Kriegsverbrechen im Sudan: Diktator Baschir findet seinen Richter

Nr. 8 –

Die überraschende Nachricht kam am 11. Februar aus Juba, der Hauptstadt des Südsudan, wo zurzeit Friedensgespräche zwischen der sudanesischen Übergangsregierung und Rebellengruppen aus Darfur laufen. Eine wichtige Einigung sei erzielt worden, erklärte Mohamed al-Hassan al-Taayeshi, Gesandter des Souveränen Rats der sudanesischen Übergangsregierung: «Jene, gegen die Haftbefehle bestehen», sollen an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) ausgeliefert werden. Auch wenn sein Name nicht ausdrücklich fiel, ist klar, dass damit auch Exdiktator Umar al-Baschir gemeint ist. Kommen die Verhandlungen also zu einem erfolgreichen Abschluss, könnte es am ICC zur Anklage und anschliessend zum Prozess kommen.

Baschir ist einer von sieben Männern, gegen die der ICC im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zum Darfurkonflikt Haftbefehle erlassen hat. Seit 2009 wird er wegen «strafrechtlicher Verantwortlichkeit» für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht, später kam als Tatbestand Völkermord hinzu. Es war der erste Haftbefehl des ICC gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt überhaupt.

Die sudanesische Regierung spielte den Haftbefehl damals herunter, und tatsächlich liess sich Baschir in den vergangenen zehn Jahren nicht davon abhalten, um den Globus zu reisen. Vor allem auf dem afrikanischen Kontinent gab es deswegen aber immer wieder diplomatische Querelen und innenpolitische Zerreissproben. So musste Baschir Staatsbesuche in Nigeria und Südafrika vorzeitig abbrechen, weil dortige Gerichte seine Verhaftung anzuordnen drohten.

Dass sich die Arbeit des ICC bislang grossmehrheitlich gegen afrikanische Exponenten richtete, stösst vielerorts auf antikoloniale Reflexe; 2016 drohten mit Südafrika, Gambia und Burundi drei Staaten sogar mit dem Austritt. Während dies in Südafrika durch einen Entscheid des Obersten Gerichts und in Gambia durch einen Machtwechsel verhindert wurde, schied Burundi 2017 als erster Staat tatsächlich aus dem Vertragswerk des Römer Statuts aus, das dem ICC zugrunde liegt. Selbst ein kollektiver Austritt der gesamten Afrikanischen Union stand zwischenzeitlich zur Debatte.

Der Sudan hat das Römer Statut im Jahr 2000 zwar unterschrieben, dann aber nie ratifiziert. Die jüngste Ankündigung, mit dem ICC zu kooperieren, ist nun nicht zuletzt als Teil des Bestrebens der sudanesischen Übergangsregierung zu verstehen: Sie will die Aussenbeziehungen des Landes normalisieren und auf diesem Weg ein Ende der internationalen Sanktionen erwirken. Der regierungsinterne Machtkampf zwischen Zivilgesellschaft und Militär bleibt hinter dieser Fassade aber weiter unentschieden.