Gleichstellung: Sexuell belästigt – was tun?

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Anzügliche Sprüche, explizite SMS, ungewollte Berührungen: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gibt es in allen Branchen und kann in allen Betrieben vorkommen. Eine Erhebung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 60 zeigte auf, dass ein knappes Drittel der Befragten in den letzten zwölf Monaten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet hat. Doch viele Betroffene zögern, sich an Vorgesetzte zu wenden, weil sie negative Konsequenzen fürchten, oder gehen erst zu einer Beratungsstelle, wenn die Situation schon eskaliert ist. «Viele sind sich zunächst nicht sicher, ob das Erlebte wirklich sexuelle Belästigung ist», sagt Anja Derungs, Leiterin der Stadtzürcher Fachstelle für Gleichstellung. «Hinzu kommen sprachliche Barrieren, weshalb manche sich schlicht nicht trauen, uns anzurufen.»

Die Fachstelle für Gleichstellung hat am 1. Juli gemeinsam mit der Unia, der Frauenberatung Sexuelle Gewalt Zürich und dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen das Beratungsportal belaestigt.ch aufgeschaltet. Auf der Website können Betroffene ihre Geschichte schriftlich und in mehreren Sprachen anonym erzählen. Ein Beratungsteam antwortet elektronisch binnen dreier Tage, zeigt Handlungsoptionen auf oder vermittelt nützliche Adressen.

«Wir hoffen, über dieses niederschwellige Angebot auch Personengruppen zu erreichen, die sich kaum bei Beratungsstellen melden, wie beispielsweise Männer, Homosexuelle, Transmenschen, aber auch Lernende oder Praktikantinnen», so Derungs. In den ersten zwei Wochen hätten sich beispielsweise mehrere Personen aus dem Gastgewerbe gemeldet. «Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dieser Branche nehmen Beratungsangebote sonst eher selten wahr.»

Künftig sollen sich Informationen auf dem Portal etwa auch an Vorgesetzte richten. In vielen Betrieben sei es immer noch so, dass die belästigte Person freigestellt oder in eine andere Abteilung versetzt werde, nicht aber der oder die BelästigerIn. Dabei hält das Gleichstellungsgesetz klar fest, dass die belästigte Person von der Firma geschützt werden muss und ihr daraus keine Nachteile entstehen dürfen.