Waffenexporte: Die Rüstungslobby sitzt im Bundesrat

Nr. 34 –

Man weiss gar nicht, worüber man sich mehr aufregen soll – über den Entscheid an sich oder darüber, wie er zustande kam: Wie der Bundesrat will auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) künftig Waffenexporte in Bürgerkriegsländer erlauben. Die Einschränkungen, die gelten sollen, sind lächerlich: Die Ausfuhr soll erlaubt sein, wenn «kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eingesetzt wird». Die zynische Wahrung des moralischen Scheins kann nicht verhehlen, dass die neuen Ausfuhrbestimmungen einzig einem Interesse dienen: jenem der Rüstungslobby. Diese hat im vergangenen Jahr massiv für eine Lockerung der Ausfuhrbestimmungen geweibelt: Im September 2017 wandten sich die grossen Player des Rüstungsgeschäfts mit einem Brief an die SIK des Ständerats. Die Rüstungsfirmen schlugen alarmistische Töne an: Die ganze Branche sei in Gefahr, Tausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel (siehe WOZ Nr. 6/2018 ).

Die Rüstungsfirmen hätten sich auch direkt an den Bundesrat wenden können: Dort sind mit der Wahl von FDP-Bundesrat Ignazio Cassis die Mehrheitsverhältnisse noch deutlicher zugunsten der Rüstungslobby gekippt. Mit Cassis, Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP), Verteidigungsminister Guy Parmelin (SVP) und Ueli Maurer (SVP) befürwortet nun eine Mehrheit im siebenköpfigen Bundesrat Lockerungen bei den Waffenexporten. Und ebendiese Bundesräte setzten nach der Intervention der Lobby bei der SIK deren Forderungen um: Schneider-Ammann brachte die Lockerung in den Gesamtbundesrat ein, dieser winkte das Geschäft im Juni durch.

Die Waffenlobby ist nicht mehr auf ihren Zugang zum Parlament angewiesen, sie sitzt inzwischen in der Regierung. Zu Kompromissen sind die RüstungsbefürworterInnen nicht mehr bereit, eine öffentliche Debatte wäre nur lästig: Davon zeugt, dass der Bundesrat auf eine Vernehmlassung verzichten will. Laut Gesetz ist eine solche auch bei Verordnungen zwingend, wenn der Entscheid «von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer (…) Tragweite ist». Für Rüstungs geschäfte gilt das gemäss Bundesrat nicht.