Die NSDAP in der Schweiz: Elemente einer Parallelgesellschaft
Vor 75 Jahren feierten über 10 000 Personen im Zürcher Hallenstadion das nationalsozialistische Erntedankfest. Für die NSDAP war dies ein Höhepunkt im Bestreben, eine Parallelgesellschaft der Deutschen in der Schweiz aufzubauen. Wie – und vor allem: warum – hat das funktioniert?
Am Haupteingang zum Zürcher Hallenstadion standen zwei Obelisken mit dem Reichsadler, einem der nationalsozialistischen Embleme. Drinnen hingen Hakenkreuzbanner, die längsten an der Fensterfront (und damit auch von aussen sichtbar), unter dem Dach eine Schweizer Fahne, quadratisch. Weitere Hoheitszeichen waren an den Tribünen befestigt: Italien, Japan, Spanien, Jugoslawien, Ungarn, Finnland – die sechs einzigen Nationen, die Deutschland freundschaftlich verbunden blieben. Die Radrennbahn war mit Spruchbändern belegt: «Nichts kann uns rauben Liebe und Glauben zu unserem Land» lautete die eine Botschaft und die andere: «Was die Heimat leistet, muss vor der Geschichte dereinst bestehen».
Die Stirnseite war zum Podium ausgebaut worden, dekoriert mit Tannzweigen und Lorbeerbäumchen, mittendrin das Rednerpult, umgeben von Körben voller Früchte und Gemüse. Daneben installierte sich ein Orchester.
«Eine einzige grosse Schicksalsgemeinschaft»
Es war der 4. Oktober 1942, ein Sonntag, mittags um zwölf. Seit Stunden wurde für das deutsche Erntedankfest geprobt, jetzt trafen die ersten Gäste ein. Sie kamen auf Einladung zweier Spitzendiplomaten: Otto Carl Köcher, der reichsdeutsche Gesandte in Bern, sowie Hans-Sigismund Freiherr von Bibra, Landesgruppenleiter der Auslandsorganisation der NSDAP in der Schweiz, zeichneten als Organisatoren in der NS-eigenen «Deutschen Zeitung in der Schweiz». In der hiesigen Presse hingegen durfte der Anlass weder beworben noch redaktionell behandelt werden, so hatte der Schweizer Bundesrat am 29. September kurzfristig angeordnet.
Zudem verlangte er strikte Eingangskontrollen, gestützt auf seinen Beschluss vom 29. Juli 1941, laut dem bei Veranstaltungsbewilligungen auf die Nationalitäten abgestellt wurde. Das heisst, Veranstaltungen von Deutschen durften nur für Deutsche zugänglich sein. An allen zwölf Eingängen zum Hallenstadion musste deshalb ein amtliches Dokument mit Foto vorgelegt werden; uniformierte deutsche Saalschützer führten Buch darüber und wurden ihrerseits überwacht von Zürcher Kantonspolizisten, deren Kollegen auch zahlreich im Saal und an den Zufahrtsstrassen postiert waren. Detektive mischten sich ins Publikum, Spezialisten setzten sich mit Stenoblocks auf die Tribüne. Auch die Stadtpolizei hatte alle verfügbaren Männer aufgeboten. Sie patrouillierten zwischen Bahnhof und Hallenstadion, um zu gewährleisten, dass die Vorgaben des Bundesrats eingehalten wurden: kein Anmarsch in Kolonnen, keine Uniformen und Parteiabzeichen ausserhalb des Stadions, keine Fahnen und Kampflieder auf öffentlichem Grund. Auch sollten allfällige Protestaktionen im Keim erstickt werden.
