Berner Polizeigesetz: Demo in Bern? Das macht 30 000 Franken, bitte!

Nr. 3 –

Am Dienstag kommender Woche berät der Grosse Rat die Totalrevision des neuen Polizeigesetzes für den Kanton Bern. Künftig sollen Einzelpersonen, die für grosse Polizeieinsätze verantwortlich gemacht werden, beträchtliche Teile der Kosten selbst bezahlen. Das könnte DemonstrantInnen finanziell ruinieren.

«Wenn sich wie aktuell die Kluft zwischen Reichen und Armen vergrössert, kann der Staat entweder die Sozialwerke ausbauen oder die Repression verstärken, um der wachsenden sozialen Unzufriedenheit zu begegnen», sagt Simone Machado Rebmann. «Der Kanton Bern hat sich für Letzteres entschieden. Man privilegiert die Reichen, baut den Sozialstaat ab, verschärft die Gesetze und beschränkt die Rechte auf demokratische Meinungsbildung.»

Machado Rebmann ist Juristin und sitzt für die Grünen im Berner Grossen Rat. Sie spielt auf die Steuererleichterungen für finanzstarke Unternehmen an, die von der rechtsbürgerlichen Mehrheit in der Novembersession durchgeboxt wurden; auf die Sparmassnahmen in Höhe von 500 Millionen Franken, die unter anderem das Gesundheits- und das Bildungswesen treffen werden (siehe WOZ Nr. 47/2017 ) – und auf das neue Polizeigesetz, das am kommenden Dienstag in die erste Lesung geht.

Massiver Abschreckungseffekt

Die Totalrevision des Polizeigesetzes weitet die Kompetenzen der Polizei massiv aus, ohne demgegenüber entsprechende Beschwerdeinstanzen und Kontrollmechanismen zu stärken (vgl. «‹Verschärfungen liegen im Trend›» im Anschluss an diesen Text). Und: Das revidierte Gesetz soll dem Staat ein Mittel in die Hand geben, um politische AktivistInnen finanziell zu ruinieren. Denn künftig sollen Einzelpersonen, die für Polizeieinsätze verantwortlich gemacht werden, für diese selbst aufkommen. Dafür sieht die Revision neu eine sogenannte Kostenüberwälzung vor.

Zunächst soll das für OrganisatorInnen von Veranstaltungen gelten, die «einen überdurchschnittlich grossen Aufwand verursachen». Das können kommerzielle Veranstaltungen sein, aber auch Demonstrationen oder Kundgebungen. Seit 2008 die Berner Stadtpolizei abgeschafft wurde, kaufen die Gemeinden die benötigten Polizeiressourcen beim Kanton ein. Bei einem «überdurchschnittlich grossen» Polizeiaufwand soll künftig die Gemeinde diese Kosten direkt an die VeranstalterInnen weiterreichen dürfen.

In einem weiteren Schritt zielt die Regelung des neuen Polizeigesetzes im Speziellen auf Demonstrationen ab, an denen es zu «Gewalt gegen Personen oder Sachen» kommt – also etwa bei Scharmützeln mit der Polizei, wenn Parolen an Wände gesprüht oder die Fensterscheiben einer Bank eingeschlagen werden. Die OrganisatorInnen müssten dann die Polizeikosten bezahlen, wenn sie «vorsätzlich oder grobfahrlässig» gegen die Bewilligungsauflagen verstossen haben – etwa dann, wenn von den TeilnehmerInnen das Vermummungsverbot nicht eingehalten wird. Das können bis zu vierzig Prozent der Kosten sein, höchstens 10 000 Franken, bei «besonders schweren Verstössen» jedoch bis zu 30 000. Und: Auch den TeilnehmerInnen der Demonstration drohen bis zu sechzig Prozent der Kosten für den Polizeieinsatz. Es sei denn, sie verlassen auf polizeiliche Aufforderung hin noch rechtzeitig den Protestumzug.

