass die ParlamentarierInnen, die zugleich im Verwaltungsrat einer Krankenversicherung sitzen, sich selbst beaufsichtigen. Ein Tatbestand, den Nationalrat Jean-François Steiert (SP) während einer nationalrätlichen Debatte wie folgt kommentierte: «Wenn die Vereinigung der Oberwalliser Wilderer beschliessen dürfte, wer zum Jagdaufseher ernannt wird, fände das vermutlich jeder stossend. Bei den Krankenversicherern ist dies offensichtlich nicht der Fall.»

Das ist umso bemerkenswerter, als sich im Parlamentsgesetz eine Unvereinbarkeitsregelung für Mitglieder der Bundesversammlung findet. Dort heisst es: «Der Bundesversammlung nicht angehören dürfen: Mitglieder der geschäftsleitenden Organe von Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, sofern dem Bund eine beherrschende Stellung zukommt.»

Genau dies aber trifft im Fall aller grossen Versicherungskonzerne zu, die bürgerliche ParlamentarierInnen auf ihren Gehaltslisten haben. Denn alle diese privaten Krankenversicherer bieten Grundversicherungen an – als eine öffentliche Aufgabe, die ihnen zur Erfüllung übertragen worden ist. Der Bund ist dafür verantwortlich, dass der gesetzliche Auftrag korrekt ausgeführt wird.

«Ein Ärgernis erster Güte»

Schon in einem Rechtsgutachten aus dem Jahr 2006 kamen die ProfessorInnen für öffentliches Recht René Rhinow (Uni Basel) und Regula Kägi-Diener (Uni St. Gallen) zum Schluss, dass den Krankenkassen inzwischen die Stellung von Organen der mittelbaren Verwaltung zukommt. Die Kassen entstanden zwar privatrechtlich, unterliegen jedoch in grossen Teilen dem öffentlichen Recht. Auch ein Bundesgerichtsurteil kam 2014 zum Schluss, dass die Krankenversicherer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung staatliche Aufgaben wahrnehmen – und demzufolge als Organe der mittelbaren staatlichen Verwaltung, also als Behörden, handeln.

Das heisst: PolitikerInnen mit solchen Interessenbindungen dürften gar nicht im Parlament sitzen. Die Tätigkeit des Kassenfilzes steht im Widerspruch zur Unvereinbarkeitsregelung des Parlamentsgesetzes. Doch während man als VertreterIn der SBB, Swisscom, SRG oder der Ruag aufgrund dieser Unvereinbarkeit nicht im Bundesparlament Platz nehmen darf, gilt dies bis heute nicht für ParlamentarierInnen, die auf den Gehaltslisten von Krankenversicherern stehen. «Und das», sagt SP-Nationalrätin Bea Heim, «ist ein Ärgernis erster Güte.»

Der Waadtländer Gesundheitsdirektor Pierre-Yves Maillard (SP) hat zu Beginn des Jahres angekündigt, eine Volksinitiative lancieren zu wollen, um die KrankenkassenvertreterInnen aus dem Parlament zu verbannen. Gegenüber der WOZ bestätigt er, dass einige Gruppen daran arbeiten würden – konkret sei jedoch noch nichts.

Bea Heim unterstützt eine solche Volksinitiative. Dieser Weg sei notwendig, weil sich die bürgerliche Mehrheit im Parlament nie selbst beschränken würde. Auf bürgerlicher Seite stösst dieses Vorhaben erwartungsgemäss auf wenig Verständnis. SVP-Nationalrat Frehner sagt: «Maillard ist ein waschechter Sozialist. Er hätte wohl auch in der früheren DDR eine gute Figur gemacht.»

Die dreizehn KrankenkassenvertreterInnen

Acht NationalrätInnen mit Interessenbindungen zu Krankenkassen, von denen alle auch Mitglied der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR) sind:

  • Ignazio Cassis (TI, FDP), Präsident Curafutura (CSS, Helsana, Sanitas, KPT), Präsident SGK-NR
  • Sebastian Frehner (BS, SVP), Beirat Groupe Mutuel
  • Ueli Giezendanner (AG, SVP), Verwaltungsrat KPT-KK
  • Lorenz Hess (BE, BDP), Verwaltungsrat Visana
  • Ruth Humbel (AG, CVP), Beirat Comparis, Vorstandsmitglied Concordia
  • Bruno Pezzati (ZG, FDP), Beirat Groupe Mutuel
  • Jörg Stahl (ZH, SVP), Geschäftsleitung Groupe Mutuel
  • Heinz Brand (GR, SVP), Präsident Santésuisse

Fünf StänderätInnen mit Interessenbindungen zu Krankenkassen, von denen alle auch Mitglied der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) sind:

  • Konrad Graber (LU, CVP), Verwaltungsrat CSS, Präsident SGK-SR
  • Joachim Eder (ZG, FDP), Stiftungsrat Sanitas, Beirat Comparis, Vizepräsident SGK-SR
  • Ivo Bischofberger (AI, CVP), Beirat Groupe Mutuel
  • Alex Kuprecht (SZ, SVP), Präsident Forum Gesundheit Schweiz (Versicherungslobby)
  • Roland Eberle (TG, SVP), Beirat Groupe Mutuel

Nachtrag vom 19. Mai 2016 : Kassenfilz in Reinkultur

Im Nationalrat sitzen acht PolitikerInnen, die als Präsident, Beirätin, Verwaltungsrat oder Geschäftsleitungsmitglied von Krankenkassen bezahlt werden. Und alle sind sie gleich auch noch in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Ignazio Cassis zum Beispiel, der Präsident der Kommission, präsidiert zugleich den Krankenkassenverband Curafutura.

So überrascht es nicht, dass die SGK-N am vergangenen Freitag drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen «zur Wiederherstellung des Tariffriedens» zugestimmt hat, die die Tarifkompetenzen der Kantone und des Bundes in der obligatorischen Krankenversicherung aufheben wollen. Stattdessen sollen künftig «Schiedsgerichte» über Tarifdifferenzen urteilen – Schiedsgerichte, die von den Kassen selbst und ihren Partnern eingesetzt werden. Damit, so befürchtet die SP aufgrund der laufenden Tarifdiskussion, könnte es zu einer durchschnittlichen Prämienerhöhung von nochmals rund fünfzehn Prozent kommen. Als Nächstes wird sich die ständerätliche Schwesterkommission mit der Angelegenheit befassen.

Vor diesem Hintergrund werden die Volksinitiativen immer wichtiger, die die SP zunächst in Kantonen wie der Waadt und dem Aargau lanciert hat. Ziel dabei ist es, das System der individuellen Prämienverbilligung so auszubauen, dass die Prämienlast maximal zehn Prozent des Haushaltseinkommens entspricht.

Adrian Riklin