Waffenexporte: Bürgerliche und GSoA in einem Boot
Lockerung der Waffenausfuhrregeln, Schweizer Handgranaten in Syrien und ein verheerender Bericht der Finanzkontrolle: Der Bundesrat kommt mit seiner devoten Haltung gegenüber der Rüstungsindustrie in Erklärungsnot.
Der Bundesrat hat sich verrechnet. Er will es der Schweizer Rüstungsindustrie unter Bedingungen ermöglichen, künftig auch Waffen in Bürgerkriegsgebiete zu exportieren. Doch eine breite Debatte darüber sollte verhindert werden. Deshalb verzichtete er darauf, die Änderung der entsprechenden Kriegsmaterialverordnung in eine Vernehmlassung zu schicken. Nur die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben die Vorschläge in den letzten Wochen beraten und durchgewinkt.
Initiative kommt
Doch jetzt hat er mit seiner Taktik gerade das Gegenteil erreicht. In den vergangenen Tagen schien die ganze Schweiz über Schweizer Waffen in Kriegsgebieten zu reden. Mehr noch: Eine breite politische Allianz aus BDP, SP, Grünen, GLP, kirchlichen Kreisen und der GSoA lanciert am kommenden Montag eine Volksinitiative, die diese Lockerung rückgängig machen soll.
Dass plötzlich bürgerliche PolitikerInnen mit den ArmeegegnerInnen der GSoA gemeinsame Sache machen, ist beachtlich. Die Allianz kann auch als Reaktion auf die personelle Veränderung im Bundesrat gesehen werden. Denn mit der Wahl von Ignazio Cassis zum Aussenminister ist die Schweizer Regierung deutlich näher zur Rüstungslobby gerückt (siehe WOZ Nr. 25/2018 ). Dazu kommen Medienenthüllungen der vergangenen Wochen und Monate: So deckte der «SonntagsBlick» vergangenes Wochenende auf, dass Handgranaten aus der Produktion des Schweizer Rüstungskonzerns Ruag in den Händen des Terrornetzes IS aufgetaucht waren. Am Dienstag wurde zudem ein Bericht der Schweizer Finanzkontrolle veröffentlicht, der ein Schlaglicht auf die Umgehungstricks der Schweizer Rüstungsbetriebe wirft (vgl. «Geschwärzter Bericht» im Anschluss an diesen Text).
Auch ExponentInnen von Organisationen, auf die die «humanitäre Schweiz» so stolz ist, haben sich in die Debatte eingeschaltet: So kritisierte etwa IKRK-Präsident Peter Maurer das Vorhaben des Bundesrats in der SRF-Sendung «Rundschau». Die Schweiz verliere so als humanitäre Akteurin an Profilschärfe und Glaubwürdigkeit.
Rohre sind offenbar wichtiger
Die Verordnung sei nicht von grosser politischer Tragweite, behaupteten Bundesrat und die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat. Angesichts der öffentlichen Debatte wirkt dieses Argument inzwischen geradezu abstrus. Zum Vergleich: Wenn hierzulande die Rohrleitungsverordnung einer Totalrevision unterzogen wird, wie im Juni dieses Jahres, so wird selbstverständlich eine Vernehmlassung dazu gemacht.
Auch Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne, stuft die politische Tragweite der Revision als hoch ein: «Eine Vernehmlassung bezieht wichtige Experten mit ein und hätte in diesem Fall stattfinden sollen», sagt Schmid. Dass die Bewilligungskriterien für Rüstungsgeschäfte überhaupt in einer leicht zu ändernden Verordnung festgeschrieben sind und nicht im Kriegsmaterialgesetz, hat das Parlament 1996 entschieden. Damals übrigens entgegen der Empfehlung der damaligen Regierung. Doch die Regelung als Verordnung erlaubt eine grössere Flexibilität zugunsten der Interessen der Rüstungsindustrie. «Zumindest in den Grundzügen sollten die Ausschlusskriterien im Gesetz selber enthalten sein», sagt Schmid.
Von dieser Flexibilität Gebrauch machte der Bundesrat etwa 2014, als er die Exportregelungen ein erstes Mal aufweichte. Fortan konnten auch Waffen exportiert werden, wenn ein «geringes Risiko» bestand, dass sie im Zielland eingesetzt und dadurch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen würden. Die nächste Aufweichung der Bewilligungspraxis folgte im April 2016. Der Bundesrat hob das Exportmoratorium für gewisse Länder im Nahen Osten auf und bewilligte insbesondere Gesuche nach Saudi-Arabien.
In Kraft ist die neue Verordnung noch nicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht davon aus, dass die definitive Verordnung im Herbst steht, wie Mediensprecher Fabian Maienfisch auf Anfrage sagt.
Die lasche Bewilligungspraxis wird auch durch eine Motion von BDP-Nationalrat Martin Landolt infrage gestellt. Sie verlangt, dass die Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte in das Kriegsmaterialgesetz zu schreiben sind. Damit könnte der Bundesrat künftig nicht mehr im Alleingang über diese Kriterien befinden. Das Parlament und damit letztlich auch die Bevölkerung (mittels Referendum) könnten mitreden. Bislang sei die «demokratische Legitimation solcher Entscheide schlichtweg inexistent» gewesen, schreibt Landolt. Lewin Lempert von der GSoA hofft, dass sich mit der Motion endlich ein «Linksschwenk» in der Sicherheitspolitik vollziehe.