«Das ist sehr gefährlich für die demokratische Willensbildung», meint Simone Machado Rebmann. «Man bekommt auf einer Demo nicht immer mit, was weiter vorne passiert. Zudem sind Gewalttätigkeiten bereits im Strafrecht abgedeckt. Wenn man den Leuten zusätzlich die Sicherheitskosten auferlegt, ist das eine Doppelbestrafung.» Laut Strafrecht wäre das eigentlich verboten. Denn bereits jetzt gibt es kollektive Strafen wie Landfriedensbruch für die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration mit Krawall. Wem dabei zusätzlich Sachbeschädigung nachgewiesen wird, der muss schon heute für die Kosten von versprühten Fassaden oder kaputten Fensterscheiben aufkommen.

Die Idee mit der Kostenüberwälzung hat sich Bern vom Kanton Luzern abgeschaut. Wer in Luzern eine Demonstration organisiert oder an einer teilnimmt, bei der es zu Krawallen kommt, muss die Kosten für den Polizeieinsatz übernehmen: So sieht es seit zwei Jahren das kantonale Luzerner Polizeigesetz vor. Die neue Regelung zeigt Wirkung: Den grossen, antikapitalistischen 1.-Mai-Umzug gibt es seitdem nicht mehr – zuvor hatte die bewilligte Demonstration über zehn Jahre stattgefunden. Die geplante Gegendemo zum rechtsnationalistischen Pegida-Aufmarsch im März 2016 konnte nicht stattfinden, weil sie niemand offiziell anmelden wollte.

«Der Abschreckungseffekt der Kostenüberwälzung ist katastrophal», sagt Markus Husmann, Vorstand der Demokratischen JuristInnen Luzern (DJL). «Dabei ist die Versammlungsfreiheit als Grundrecht geschützt, solange die meinungsbildende Komponente einer Demonstration nicht völlig in den Hintergrund tritt. Selbst wenn es am Rand zu Ausschreitungen kommt.» Dies stellte das Bundesgericht fest, nachdem die DJL gegen den Luzerner Gesetzesartikel geklagt hatten. Das Bundesgericht hat im Januar 2017 dazu Stellung genommen und den Artikel teilweise aufgehoben, dennoch ist die Rechtslage nicht endgültig geklärt: Das oberste Schweizer Gericht schloss einen verfassungswidrigen Abschreckungseffekt nicht aus, ging der Frage aber nicht weiter nach. Denn die damalige Regelung war ohnehin nicht zulässig: Einem passiven Teilnehmer können laut Bundesgericht nicht dieselben Kosten aufgebürdet werden wie einer Demonstrantin, die sich aktiv am Krawall beteiligte.

Sühne und Gesinnung

Anwalt Husmann hält die Regelung nach wie vor für höchst problematisch. Auch weil das Polizeigesetz dem Verwaltungsrecht unterliegt, die Kostenüberwälzung aber faktisch Strafrecht darstelle. «Die Grenzen verwischen sich dadurch immer mehr. Hier geht es um Sühne», sagt Husmann. «Man befriedigt das Strafbedürfnis über das Verwaltungsrecht. Aber Strafrecht hat nichts im Polizeirecht zu suchen. Dies untergräbt das Schuldprinzip und die Beschuldigtenrechte massiv.» Denn im Verwaltungsrecht ist man mitwirkungspflichtig. Eine Unschuldsvermutung gibt es daher nicht, was wiederum das Recht auf Aussageverweigerung torpediert. «Damit werden fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats ausgesetzt», sagt Husmann.

Der Berner Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) hat damit kein Problem. «Mit denen, die gewalttätig sind, habe ich kein Mitleid. Wir hoffen durch diese Regelung, dass sie sich eben nicht gewalttätig verhalten.» Er sei ein grosser Verfechter der Demonstrationsfreiheit; dass die Kostenüberwälzung abschreckend wirke, könne er sich nicht vorstellen. Ist es angemessen, die OrganisatorInnen für alles verantwortlich zu machen, was während einer Demonstration passiert? Käser verweist auf die Bibel, «wes Geistes Kind sie sind» – es gehe halt um die Gesinnung, für die sie einstünden.

