Militanter Tierschutz: Klagen am laufenden Band

Nr. 14 –

Die Veganerin und Grüne Regula Sterchi kämpft vor Gericht gegen den umstrittenen Tierschützer Erwin Kessler. Augenschein bei einem bizarren Prozess.

Ein Tierschützer, der eine Veganerin verklagt, Nazivergleiche auf beiden Seiten: Der Gerichtsprozess, mit dem sich das Winterthurer Bezirksgericht am Mittwoch vor einer Woche konfrontiert sah, wirkt bizarr.

Auf der Anklagebank sitzt Regula Sterchi. Die 44-jährige Veganerin ist Mitglied bei den Grünen, kandidierte Anfang März für den Winterthurer Stadtrat, wurde nicht gewählt. Mit ihren lila gefärbten Haaren und der schwarzen Kleidung umgibt sie das Flair einer Punkerin.

Auf der Gegenseite sitzt Privatkläger Erwin Kessler. 1989 gründete er den Verein gegen Tierfabriken (VgT) mit Sitz im thurgauischen Tuttwil und gemäss eigenen Angaben mit 35 000 Mitgliedern. In Turnschuhen und einem Jackett, das etwas zu gross ist, die grauen Haare nach hinten gekämmt, sitzt der 74-Jährige im Gericht. Neben ihm die VgT-Vizepräsidentin Sonja Tonelli und Rechtsanwalt Rolf Rempfler.

Vorwurf: «Nazifreundlich»

Drei Jahre zuvor, im Sommer 2015, fand in Winterthur das grösste vegane Strassenfest der Schweiz statt – die Veganmania. Die Messe sorgte für Furore unter TierrechtsaktivistInnen, in veganen Facebook-Gruppen wurde kontrovers diskutiert. Der Auslöser: Zwei der sechzig Messeausstellern eilt in Teilen der Tierrechtsszene ein umstrittener Ruf voraus. Einer der beiden Aussteller: Erwin Kessler und sein Verein.

Am 13. August 2015 verfasste Sterchi einen Facebook-Eintrag. Wenn man «Menschen mit einer öffentlich klar antisemitischen und ausländerfeindlichen Haltung» an der Veganmania zulasse, positioniere man sich als «nazifreundlich». Davon distanziere sie sich: «Rassistische Haltungen gehören nicht an die Veganmania!» Als jemand nachfragt, worum es gehe, verlinkt Sterchi einen anonymen Onlineartikel der Internetplattform «Indyvegan» über Kessler und den VgT, der mittlerweile nicht mehr aufgeschaltet ist. Sterchi schreibt, dass sie den VgT-Präsidenten nicht persönlich kenne, man im Internet aber einiges über ihn finde.

Wer Erwin Kessler googelt, kann lesen, dass der Tierschützer in den siebziger Jahren Mitglied der «Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» war – Vorläuferin der heutigen nationalistischen Partei Schweizer Demokraten. Auf der VgT-Website sind die beiden «Schächtprozesse», wie Kessler sie nennt, dokumentiert: Die zwei Verfahren, die wegen «mehrfacher Rassendiskriminierung» gegen ihn geführt wurden – wegen Äusserungen in der Debatte um das Schweizer Schächtverbot in den neunziger Jahren. Im ersten Verfahren wurde Kessler verurteilt, ██████████████████.* 2014 fragte das «Ostschweizer Tagblatt» Kessler, ob er ein Antisemit sei – die Antwort: «Nein. Ich hasse nur die Schächt-Juden.»

Rund zwanzig Verfahren

Als Erwin Kessler auf Sterchis Facebook-Einträge stösst, zeigt er sie wegen «mehrfacher übler Nachrede» an. Sie ist nicht die Einzige. Gegen etwa zwanzig TierrechtsaktivistInnen hat Kessler ein Verfahren in die Wege geleitet. Wegen der Diskussion rund um die Veganmania, wegen verfasster, gelikter oder weiterverbreiteter Facebook-Einträge. Zum Strafverfahren reicht er meist parallel eine zivilrechtliche Klage ein. Bislang sind die meisten Urteile zugunsten Kesslers ausgefallen: Es entspreche zwar der Wahrheit, dass Kessler im Jahr 2000 rechtskräftig wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden sei, ihn aber deswegen, zwanzig Jahre später, als Rassisten zu bezeichnen, gehe nicht, so die Gerichte. Vier der Angeklagten haben das Urteil weitergezogen – so auch Sterchi im Zivilverfahren.

