Neues Geldspielgesetz: Schreckgespenst aus dem Casino

Nr. 20 –

Um das neue Geldspielgesetz zu verstehen, über das am 10. Juni abgestimmt wird, muss man am Ursprung ansetzen. Bisher existieren im Geldspielbereich zwei Gesetze: eines für Lotterie und Sportwetten, ein anderes für Spielbanken (Casinos). Die Vorlage führt die beiden Bereiche in einem neuen Gesetz zusammen.

Doch auch in diesem neuen Geldspielgesetz ist eine strikte Trennung der beiden Geldspielbranchen vorgesehen. Den Lotterie- und Sportwettenbereich regulieren die Kantone, die Spielbanken unterstehen der Kontrolle des Bundes. Getrennt verläuft auch die Verwendung der finanziellen Abgaben: Die Kantone setzen die Lotterie- und Wettabgaben – 2016 waren es 630 Millionen Franken – für gemeinnützige Zwecke ein, vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport. Die Spielbankabgaben fliessen grösstenteils in die AHV und die IV. 2016 waren es 276 Millionen Franken, was knapp 0,7 Prozent der AHV-Einnahmen entspricht.

Die beiden Geldspielbranchen sind im Bundeshaus gut vernetzt, entsprechend erfolgreich lobbyierten sie im zurückliegenden Gesetzgebungsprozess. Während die Lotterie- und Wettlobby vor allem auf eine Steuerbefreiung der Gewinne für ihre SpielerInnen pochte, ging es der Casinolobby darum, die (illegale) ausländische Konkurrenz im Online-Geldspielmarkt zu bändigen. Als das Parlament das neue Gesetz im letzten Herbst deutlich guthiess, konnten beide Branchen zufrieden sein: Lotto- und Wettgewinne sollen erst ab einer Million Franken besteuert werden, für illegale ausländische Online-Geldspielanbieter sind vom Staat verordnete Netzsperren vorgesehen.

Doch der vermeintliche Erfolg der Casinolobby hat sich als schwerer taktischer Fehler entpuppt. Die vorgesehenen Netzsperren, die einer staatlichen Internetzensur gleichkommen, stiessen auf erbitterten Widerstand fast aller Jungparteien, allen voran der Jungfreisinnigen. Diese ergriffen im letzten Herbst das Referendum gegen das Geldspielgesetz – und erhielten dabei auch grosszügige finanzielle Unterstützung von ausländischen Geldspielunternehmen. Das Argument der staatlichen Zensur erwies sich als wirkmächtig – auf linker wie auf rechter Seite.

Innerhalb der Geldspielbranche kam angesichts des Referendumserfolgs Panik auf. Es musste ein ebenso wirkmächtiges Gegenargument her. So erfand die Branche das Schreckgespenst der gefährdeten Gemeinnützigkeit. Überall hängen derzeit Plakate mit alarmistischen Botschaften wie «Tiergehege geschlossen – wegen Geldmangel» oder «Sportgeräte gestrichen – wegen Geldmangel». Die Botschaft fährt ein.

Doch sie ist falsch, wie ein Blick in die Geschäftsberichte der Lotterie- und Wettbranche ergibt. Deren Abgaben an die Kantone sind zwischen 2005 und 2016 von 491 Millionen Franken auf 630 Millionen Franken gestiegen. Es gab also laufend mehr finanzielle Mittel für gemeinnützige Zwecke. Wie eine Studie der Universität Bern zum Geldspielgesetz zeigt, deutet auch künftig nichts auf einen Einbruch der Abgaben hin. Die Gemeinnützigkeit ist keinesfalls gefährdet. Die Kampagne der BefürworterInnen trägt Züge einer bewussten Täuschung.

Im Bereich der Spielbanken sieht die Lage etwas anders aus. Zwischen den Jahren 2005 und 2016 sank die Branchenabgabe von 443 auf 323 Millionen Franken. Die ohnehin bescheidenen Spielbankenbeiträge in die AHV und die IV sind in der erwähnten Zeitspanne gesunken. Das lässt sich allerdings schlechter verkaufen als abgesagte Konzerte oder verlotterte Spielplätze.

Letztlich geht es bei der Abstimmung über das neue Geldspielgesetz also um eine Grundsatzfrage: Wie weit darf das Gesetz – respektive der Staat – gehen, um der einheimischen Lotto- und Casinobranche ihre Pfründe zu sichern? Die Antwort ist klar: Mit den Netzsperren, einem schweren Eingriff in die Freiheit des Internets, ist definitiv eine rote Linie überschritten.