Sandra Egli ist Geschäftsleiterin der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB), des Berner Pendants zu den DJL. «Bern geht noch einen Schritt weiter als Luzern», sagt Egli. Denn im Berner Gesetzesentwurf ist zudem vorgesehen, dass die Kantonspolizei künftig ihre Einsatzkosten auch Privatpersonen in Rechnung stellen darf, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder besondere polizeiliche Mittel oder ein Spezialeinsatz nötig sind. Letzteres könnte zum Beispiel einen verirrten Wanderer betreffen, der von der Polizei mit einer Wärmebildkamera gesucht werden muss.

«Damit wird der Grundsatz der Solidarität durchbrochen», schreibt Egli in der Stellungnahme der DJB. «Der Regierungsrat gibt damit die Polizei als Service public auf.» Die Polizei käme einem entgeltlichen Dienstleistungsbetrieb gleich, wobei der Dienstleister nicht nur die Rechnung stelle, sondern auch den Umfang seiner Leistung bestimme – beispielsweise wie viele PolizistInnen und Wasserwerfer während einer Demonstration in der Innenstadt stehen. «Mir scheint, dass man mit dieser Bestimmung versucht, verschiedene Leistungen aus der polizeilichen Grundversorgung herauszulösen», so Egli.

Wie das Gesetz tatsächlich umgesetzt wird, muss sich erst zeigen. Die zweite Lesung der Totalrevision ist für März geplant. Wenn dann kein Referendum ergriffen wird, könnte das Gesetz bereits im Juli in Kraft treten. Und weitere Kantone dürften die umstrittene Regelung aus dem Kanton Bern schon bald kopieren. Denn nach Luzern und Bern will nun als Nächstes auch Schaffhausen die Kostenüberwälzung einführen.

Neues Polizeigesetz : «Verschärfungen liegen im Trend»

Mehr Befugnisse für die Polizei, weniger Rechte für alle anderen: So liesse sich die Totalrevision des Berner Polizeigesetzes zusammenfassen. PolizistInnen könnten etwa bald schon einen Monat lang verdeckt ermitteln, fahnden und observieren, ohne dass dazu ein richterlicher Beschluss nötig wäre. Und zwar zur Erkennung von potenziellen Straftaten – nicht nur zur Aufklärung. Das heisst: Es muss kein konkreter Tatverdacht vorliegen. Worauf stützt sich die Polizei dann? «Auf ernsthafte Anzeichen», sagt Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. «Wenn zum Beispiel zwei Leute mit einem Hammer vor einer Fensterscheibe stehen.» Oder wenn im «terroristischen Bereich» Anzeichen bestünden, dass sich jemand radikalisiere, sich etwa Auftreten und Kleidungsstil entsprechend änderten, oder auch, wenn entsprechende Meldungen bei der Polizei eingingen, fügt er an.

SP-Grossrätin Meret Schindler hält das für sehr bedenklich: «Die Polizei kann so Leute einen Monat lang auf Schritt und Tritt verfolgen, lediglich aufgrund einer Denunziation.» Demgegenüber sieht das neue Polizeigesetz kaum Kontrollinstrumente vor. Eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen wird nicht eingeführt, konkrete Massnahmen gegen Racial Profiling werden nicht festgelegt, eine unabhängige Beschwerdestelle ist nicht vorgesehen. «Verschärfungen bei Gesetzen, die das Gewaltmonopol der Polizei betreffen, liegen momentan im Trend», sagt der grüne Grossrat Hasim Sancar. «Terroristische Anschläge werden zum Teil als Vorwand genommen, um Überwachung und Repression zu erweitern. Beschwerden hingegen will man verhindern, indem man den Aufwand und die Hemmschwellen dafür möglichst hoch hält.» Dabei sei eine Kontrolle gerade bei der Polizei dringend nötig, da dort das staatliche Gewaltmonopol – auch physisch – besonders konzentriert sei.