Über 10 000 Personen trafen innert der nächsten zwei Stunden im Stadion ein. Rund ein Drittel der Leute war von auswärts angereist, die meisten mit SBB-Kollektivbilletten, 700 aus St. Gallen, 670 aus Basel, 350 aus Bern, 250 aus Winterthur, 220 aus Chur/Davos, 190 aus Schaffhausen, 180 aus Genf, 165 aus Aarau, 155 aus Lausanne, je 100 aus Luzern sowie dem St. Galler Rheintal und dem Sarganserland, 65 aus Zug, 30 aus Biel, 20 aus dem Fürstentum Liechtenstein. Etliche kamen in Extrazügen, begleitet von der örtlichen Polizei. Ein beachtlicher Zulauf: In der Schweiz wohnten damals 78 274 Reichsangehörige (das heisst Deutsche, inklusive des angeschlossenen Österreich); im Kanton Zürich waren dies 7330 Personen.
Mit sechs Fanfarenstössen wurde die Feier eröffnet. Es folgte der Einmarsch aller Mitwirkenden, an der Spitze die Ehrengäste; sie bestiegen auf direktem Weg die Tribüne, um die Parade abzunehmen: Halbwüchsige aus verschiedenen Schweizer Sektionen der Hitlerjugend und des Bundes deutscher Mädel; uniformierte Männer in Sechserkolonnen mit achtzig Fahnen; junge Tänzerinnen mit Ährenkränzen auf hohen Stangen; der Erntewagen, vierspännig von Pferden gezogen, eskortiert von Frauen und Männern in ländlicher Tracht. Sie alle drehten ihre Runde und nahmen dann Platz links und rechts vom Rednerpult, während die Pferde ausgeschirrt und durch einen Nebenausgang abgeführt wurden.
Hundertstimmig erscholl vom Podium nun ein erstes Lied mit dem Refrain «… und wir blicken zum Himmel hinan»; ein junger Mann rezitierte ein Gedicht von der deutschen Erde. Dann wurde Freiherr von Bibra ans Mikrofon gebeten, er hielt eine Ansprache und kündigte den Hauptredner an, Gauleiter Ernst Wilhelm Bohle aus Berlin, den obersten Chef der Auslandsorganisation der NSDAP. Dieser betonte, dass am heutigen ersten Oktobersonntag überall auf der Welt das deutsche Erntedankfest begangen werde. Als eine einzige grosse Schicksalsgemeinschaft würden die Deutschen von der übrigen Welt seit langem beneidet, die Missgunst sei in Hass umgeschlagen, daraufhin habe «man schliesslich den Zweiten Weltkrieg entfesselt». Im Übrigen bemühte sich Bohle, wie ihm die Nachrichtendienstleute attestierten, um eine vergleichsweise moderate Wortwahl. Es folgten weitere Reden, das dreifache «Sieg Heil», die deutsche Hymne und das Horst-Wessel-Lied.
Mittlerweile war es halb fünf Uhr. In Oerlikon waren die Trams dermassen voll, dass die meisten es vorzogen, zu Fuss weiterzugehen, manche bis zum Hauptbahnhof. Rund 800 Personen besuchten die Anschlussfeier im Kongresshaus, einen Kameradschaftsabend mit weiteren Reden und Darbietungen bis zur mitternächtlichen Polonaise; der engste Kreis begab sich danach ins Hotel Baur au Lac, um den Erntedank ausklingen zu lassen.
Unsichtbare Menschenmenge?
Die behördlichen Anweisungen seien eingehalten worden, heisst es in den Polizeiberichten, Zwischenfälle habe es praktisch keine gegeben, mit einer Ausnahme: Ein rechtsextremer Bündner hatte versucht, sich mit einem ausländischen Pass einzuschleichen; er wurde verhaftet.