Kessler sei «klagefreudig», sagt ihr Anwalt Amr Abdelaziz. Viele TierrechtlerInnen hätten das Urteil geschluckt, weil der Weiterzug an die nächste Instanz mit hohen Gerichtskosten verbunden sei. «Ich klage sofort», liess sich Kessler 2004 von der «Weltwoche» zitieren. Er habe schon die halbe Schweiz angezeigt, so die Wochenzeitung, vom Bundesrat bis zum Bauernhof, der gegen Tierschutzauflagen verstosse. Als der «Bund» dem Tierschützer in einem Artikel unterstellt, er unterhalte «Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene», klagt Kessler gegen die Berner Tageszeitung. Diesen Fall verliert er: 2002 stellte das Bundesgericht fest, dass der Artikel die Persönlichkeit des Tierschützers nicht verletzt habe. Radio 1 hingegen hat 2017 auf gerichtliche Weisung hin die Aussage des Chefredaktors der «Basler Zeitung», Markus Somm, in einem Podcast löschen müssen: Somm hatte Kessler als «gruusigen Antisemiten» bezeichnet.

Regula Sterchi hält vor Gericht an ihren Aussagen fest. Ihr Anwalt will beweisen, dass die Äusserungen der Wahrheit entsprächen oder sie diese «in guten Treuen» für wahr gehalten habe. Dafür hat er Zitate von Kessler aus den letzten 25 Jahren zusammengetragen. Rund drei Stunden dauert sein Plädoyer.

Holocaustleugner und tote Fischer

Von 1993 bis heute ziehen sich Vergleiche der Massentierhaltung mit dem Holocaust durch die Zitate – zuletzt widmete die VgT-Zeitschrift im Dezember 2017 dem Thema sechs Seiten. 1997 schrieb Kessler: «Wenn der Begriff ‹Antisemitismus› heute nur noch bedeutet, ein grausames, pervers-religiöses jüdisches Ritual abzulehnen, dann ist Antisemitismus nichts Negatives mehr, sondern eine gesunde Haltung der überwiegenden Mehrheit der nichtjüdischen Bevölkerung.» Das Zitat ist nach wie vor auf der VgT-Website zu finden. Weiter ist von «verdeckt inszenierter jüdischer Desinformation» (1996), «jüdischer Manipulation» (2001) und von einer «jüdischen Kampagne» im «jüdischen ‹Blick›» (2002) die Rede – denn die Frau des Ringier-Verwaltungsratspräsidenten sei nicht nur Pelzträgerin, sondern auch «aktive Jüdin».

2007 schreibt Kessler zum untergetauchten Schweizer Holocaustleugner Jürgen Graf: Dass «wegen Meinungsäusserungen politisch verfolgte Schweizer» in Russland «Asyl suchen» müssten, zeige deutlich, «wie heruntergekommen und degeneriert die Schweiz» sei. Er schreibt von einer «neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition». Im selben Satz setzt er Holocaust in Anführungszeichen. Hier gehe es nicht um Mastfabriken, merkt Anwalt Abdelaziz an, sondern um den Holocaust an der jüdischen Bevölkerung in Nazideutschland. Dieser Eintrag sei im Januar 2018, während des aktuellen Verfahrens, auf der VgT-Website gelöscht worden.

«Das ist ein Vierteljahrhundert rassistische und menschenfeindliche Gesinnung», sagt Abdelaziz. Ein Zitat von 2011: «Erfreulich: Ein 65-jähriger Walliser ist beim Fischen in einem Bergsee im Obersee ertrunken, als sein Boot kenterte. Nun lässt er die Fische in Ruhe.» Im Verhandlungssaal breitet sich eine unangenehme Stille aus. Einzig Kesslers Anwalt Rempfler kramt eifrig – mit einem Post-it-Zettel zwischen den Lippen – in seinen Aktenstapeln. Ab und zu tuscheln er und Kessler miteinander, schütteln die Köpfe.

«Es war damals nötig, mit provokativen Äusserungen aufzurütteln.» Die VgT-Vizepräsidentin Tonelli verliest ihr Plädoyer mit sanfter Stimme. «Mit Antisemitismus hatte Erwin Kesslers Einsatz gegen das Schächten ganz bestimmt nichts zu tun.» 1999 sei die Antirassismusstrafnorm erst kurz in Kraft gewesen, «heute würde Erwin Kessler dafür ganz bestimmt nicht mehr verurteilt».

«Ich distanziere mich nicht»

In den Augen Kesslers führen die angezeigten TierrechtlerInnen eine «linksfaschistische Verleumdungskampagne» gegen ihn. Angesprochen auf seine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, sagt Kessler in der Verhandlungspause: «Ich habe das Urteil akzeptiert. Ich habe die Aussage nie wiederholt. Davon distanzieren muss ich mich nicht.»

