Konzernverantwortung: Ohne Seele und Schuld

Nr. 17 –

Zuweilen kriegt man den Mund nicht mehr zu ob der Unverfrorenheit von Wirtschafts- und Bankenvertretern. Hartnäckig verfolgen sie die Idee, dass Unternehmen Geldbussen, die ihnen im Ausland aufgebrummt wurden, von den Steuern abziehen dürfen. Bundesrat, Ständerat und Bundesgericht haben gegenteilig entschieden. Doch nun hat der Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, Yves Mirabaud, in der NZZ vorgeschlagen, zumindest für Bussen über fünf Millionen Franken eine generelle Amnestie einzuführen. Und der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser, der eine Kommissionsmehrheit auf die Abzugsfähigkeit von Bussen eingeschworen hatte, bevor der Vorschlag vom Ständerat im März gekippt wurde, hofft jetzt auf einen willfährigeren Nationalrat, in dessen Wirtschaftskommission die Sache gegenwärtig beraten wird.

Dabei wird mit einer Schimäre operiert: Unternehmen seien nicht schuldfähig. Also dürfe man sie auch nicht übermässig bestrafen. Das geradezu metaphysische Argument wird auch von Bundesanwalt Michael Lauber in verwandter Sache vorgebracht. In der «SonntagsZeitung» meint er, langwierige Ermittlungen zu eventuell schuldhaftem Verhalten von Unternehmen seien sinnlos. Deshalb sollten die Strafbehörden, wie etwa in den USA üblich, mit Unternehmen ganz pragmatisch Vergleiche abschliessen. Klingt gut, hat aber einen Haken: Deals sind undurchsichtig, und die Strafen fallen zumeist geringer aus als bei einer Strafverfolgung. Letztlich höhlen sie das Öffentlichkeitsprinzip aus.

Solche hektischen Initiativen reagieren auf die Konzernverantwortungsinitiative (Kovini). Nach der ersten Fundamentalopposition haben sich bürgerliche PolitikerInnen und WirtschaftsvertreterInnen unter dem Druck einer breiten Unterstützung für die Initiative vorsichtig bewegt. So will die Rechtskommission des Nationalrats einen indirekten Gegenvorschlag weiterverfolgen. Der macht zwar grosse Abstriche am Initiativtext, erkennt aber immerhin den Grundsatz der Verantwortung an.

So funktioniert bürgerliche Arbeitsteilung: einerseits Entgegenkommen signalisieren, dafür an anderer Stelle den Gegenangriff lancieren.