Auch ausserhalb des Stadions gab es wenig zu beanstanden. Zwar muss der Massenandrang unübersehbar – und wohl auch unüberhörbar – gewesen sein. So wollten etliche SonntagsspaziergängerInnen von den Polizisten wissen, was da los sei. «Doch ernsthafte Diskussionsherde bildeten sich nicht», heisst es in den Rapporten. Vermerkt ist auch, dass einige Personen schon im Bahnhof die verbotenen Armbinden trugen und in aller Öffentlichkeit den Hitlergruss praktizierten. Zudem ist festgehalten, dass die im Bewilligungsverfahren vereinbarte Höchstzahl von tausend auswärtigen BesucherInnen erheblich überschritten worden war. Die Organisatoren müssten dies gewusst haben, weil die SBB-Kollektivbillette vom Diplomatischen Dienst bestellt worden waren.
Wenn es Widerstand gebe, dann könne er nur von der Kommunistischen Partei (KP) kommen, hatte die Polizei im Vorfeld vermutet. Gerüchte über eine selbst gebastelte Bombe erwiesen sich indes als haltlos; als der Verdacht aufkam, die (seit 1940 verbotene) KP wolle zwei Männer ins Stadion schleusen, kam es zu Hausdurchsuchungen. Am 4. Oktober schliesslich wurde in Oerlikon ein stadtbekannter Kommunist – Timoschenko, wie man ihn polizeiintern nannte – in der Menschenmenge ausgemacht und ebenso wie die «weiteren Suspekten» im Auge behalten.
Verschiedene Formen des Protests
Es gab tatsächlich Opposition. «Einerseits werden Landesverräter zum Tode verurteilt und andererseits können die Spione und Hitleragenten im Einverständnis mit den Behörden zusammenkommen. Diese freche Provokation lässt sich das Zürchervolk nicht gefallen. Zieht zu Tausenden zum Hallenstadion hinaus und singt gemeinsam patriotische Lieder», lautete ein Aufruf der (ebenfalls verbotenen) Sozialistischen Jugend. Der Text wurde auf Wachsmatrizen getippt und vervielfältigt, in einer Auflage von 2000 Stück, und in der Nacht auf den 4. Oktober zwischen elf und halb zwölf in verschiedenen Quartieren gestreut. Die Polizei hatte einen Wink erhalten. Weil sie die Jugendgruppe ohnehin observierte, wollte sie die Aktion ohne Aufsehen unterbinden und beauftragte deshalb ihre Rekrutenklassen, den AktivistInnen unbemerkt zu folgen und alle Flugblätter einzusammeln.
Auch in den Parlamenten gab es Vorstösse. In einer kleinen Anfrage wollte der Basler SP-Nationalrat Friedrich Schneider am 30. September vom Bundesrat wissen, warum der Presse verboten worden sei, über das Erntedankfest zu berichten. Um Störungen zu vermeiden, lautete die kurze Antwort. Als das sozialdemokratische «Volksrecht» den Vorgang kommentierte, wurde die ganze Ausgabe beschlagnahmt.
Kurz darauf kam am Pressetag die Angelegenheit erneut zur Sprache. Bundesrat Eduard von Steiger nannte einmal mehr die geltenden Bedingungen für die Bewilligung ausländischer Veranstaltungen: geschlossene Versammlung ohne Schweizer Beteiligung, keine öffentliche Ankündigung, keine Einmischung in hiesige Angelegenheiten und keine Beleidigungen fremder Staatsoberhäupter. Ferner erklärte von Steiger, dass solche Grossanlässe künftig nicht mehr ohne das Einverständnis seines Departements für Justiz und Polizei bewilligt werden dürften. Damit erweckte er den Eindruck, die Zürcher Regierung habe eigenmächtig gehandelt. Dies wiederum führte im Zürcher Kantonsrat zu einer Interpellation über das Bewilligungsverfahren. Minuziös rekonstruierte der Regierungsrat am 26. Oktober, wie der Anlass von der Bundesanwaltschaft genehmigt worden sei. Das nachträgliche Intermezzo hatte immerhin zur Folge, dass einige Zeitungen über das Erntedankfest in Zürich Oerlikon informieren konnten.