Kesslers Anwalt Rempfler betont seine Worte scharf: Die «Brandmarkung» als «nazi- und neonazistisch» sei schwer ehrverletzend. Die Zitate seien aus dem Kontext gerissen: Sie hätten sich lediglich auf die «hochemotional geführte Schächtdebatte» bezogen. Die Angeklagte und ihr Verteidiger würden von «einem massiv überdehnten Rassismusbegriff» ausgehen. «Diese Begriffe dürfen nicht verwässert werden. Dann wäre alles nur noch Geschmackssache. Jeder dürfte jedem Rassismus und Antisemitismus vorwerfen.»

«Es ist absurd», kontert Abdelaziz. «Die Privatkläger bezeichnen im Namen der Meinungsfreiheit Fleischesser als Nazis, aber wollen meine Mandantin für den Begriff ‹nazifreundlich› kriminalisiert sehen.» Statt die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten und sich von früheren Aussagen zu distanzieren, versuche Kessler, durch Klagen die Deutungshoheit darüber zu erlangen. Man könne sich auch gegen Massentierhaltung und das Schächten aussprechen, ohne den Holocaust zu verharmlosen oder sich anderweitig rassistisch zu äussern. «Zahlreiche Tierschützerinnen und Tierschützer machen das täglich vor.»

Regula Sterchi ist wütend. In ihrem Schlusswort nennt sie Kessler einen «kritikunfähigen Rechtsverdreher». Er versuche, sie mundtot zu machen, «mit Geldern, die von den Spendern vermutlich einst für Tiere gedacht waren». Das Winterthurer Bezirksgericht fällt sein Urteil schriftlich. Es ist in den kommenden Tagen zu erwarten.

* Auf Begehren von Erwin Kessler hat die Redaktion einen Teil des Satzes unkenntlich gemacht.

Gegendarstellung

Die Behauptung, der zweite Schächtprozess habe 2010 mit der Verjährung geendet, ist unwahr. Wahr ist, dass ich in allen noch nicht verjährten Anklagepunkten freigesprochen worden bin und in der Begründung des Kostenentscheids, der zu meinen Gunsten ausfiel, festgehalten wurde, dass es auch in den verjährten Anklagepunkten zu Freisprüchen gekommen wäre.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz, VgT.ch

Nachtrag vom 12. April 2018 : Teilniederlage für Kessler

Das Bezirksgericht Winterthur hat vergangenen Donnerstag entschieden: ██████████████ ██████████████████ ██████████████████ ███ ██████████████ █████████████████ █████████████████ ███████ ██████ .* Dies gelte aber nicht für den Verein gegen Tierfabriken (VgT), den Kessler präsidiert, urteilte das Gericht. Demnach habe sich Sterchi mit ihrem Facebook-Eintrag 2015 gegenüber dem VgT, nicht aber gegenüber Kessler, der «üblen Nachrede» schuldig gemacht. Für Kessler dennoch eine Niederlage, führte der Thurgauer Tierschützer doch bislang meist erfolgreich zahlreiche Klagen gegen TierrechtsaktivistInnen, die ihm Antisemitismus und Rassismus vorwarfen.

«Der Entscheid ist ein wichtiges Urteil, um darauf aufzubauen», sagt Amr Abdelaziz, Sterchis Anwalt, auf Anfrage. «Aber wir sind mit dem Teilschuldspruch nicht einverstanden. Denn der VgT ist Kessler, und Kessler ist der VgT.» So seien schliesslich alle im Gericht vorgetragenen Zitate auf der VgT-Website veröffentlicht worden. Auch Erwin Kessler gibt sich nicht so leicht geschlagen: Dieser Teilfreispruch stehe im Widerspruch zu den zahlreichen Verurteilungen in ähnlichen Verfahren. Deshalb habe er beim Zürcher Obergericht Berufung angemeldet, heisst es auf der VgT-Website. Damit ist das Urteil vom 29. März noch nicht rechtskräftig. Der bizarre Prozess geht in die nächste Runde.

Merièm Strupler

* Unkenntlich gemacht wegen eines gerichtlichen provisorischen Verbots auf Verlangen von Erwin Kessler.

Nachtrag vom 13. November 2018 zu «Teilniederlage für Kessler»:

Da Erwin Kessler entgegen seiner Ankündigung nicht geklagt hat, ist das Verbot dahingefallen. Unter dem Balken steht sinngemäss, dass Regula Sterchi laut erstinstanzlichem Urteil keine Ehrverletzung beging, indem sie Erwin Kessler als Mensch mit einer «klar antisemitischen und ausländerfeindlichen Haltung» bezeichnete und einen Onlineartikel verlinkte, in dem dieser als Antisemit bezeichnet wurde.