Afrika und der ICC: Falsche Solidarität

Nr. 12 –

Viele afrikanische Machthaber sehen im Internationalen Strafgerichtshof das Sinnbild neokolonialer Einmischung. Zugleich setzen sie die Behörde auf interne GegnerInnen an.

Zurzeit steht am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ein weiteres Verfahren vor dem Aus: Der kenianische Vizepräsident William Ruto und der Radiomoderator Joshua Arap Sang müssen sich in Den Haag wegen Anstiftung zu Mord, Vertreibung und Verfolgung verantworten. Während der politischen Unruhen in Kenia vor acht Jahren waren mehr als 1100 Personen getötet, über eine halbe Million Menschen vertrieben worden. Doch mehr als ein Dutzend ZeugInnen haben ihre Aussagen (wohl unter Druck) zurückgezogen – die Anklagebehörde könnte deshalb gezwungen sein, eine strafrechtliche Untersuchung aus Mangel an Beweisen einzustellen.

Am vergangenen Montag konnte der ICC jedoch auch einen Erfolg verbuchen. Das Gericht befand Jean-Pierre Bemba, den ehemaligen Vizepräsidenten der Demokratischen Republik Kongo, der Kriegsverbrechen für schuldig. Bemba ist der bisher ranghöchste Politiker, der vom ICC verurteilt wurde. In etlichen Regierungssälen auf dem afrikanischen Kontinent dürfte man sich bestätigt fühlen. Denn für viele ist der ICC das Sinnbild neokolonialer Einmischung in interne Angelegenheiten.

Neuer europäischer Imperialismus?

Das Verhältnis zwischen dem ICC und Afrika ist seit langem angespannt. Seit seiner Eröffnung im Jahr 2002 hat das Gericht Verfahren gegen knapp vierzig Personen in acht Ländern aufgenommen – alle in Afrika gelegen. Viele afrikanische PolitikerInnen sehen darin den Beweis für einen neuen europäischen Imperialismus. Für Ugandas Präsident Yoweri Museveni ist der Strafgerichtshof etwa ein Werkzeug des Westens, um Regimewechsel auf dem Kontinent zu erzwingen. Äthiopiens Ministerpräsident Hailemariam Desalegn attestiert dem Gericht «einen Hang zum Rassismus».

Und einige Staats- und RegierungschefInnen der Afrikanischen Union (AU) haben immer wieder vom ICC gefordert, keine PräsidentInnen anzuklagen – vergeblich. Der Gründungsvertrag sieht vor, dass es für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen keine Immunität vor Strafverfolgung gibt. Entsprechend stecken viele afrikanische PolitikerInnen in einem Dilemma: Sie geben vor, den panafrikanischen Gedanken – die Einheit aller AfrikanerInnen – bewahren zu wollen. Doch zugleich decken sie Verdächtige wie den sudanesischen Präsidenten Umar al-Baschir, gegen den ein Haftbefehl wegen Völkermord vorliegt. Dies wohl nicht zuletzt, weil sie sich die gleiche Unterstützung erhoffen, sollten sie einmal selbst angeklagt werden.

Der ICC ist dabei, diesem Diskurs das Fundament abzugraben. Vorermittlungen für weitere Anklagen laufen derzeit in Nigeria, erstmals aber auch in fünf nichtafrikanischen Staaten: in Afghanistan, dem Irak, Kolumbien, Palästina und in der Ukraine. Zudem hat Chefanklägerin Fatou Bensouda im Januar die richterliche Zustimmung erhalten, um ein Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen während des Kriegs in Georgien im Jahr 2008 zu eröffnen. Die Angriffe auf den ICC sind deshalb auch symbolisch zu verstehen. Der Ärger afrikanischer PolitikerInnen über das geopolitische Ungleichgewicht verdichtet sich in der Wut auf Den Haag. Allerdings ist die Macht im und über den ICC – verglichen mit anderen internationalen Organisationen – relativ fair verteilt. In der Konferenz der Vertragsstaaten, die zum Beispiel die RichterInnen wählt, hat jedes der 123 Mitgliedsländer das gleiche Stimmrecht. Die Chefanklägerin kommt aus Gambia, die Vizepräsidentin des Gerichts aus Kenia, vier der achtzehn RichterInnen sind AfrikanerInnen.

Spielball afrikanischer Regierungen

Problematisch ist deshalb auch weniger der Fokus der AnklägerInnen auf Afrika als vielmehr die Unausgewogenheit der Ermittlungen innerhalb der einzelnen Länder. Besonders in Staaten, in denen der ICC sein Mandat nicht vom Uno-Sicherheitsrat, sondern von nationalen Regierungen erhält, ist sein Handlungsspielraum faktisch auf GegnerInnen der Staatsmacht beschränkt. In Uganda etwa hat die Anklagebehörde nur Verbrechen der Widerstandsarmee des Herrn (LRA) verfolgt, nicht aber jene, die von der Regierungsarmee begangen wurden. Denn das Gericht ist auf die Zusammenarbeit mit der amtierenden Obrigkeit angewiesen. ErmittlerInnen brauchen unter anderem Visa, Zugang zu lokalen Behörden und Hilfe bei der Verhaftung von Verdächtigen.

So ist der ICC zum Spielball afrikanischer Regierungen geworden, die das Gericht auf GegnerInnen ansetzen: Der ugandische Präsident Yoweri Museveni nutzt Den Haag als Mittel gegen Rebellen im Norden, Präsident Joseph Kabila im Kongo gegen die Milizen im Osten des Landes. Der Strafgerichtshof stützt somit indirekt die Machthabenden – ungeachtet dessen, welcher Verbrechen sie sich schuldig gemacht haben.