Auch im Zürcher Gemeinderat kam das Erntedankfest zur Sprache. So beantragte der Sozialdemokrat Otto Schütz am 7. Oktober, den Nachtragskredit von 53 900 Franken zur Tilgung der Restschuld an den Hallenstadion-Baufonds wegen der antidemokratischen Kundgebung zu verweigern. Nach einer «unerquicklichen Debatte» («Volksrecht») sowie zwei freisinnigen Rettungsversuchen wurde der Kredit in der Schlussabstimmung versenkt.
Mitte November schliesslich thematisierte der parteilose Zürcher Gemeinderat Werner Schmid, ein Primarlehrer, in seiner Interpellation die «intensive politische Tätigkeit der deutschen Kolonie in der Schweiz» und fragte den Stadtrat, wie er sich demgegenüber künftig zu verhalten gedenke. Der kurze Text war so explosiv, dass er der Kantonspolizei zugestellt und von dort an Bundesanwalt Werner Balsiger weitergeleitet wurde, der sofort Bundesrat von Steiger informierte. Zweimal wurde Schmid von Balsiger nach Bern zitiert und gebeten, den Vorstoss zurückzuziehen. Auch SP-Stadtpräsident Ernst Nobs wurde einbezogen und ersucht, die Sache einstweilen zu verschieben. Weil inzwischen mehrere Gemeinderäte des Landesrings der Unabhängigen (LdU) die Interpellation unterstützten, hätte ein Rückzug zu viel Aufsehen erregt. So schrieb von Steiger am 23. Dezember der Abteilung Presse und Funkspruch, die als Zensurbehörde diente, Schmid habe eingewilligt, seine Interpellation mit Takt und Zurückhaltung vorzubringen. «Wir bitten trotzdem, den Pressechef Zürich zu veranlassen, mit den Zeitungen noch Fühlung zu nehmen, damit auch die Zeitungsberichterstattung nur in gemässigter Form erscheint.»
Am 12. Februar 1943 wurde der Vorstoss endlich behandelt: Die Reglementierung der ausländischen Organisationen und ihrer Tätigkeit sei Sache des Bundes; Stadt und Kanton hätten lediglich die Vollzugsanordnungen auszuführen, und sie würden auch künftig alles daransetzen, dass allfälligen Rechtswidrigkeiten entgegengetreten werden könne, lautete die Antwort.
Das deutsche Erntedankfest wurde noch zwei weitere Male gefeiert, allerdings nicht mehr gesamtschweizerisch, sondern dezentral, in Bern etwa im Kursaal, in Zürich im Kongresshaus, in St. Gallen im Restaurant Schützengarten, in Biel in der Tonhalle, in Luzern im Kunsthaussaal, in Amriswil im Hotel Bahnhof.
Rituale, Symbole, Mantras
Mindestens so erstrebenswert wie ein aufsehenerregender Grossanlass war für die NSDAP das ungehinderte Wirken im Schweizer Alltag. Dies geschah mithilfe eines Apparats, der zu einem Gutteil im Verborgenen agierte. Basis war die Organisation der Auslanddeutschen – ursprünglich zahlreiche Vereine und Communities –, die seit längerem schon von Deutschland aus unter einen Hut gebracht werden sollten. Dies rapportierte die Zürcher Polizei bereits am 21. Februar 1936 nach Bern. Sukzessive wurden sie zu Ortsgruppen einer sogenannten Deutschen Kolonie umgewandelt und ihre Vorstände mit linientreuen Parteileuten besetzt. Dieser Prozess intensivierte sich, als vier Monate später Freiherr von Bibra als Gesandtschaftsberater nach Bern berufen wurde. Hier beschäftigte er einen Stab von Angestellten, die weitgehende diplomatische Immunität genossen und eng mit den Konsulaten in den verschiedenen Schweizer Landesteilen zusammenarbeiteten. Nach aussen hin enthielten die Statuten der neuen Ortsgruppen einen unverfänglichen Zweckartikel. Das Erscheinungsbild veränderte sich schrittweise: bald ein Hakenkreuz in den Rundschreiben, der Hitlergruss auf den Einladungskarten, 1940 erfolgte der Zusammenschluss zur übergeordneten Deutschen Kolonie in der Schweiz.
