Hildebrand-Affäre: Der Macht zu nahe gekommen

Nr. 15 –

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch zwei Urteile in der sogenannten Hildebrand-Affäre gefällt: Reto T., der ehemalige Bankangestellte, wurde der mehrfachen Verletzung von Bank- und von Geschäftsgeheimnis für schuldig befunden und SVP-Kantonsrat Hermann Lei der Gehilfenschaft sowie der versuchten Verleitung dazu.

Die Urteile waren zu erwarten gewesen. Und doch sind sie bemerkenswert, gerade weil sie wenig überraschend ausfielen. Was bleibt, vier Jahre nach dem Sturz des höchsten Bankers der Schweiz?

Erstens: die Erkenntnis, die der Detektiv im Krimi lehrt – Scheisse rutscht immer den Berg runter. Vor Gericht standen nicht die grossen, mächtigen Kontrahenten Philipp Hildebrand und Christoph Blocher. Sondern zwei ehemalige Weggefährten aus dem Thurgau, ein Anwalt und ein Exbankangestellter, die vorher praktisch kein Mensch gekannt hatte (siehe WOZ Nr. 13/2016 ).

Zweitens: die Verwirrung darüber, wer wann mit wem unter einer Decke steckte. T. beharrt seit vier Jahren auf der gleichen Darstellung: Er habe Lei im Herbst 2011 als seinen Anwalt aufgesucht und ihn um Rat gebeten. Alles Weitere sei ihm entglitten. Lei, Blocher und die «Weltwoche» hätten ihn hintergangen. Tatsächlich gab Lei vor Gericht überraschend zu, Christoph Blocher sehr früh informiert zu haben – bereits im November 2011, also lange bevor T., Lei und Blocher sich trafen. Listen mit Telefonverbindungen zwischen «Weltwoche», Blocher und Lei stützen T.s Darstellung, dass er eher Spielball als aktiver Treiber war.

Drittens: der Eindruck, dass Politik ein gefährliches Spiel sein kann, bei dem man sich leicht verbrennt, wenn man der Macht zu nahe kommt. Hermann Lei, immerhin ein alter Bekannter von T. und zwischenzeitlich sein Anwalt, spielte in der Affäre eine ziemlich miese Rolle. Auch das Gericht unterstellte ihm wenig redliche Motive. Er habe sich mit dem Gang zu Blocher und zur «Weltwoche» einen «Sprung für die politische Karriere» erhofft. Seine Strafe, 120 Tagessätze à 340 Franken, fiel denn auch wesentlich höher aus als die von T., der mit 45 Tagessätzen à 30 Franken bestraft wurde.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.