Motion mit wenig Chancen
Im Nationalrat könnte die Motion jedoch knapp durchfallen. CVP-Nationalrat Alois Gmür, Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission, bestätigt zwar gegenüber der WOZ, dass die CVP-Fraktion im Nationalrat «praktisch geschlossen» gegen die Lockerung der Waffenexportbestimmungen und für die Motion der BDP sei. Doch SVP und FDP kommen zusammen mit den kleinen Rechtsparteien Lega und MCG auf 101 von 200 Sitzen. Und aus diesen Kreisen sind wenig AbweichlerInnen zu erwarten.
In der FDP sei noch nicht über die Motion diskutiert worden, sagt indes Nationalrätin Christa Markwalder. Sie selbst habe «gewisse Sympathien für das Anliegen angesichts der gegenwärtigen Bewilligungspraxis». Doch glaube sie nicht, dass das Parlament die richtige Institution sei, um Waffenexporte zu bewilligen.
Auch im Ständerat stehen die Chancen der Motion nicht zum Besten: Alois Gmür vermutet, dass dort regionalpolitische Interessen im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen in der Rüstungsindustrie eine stärkere Rolle spielten. Die Motion würde deshalb auch von vielen Mitte-PolitikerInnen abgelehnt.
Die Frage nach der Verantwortung
Die Abwehrreflexe der Rüstungsindustrie und ihrer Lobby im Parlament sind indes nicht neu. Gebetsmühlenartig betonen sie neben der Bedeutung der Arbeitsplätze vor allem die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz. Die Aufrechterhaltung der Landesverteidigung sei auf eine entsprechende industrielle Kapazität und auf technisches Know-how angewiesen.
Doch während hier schweizerische Interessen beschworen werden, sind die Auswirkungen für die betroffenen Staaten oftmals verheerend. Denn in der Debatte gehe eines vergessen, sagt die Rechtsprofessorin Evelyne Schmid. Man rede nur über Konflikte, die bereits angefangen hätten. «Kriegsmaterial ist aber kein kompostierbares Material, es bleibt sehr lange einsatzfähig.» Damit können Waffen, die heute in ein vermeintlich unproblematisches Zielgebiet exportiert werden, zukünftig Konflikte befeuern. Die Behörden könnten dies kaum kontrollieren.
Damit stellt sich auch die Frage nach der politischen Verantwortung, wenn Waffen doch eingesetzt werden, wo sie es eigentlich nicht sollten. GSoA-Sekretär Lewin Lempert, der nächsten Montag die Initiative mitlancieren wird, stellte nüchtern fest: «Eigentlich müssten Cassis, Schneider-Ammann, Maurer und Parmelin wegen der Unterstützung von Terrororganisationen wie dem IS bis zu fünf Jahre hinter Gitter.»
Mitarbeit: Adrian Riklin
Geschwärzter Bericht
Mitten in die Debatte um die Waffenausfuhren platzte Anfang der Woche der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zum Kriegsmaterialtransfer. Die Autoren beschreiben, wie die Rüstungsindustrie gezielt Gesetzeslücken nutzt, um Waffengeschäfte zu tätigen, die eigentlich nicht bewilligt werden dürften. Der Bundesrat solle die Auslegepraxis des Kriegsmaterialgesetzes transparent machen. Bislang ist kaum nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Waffengeschäfte bewilligt werden. Dazu passt, dass die Behörden viele Stellen geschwärzt haben, vor allem solche, die auf konkrete Geschäfte hinweisen könnten.
Das Seco reagiert beleidigt auf die Vorwürfe. Es kritisiert den Bericht als «politische Beurteilung der Kriegsmaterialausfuhr». Und auch Werner Salzmann, SVP-Nationalrat und Präsident der Sicherheitskommission des Nationalrats, wittert eine Verschwörung. Dass der brisante Bericht gerade jetzt veröffentlicht werde, komme nicht von ungefähr, so Salzmann. Dieser Behauptung steht die Tatsache entgegen, dass die Finanzkontrolle bereits im Juni ankündigte, ihren Bericht diese Woche zu veröffentlichen.
Ökonomisch unbedeutend
«Rüstungsindustrie» ist ein unscharfer Begriff: Von den rund 200 Unternehmen in der Schweiz, die Rüstungsgüter herstellen, produziert die grosse Mehrheit nicht ausschliesslich Kriegsmaterial, sondern auch für den zivilen Bereich.
Ein Beispiel ist die STI Hartchrom in Steinach am Bodensee. Sie verchromt Geschützrohre mittlerer und grosser Kaliber und bezeichnet sich selbst als Weltmarktführer auf diesem Feld. Von den rund 400 MitarbeiterInnen sind aber nur rund 40 im Rüstungsbereich tätig. Die Zahl reiner Rüstungsfirmen ist überschaubar: Dazu zählen zuvorderst die in Kreuzlingen domizilierte Radpanzerherstellerin Mowag – die grösste Arbeitgeberin der Gemeinde –, die bundeseigene Ruag oder Rheinmetall Air Defence in Zürich. Regional mögen diese Betriebe wichtig sein. Ökonomisch ist die Branche für das Land aber bedeutungslos. Ihr Anteil am Exportvolumen liegt unter einem Prozent. Von der Rüstungsgüterproduktion sind 10 000 bis 20 000 Arbeitsplätze abhängig. Die Schweiz könnte einen Verzicht auf die Rüstungsproduktion leicht verkraften.