Nekane Txapartegi: Wer noch mal war General Franco?

Nr. 31 –

Das Bundesstrafgericht hat der Auslieferung der baskischen Aktivistin Nekane Txapartegi stattgegeben. Spanien sei ein «Land mit demokratischer Tradition». Und solche Länder würden die Menschenrechte achten. Damit wies es Ende Juni die Beschwerde ab.

Die 44-Jährige ist seit einem Jahr und vier Monaten in Zürich inhaftiert (siehe WOZ Nr. 46/2016 ). In Spanien drohen ihr drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Wegen «Unterstützung der terroristischen Vereinigung Eta», behaupten die Behörden – wegen eines unter Folter erzwungenen Geständnisses, sagt hingegen Txapartegi.

Der Uno-Sonderberichterstatter über Folter, die Weltorganisation gegen Folter, international renommierte medizinische GutachterInnen sowie Menschenrechtsorganisationen stützen ihre Aussage. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien bereits acht Mal wegen Verstoss gegen das Folterverbot verurteilt. Selbst spanische Richter haben anerkannt, dass es während der Antiterrorverfahren gegen die baskische Unabhängigkeitsbewegung zu «Exzessen» und Folter kam.

Nein, «Länder mit demokratischer Tradition» folterten nicht, urteilt hingegen das Bundesstrafgericht. Es ist damit die zweite Schweizer Instanz, die die Auslieferung bewilligt. Zuvor hatte bereits das Bundesamt für Justiz die Foltervorwürfe als «unvorstellbar» abgetan.

Dabei muss ein demokratisches Prozedere, bei dem die Bevölkerung ihre HerrscherInnen wählt, noch nicht viel über die Rechtsstaatlichkeit eines Staates aussagen. Oder darüber, wie er mit Opposition und Minderheiten umgeht. Und sofern man Tradition als Werte und Bräuche definiert, die von Generation zu Generation weitergegeben werden, dann tut sich gerade Spanien mit einer «demokratischen Tradition» schwer. Schliesslich hat bis 1975 Diktator Francisco Franco das Land regiert. Als Txapartegi 1999 verhaftet wurde, war Franco seit gerade einmal 24 Jahren tot. Von einer Aufarbeitung des faschistischen Regimes konnte damals keine Rede sein. Auch deshalb ist die Wortwahl des Urteils irritierend.

Nekane Txapartegi ficht nun den Entscheid vor Bundesgericht an.