Inzwischen gab es bereits rund fünfzig Ortsgruppen (respektive Gemeinschaften, wie sie sich mittlerweile nannten), die in grösseren Städten eigene Lokalitäten betrieben, mit Parteibüros, Kaderschulungsräumen, Sitzungszimmern, Kurssälen und Bibliotheken, in Basel etwa in der St. Alban-Vorstadt 12, in Bern an der Marienstrasse 5, in St. Gallen an der Haldenstrasse 1, und in Zürich logierten NS-Gruppierungen in mehreren Liegenschaften.
Zur geografischen Expansion kamen thematische Ausweitungen: Verbünde für Frauen und für Jugendliche, verschiedene Sportgruppen, die Opferhilfe sowie ein Ableger der Deutschen Arbeitsfront (als nationalsozialistische Version der Gewerkschaften). Für sie alle gab es eine Reihe von Anlässen, die von der NSDAP entweder neu geschaffen oder in ideologischer Aufladung von Bestehendem vereinnahmt worden waren: am 30. Januar Hitlers Machtergreifung, am 4. Februar die Erinnerung an das Attentat auf den NS-Agitator Wilhelm Gustloff, im März die Heldengedenkfeier für die gefallenen Soldaten im Ersten Weltkrieg und das Fest der Verpflichtung (der Jugend), am 20. April der Geburtstag des Führers und Ende Monat das Fest der deutschen Arbeit, im Mai der Muttertag, von Juni bis September diverse Sportanlässe, im Oktober der Erntedank, am 9. November der Reichstrauertag, zwei Wochen später der Tag der deutschen Hausmusik, im Dezember deutsche Weihnachten und bald schon wieder Skilager in den NS-eigenen Hütten auf dem Stoss und in Ebnat-Kappel. Zwischen diesen Fixpunkten gab es zahlreiche Kameradschaftsabende, Chorproben, Sportwettbewerbe, Hygienelektionen, Rechtsauskunftssprechstunden, Filmmatineen in städtischen Kinosälen, Kochkurse, Trainings, Suppentage mit Spendensammlung, Mütterberatungen, geschlossene Stadttheateraufführungen, Stricknachmittage, Buchausstellungen. In grösseren Ortschaften gründete die Deutsche Kolonie sogenannte Zellen, mit regelmässigen Versammlungen in gutbürgerlichen Quartierbeizen.
So unterschiedlich die Anlässe waren, gab es doch immer Gleiches: Einmarsch der Fahnen, Absingen nationalsozialistischer Lieder, zwischendurch allermindestens eine kurze Ansprache, mit den Mantras zur deutschen Geschichte, zum Führer, zum Endsieg sowie Berichten zur aktuellen Lage, Warnungen vor den ausländischen Medien – «Lügenpresse» hiess das schon damals –, als einzig wahre galt die «Deutsche Zeitung in der Schweiz», gedruckt in Essen, redigiert und vertrieben in den Büros des Freiherrn von Bibra.
So hatte sich eine Art stillschweigende Übereinkunft herausgebildet. Jede Veranstaltung musste bei der Polizei angemeldet und bewilligt werden, mit der Zusage, die bereits erwähnten Vorgaben des Bundesrats einzuhalten. Die (zahlreichen) Zuwiderhandlungen wurden beanstandet, einzelne Funktionäre zeitweilig observiert. Die Polizei überwachte alle Veranstaltungen und schickte ihre Rapporte an die übergeordneten Instanzen in Bern. Im Gegenzug sah der Bundesrat davon ab, die NSDAP in der Schweiz zu verbieten.
