Racial Profiling: Freispruch für PolizistInnen
Die drei beschuldigten PolizistInnen seien nicht schuldig, erklärte das Zürcher Bezirksgericht am Mittwoch. Der Fall hatte zuletzt für viel Aufmerksamkeit gesorgt: Nach einer Polizeikontrolle 2009 musste der heute 44-jährige Wilson A. notfallmässig ins Spital eingeliefert werden (vgl. WOZ Nr. 15/2018 ).
Die drei BeamtInnen sollen ihn am Bahnhof Wiedikon verprügelt und gewürgt haben, obwohl er sie gebeten habe, ihn nicht anzufassen, da er eine Herzoperation hinter sich habe. Im Spital wurden dem Mann mit nigerianischer Herkunft diverse Verletzungen attestiert: Quetschungen und Prellungen an Hals, Nacken, Kiefer und an seinem Herzschrittmacher sowie ein Bruch an der Wirbelsäule. Letzte Woche mussten sich deshalb die beiden Zürcher Polizisten und die Polizistin wegen «Amtsmissbrauch» und «Gefährdung des Lebens» verantworten.
«Die Aussagen der Beschuldigten sind sehr nachvollziehbar und stimmen überein», begründete der leitende Richter das Urteil. Wilson A. schenke er keinen Glauben, da dessen Äusserungen «schlicht nicht vorstellbar» seien. A.s Anwalt hatte aber in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass sich die Wahrnehmungsprotokolle der PolizistInnen ähnlich seien, weil sich die BeamtInnen vor Verfassen der Berichte abgesprochen hätten.
Überraschend war das Urteil nicht: Selbst die Staatsanwältin hatte in der Verhandlung den Freispruch gefordert – entgegen der eigenen Anklageschrift. Das Gericht stützte diese Version. Der Fall habe nichts mit Racial Profiling zu tun, so der Richter.
«Das Gericht hat ein weiteres Mal bewiesen, dass es keine Ahnung hat, wie Rassismus funktioniert», sagt indes Tarek Naguib von der UnterstützerInnengruppe Allianz gegen Racial Profiling nach der Urteilsverkündung. «Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund ihrer Nähe zur Polizei nicht in der Lage, unabhängig zu ermitteln.»
Deshalb fordert die Gruppe unabhängige Beschwerdegremien zur Aufarbeitung von rassistischer Polizeigewalt. Wilson A. und sein Anwalt werden nun den Sachverhalt prüfen und überlegen, ob sie den Fall ans Zürcher Obergericht weiterziehen.