Merièm Strupler

Nachtrag vom 25. Januar 2018 : Bern will Wohnwagen wegweisen

Umstritten waren sie von Anfang an: die Wegweisungsartikel. Nach der Jahrtausendwende schrieben verschiedene Kantone und Städte Artikel in ihre Polizeigesetze, mit denen die Polizei Menschen aus dem öffentlichen Raum wegweisen kann – meist nicht wegen strafbaren, sondern wegen «störenden» Verhaltens. Nun möchte der Grosse Rat des Kantons Bern einen ganz besonderen Wegweisungsgrund in das revidierte Polizeigesetz aufnehmen: «unerlaubtes Campieren auf privatem und öffentlichem Boden». Alle wissen, worauf dieser Artikel abzielt: auf ausländische Fahrende. Letzten Sommer wehrten sich BewohnerInnen von Wileroltigen bei Kerzers massiv gegen den geplanten Transitplatz auf ihrem Gemeindegebiet, ihre Facebook-Gruppe musste wegen rassistischer Äusserungen geschlossen werden.

«Der neue Wegweisungsartikel ist diskriminierend, er trifft eine verletzliche Gruppe und ist im historischen Kontext unhaltbar», sagt die grüne Grossrätin Simone Machado Rebmann. Der Artikel könnte durchaus auch gegen andere verletzliche Personen angewendet werden, etwa zeltende Obdachlose. Aber im Grundsatz sei er «für die Galerie»: «Die Polizei kann nicht Menschen mit Wohnwagen wegweisen, ohne ihnen einen Transitplatz anzubieten.»

Das bekräftigt Amnesty International: Solange die Berner Behörden ihre Aufgaben nicht gemacht hätten, könnten sie nicht polizeilich gegen Fahrende vorgehen, die sich auf privaten Grundstücken niederliessen. Für Simone Machado hat der neue Artikel zumindest eine positive Seite: «Er erhöht den Druck auf den Kanton, endlich Stand- und Transitplätze einzurichten.»

Der Kanton Bern bemühe sich weiterhin, einen Transitplatz für ausländische Fahrende umzusetzen, sagt Daniel Wachter, Vorsteher des Amts für Gemeinden und Raumordnung – auf dem Gebiet der Gemeinde Wileroltigen. «Es ist auf absehbare Zeit die einzige realistische Möglichkeit.» Das Gelände liegt direkt an der Autobahn A1, das Bundesamt für Strassen stellt es zur Verfügung. «Raumplanungsrechtlich steht einem Transitplatz hier kaum etwas im Weg.» Doch es ist zu erwarten, dass die GegnerInnen Rekurs einlegen. Der Rechtsstreit könnte Jahre dauern.

Bettina Dyttrich

Nachtrag vom 23. August 2018 : Polizeigesetz an der Urne

Es war ein furioser Schlussspurt, den das Referendumskomitee gegen das neue Berner Polizeigesetz hingelegt hatte. Vergangene Woche wurden die über 12 000 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.

Das neue Gesetz schüttelt kräftig an den Grundfesten des Rechtsstaats. Neu soll ein Teil der Sicherheitskosten auf Organisatoren und Teilnehmerinnen von Demonstrationen überwälzt werden, falls es zu Sachbeschädigungen kommt – eine Regelung, wie sie bisher einzig der Kanton Luzern kennt.

Zudem hat man in Bern als Massnahme gegen Fahrende einen hochproblematischen Wegweisungsvollzugszwang in das Gesetz eingebaut: Für eine Wegweisung von Fahrenden muss diesen ein Transitplatz zur Verfügung gestellt werden. Es gibt aber für Fahrende aus dem Ausland genau einen solchen – in Graubünden. Zu guter Letzt beinhaltet das Gesetz auch weitreichende Befugnisse zur polizeilichen Überwachung. Ohne konkreten Tatverdacht dürfte die Polizei Personen überwachen – beispielsweise mittels Bild- und Tonaufnahmen sowie GPS-Trackern oder indem sie in Smartphones eindringt. Ein richterlicher Beschluss wäre dafür erst nach einem Monat notwendig.

Für die Abstimmung zeigt sich das Referendumskomitee dennoch nicht allzu optimistisch. «Wir finden es in erster Linie wichtig, dass überhaupt eine öffentliche Diskussion geführt wird», sagt die Stadtberner Parlamentarierin Tabea Rai (Alternative Linke). «Beim Sammeln der Unterschriften hat sich gezeigt, dass viele Personen den Inhalt des neuen Polizeigesetzes gar nicht gekannt haben.»

Martin Germann