Massive Druckmittel
Nicht immer sprechen Zahlen für sich. So ist kaum anzunehmen, dass die 10 000 BesucherInnen im Hallenstadion allesamt begeistert der NSDAP anhingen. Oder dass im gleichen Jahr je 400 Personen im St. Galler «Schützengarten» und im «Schiff» in Schaffhausen aus voller Überzeugung den Tag der Machtergreifung feierten. Und wie ist erklärlich, dass sich 1943 80 Personen aufraffen konnten, einen Sonntagnachmittag mit Vorträgen über Kriegsgräbervorsorge und deutsche Trachten zu verbringen?
Wie die NSDAP auf die Auslanddeutschen einzuwirken vermochte, ist in den Polizeiprotokollen nachzulesen. «Dereinst wird abgerechnet, und wehe denen, die abseitsstehen», lautete ein zentrales Mantra. Und neben vagen Drohungen konnte die Partei auch sehr konkrete Manipulationsmittel verwenden, zumal sie sich im diplomatischen Umfeld breitgemacht hatte. Bereits 1935 verschickten die Konsulate einen Meldebogen mit 21 Fragen. Wie der Arbeitgeber heisse, war da einzutragen, wann der letzte Pass ausgestellt worden sei und welchen Vereinen man angehöre. Dabei ging es wohl weniger um Informationsbeschaffung, denn aufgrund von Mitgliederverzeichnissen und den Veranstaltungskontrolllisten wusste die NSDAP, wer in der Deutschen Kolonie mitmachte – und mit welcher Intensität.
Die Fragen zielten darauf ab, Unsicherheit zu schüren. Und bald schon wurde gezielt das Gerücht gestreut, dass Abseitsstehende «aus dem Volkskörper ausgestossen» werden könnten und danach kein Recht auf Passerneuerung hätten. Damit gehe einher, dass sie die Aufenthaltsbewilligung und folglich die Arbeitsstelle in der Schweiz verlieren und entweder nach Deutschland abgeschoben oder als Staatenlose interniert würden. Für Zürich ist eine Reihe diesbezüglicher Anfragen von verängstigten Auslanddeutschen bei verschiedenen Amtsstellen dokumentiert.
Blosse Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft der Deutschen Kolonie reichte nicht, um fortan Ruhe zu haben. In jeder Ansprache kam der Appell, mehr zu tun: zusätzliche Veranstaltungen besuchen, die «Deutsche Zeitung in der Schweiz» abonnieren, Geld spenden, die Kinder in die Jugendorganisationen schicken und so weiter. Und je länger der Krieg dauerte, desto mehr wurden die Männer bedrängt, dem Aufgebot der Wehrmacht zu folgen. Wie penetrant die NSDAP vorging, ist in den Polizeidossiers im Detail ersichtlich – und auch, wie ratlos die hiesigen Behörden waren, vor allem wenn es um Fahnenflucht und Kriegsdienstverweigerung von Auslanddeutschen ging. Dies wurde nicht als Grund anerkannt, um langjährigen Aufenthaltern aus Deutschland ein dauerndes Bleiberecht zu gewähren.
In den letzten Kriegstagen, am 1. Mai 1945, verbot der Bundesrat die NSDAP. Als eine Woche später die deutsche Botschaft aufgelöst und auch in den Konsulaten alles noch vorhandene Material beschlagnahmt wurde, stiess die Zürcher Polizei auf eine Liste von 350 zahlenden NSDAP-Mitgliedern. In seinen Sitzungen vom 8. und 29. Mai beschloss der Bundesrat, 295 Deutsche mit ihren Familien wegen nationalsozialistischer Aktivitäten des Landes zu verweisen; zusätzliche Namen kamen zur Sprache. Bis Ende 1946 mussten 3318 Deutsche die Schweiz verlassen.
Dieser Text basiert auf Beständen des Bundesarchivs und des Zürcher Stadtarchivs; er ist Teil eines Projekts der Autorin.