Fussball und andere Randsportarten: Sport vor Gericht
Etrit Hasler freut sich über das Zusammentreffen von Sport und Justiz
Für einen Menschen, der sich vor allem für unnützes Wissen aus verschiedensten Gebieten interessiert, gibt es nichts Schöneres, als wenn sich zwei kernfremde Sachgebiete plötzlich überschneiden. Etwa wenn ein stiller Literat plötzlich einen Comedypreis wie den Salzburger Stier erhält (Gratulation an Christoph Simon!). Oder aber wenn sportliche Gefechte auf dem brutalsten aller Schlachtfelder ausgetragen werden: vor Gericht. Also vor einem richtigen, staatlichen Gericht, nicht jenen verfilzten Verbandsgremien, die sich groteskerweise als Sportjustiz bezeichnen.
Aktuell werden zwei prominente Fälle mit grosser Wahrscheinlichkeit bald zivile Gerichte beschäftigen. So hat in diesen Tagen der US-amerikanische Quarterback Colin Kaepernick eine Klage gegen die US-Footballliga eingereicht, in der er dieser vorwirft, Absprachen getroffen oder zumindest ermöglicht zu haben, die ihn mit einem faktischen Berufsverbot belegten. Kaepernick gilt als Begründer der aktuellen Nationalhymnenproteste im amerikanischen Sport, mit denen hauptsächlich farbige AthletInnen gegen Polizeigewalt und Diskriminierung protestieren.
In der Folge erhielt Kaepernick keinen Vertrag mehr bei irgendeinem der 32 Profiteams – und das ausgerechnet in einer Saison, in der weitherum beklagt wird, dass das Niveau der Quarterbacks das schlechteste seit Jahren sei. Der Vorwurf, dass dies aufgrund einer Absprache der Teamchefs und/oder des Ligakommissärs passiert sein soll, wird in den US-Medien seit Monaten gehandelt, wird sich aber nur schwer beweisen lassen. Klar ist, dass Kaepernick seine sportliche Karriere ohnehin an den Nagel hängen kann – wer würde schon einen Spieler anstellen, der die Hand beisst, die ihn füttert?
Wahrscheinlich geht es ihm um etwas anderes: Seit sich Donald Trump vor einigen Wochen abschätzig zu den Protesten geäussert hat, haben diese eine Dimension erreicht, die die Ligabosse dazu zwang, die Proteste zu kanalisieren, sie vom Abspielen der Hymne zu lösen und den Fokus weg von Polizeigewalt und hin zum inhaltsleeren Schlagwort «unity» zu bringen – immer höchst darauf bedacht, Kaepernick nicht zu erwähnen. Ein Prozess dürfte ihm zumindest die Plattform bieten, sein ursprüngliches Anliegen noch einmal medienwirksam und unverfälscht zu platzieren.
Der zweite Fall liegt etwas näher: Wie erwartet hat der Walliser Fussballpräsident mit den rustikalen Erziehungsmethoden, Christian Constantin, im Westschweizer Fernsehen verkündet, sich juristisch gegen die Sanktionen der Schweizer Fussballliga (SFL; vierzehn Monate Stadionverbot – auch in seinem eigenen Stadion) zu wehren. Das ist an sich wenig überraschend. Constantin ist dafür bekannt, einer der wenigen zu sein, die sich darum foutieren, dass die Regeln des Fussballs (wie in jedem anderen Sport) den Gang vor ein ziviles Gericht grundsätzlich ausschliessen. Dreimal war er bereits vor Bundesgericht mit Sportfällen; gewonnen hat er nur einmal, was ihn aber nicht weiter zu stören scheint.
Dass es ihm dabei vor allem um sein eigenes Geltungsbedürfnis geht, wie dies von der Schweizer Medienlandschaft einhellig betont wird, mag sein. Aber Constantin wirft eine grundsätzliche Frage auf. So lautet sein Hauptvorwurf, die Disziplinarkommission der SFL habe ihm kein rechtliches Gehör gewährt – also ein Verstoss gegen Artikel 29 der Bundesverfassung beziehungsweise Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. Die Frage, ob ein privater Verband für seine Mitglieder grundlegende Rechte ausser Kraft setzen darf, ist berechtigt, insbesondere wenn sich dieser Verband für die Durchsetzung seiner Stadionverbote auf die öffentliche Hand stützt, sprich: auf die Polizei.
Dass für den Sport eigene Regeln gelten, mag eine Realität sein – aber das ist nicht immer einfach hinzunehmen. Bis vor 22 Jahren war es Normalität, dass für SportlerInnen andere Regeln galten als für alle anderen Arbeitnehmenden – zum Beispiel in Bezug auf die Personenfreizügigkeit. Dies änderte sich erst, als der Fussballer Jean-Marc Bosman seinen Verein verklagte – nicht vor einem Sportgericht, sondern vor dem Europäischen Gerichtshof. Gemäss dem «European Law Journal» handelt es sich dabei um das meistzitierte Urteil in der Geschichte dieses Gerichts.
Etrit Hasler wird bald vierzig, was vielleicht erklärt, wieso er sich zunehmend auch für grundsätzliche Fragen interessiert.