Schallschutz: Rockband wie Pressluftbohrer

Nr. 39 –

Der Bund überarbeitet die Schallschutzverordnung – und will sie verschärfen. Ist die Angst um die Gesundheit der KonzertgängerInnen eine Bedrohung für die Kultur?

Schon mal eine Frequenz eingeatmet? Konzert im Gaswerk Winterthur. Foto: Milad Ahmadvand

Schon mal ein Konzert besucht, das man auch taub hätte geniessen können? Es war vor drei Jahren in der ehrwürdigen Royal Festival Hall, der Heimstätte des London Philharmonic Orchestra am Südufer der Themse. Die gute Akustik der 3000 Leute fassenden Halle in Verbindung mit den hohen Dezibelgrenzwerten in Grossbritannien verhalfen der Droneband Sunn O))) zu einer akustischen Durchschlagskraft, die selbst für ihre Verhältnisse krass war. Das bis zur Auflösung jeder rhythmischen Struktur verlangsamte Gitarrengedröhne aus mindestens zwölf modulierten Verstärkern drang von überall her in unseren Körper ein und versetzte ihn in Schwingung. Natürlich hatten wir uns Stöpsel in die Ohren gesteckt, der Schmerz auf dem Trommelfell wäre unerträglich gewesen. Doch die Vermittlung des Sounds über die Ohren spielte sowieso keine Rolle mehr. Oder wie es auf einem von der Band verkauften T-Shirt heisst: «Schon mal eine Frequenz eingeatmet?»

Was die einen für grosse Kunst halten, ist für andere bloss Lärm. Wenn wir Schall zum Lärm erklären, beurteilen wir ihn – negativ. Wir degradieren ihn zur Störung, zu einer uns aufgedrängten Irritation. Abgesehen davon, dass uns Lärm körperlich schaden kann, ist seine Bestimmung vor allem kulturell, wie der Philosoph und Noise-Musiker Paul Hegarty in seinem Buch «Noise/Music: A History» schreibt: «Lärm ist kein objektiver Fakt. Er tritt im Verhältnis zur Wahrnehmung auf – sowohl direkt (sinnlich) als auch nach Vermutungen, die von einem Individuum getroffen werden.» Es ist also auch eine Frage der Perspektive, ob wir eine laute Schallquelle als möglichen Zugang zu einer bewegenden Erfahrung oder vor allem als Gefahr für die Gesundheit sehen.

Lärm kostet und macht krank

Wenn man die Website laerm.ch aufruft, wird schnell klar, welche Perspektive hier vorherrscht. Betrieben wird die Seite vom Cercle Bruit, dem Dachverband der kantonalen Lärmschutzfachleute. Es gibt hier Einträge zum Thema «Lärm kostet» oder «Lärm macht krank» – ob Rockband oder Pressluftbohrer, spielt dabei keine Rolle. Klar, wenn es um mögliche Schäden am Gehör geht, ist dieser Unterschied egal. Doch liegen die Dinge nicht ganz anders, wenn man sich freiwillig in die Schallwellen wirft? Wenn man sich in der Schweiz regelmässig in Konzerten mit lauter Musik bewegt, hat man den Eindruck: Die Erziehung in Sachen Gefahr durch Schall hat über die Jahre Wirkung gezeigt; während Ohrstöpsel einst als uncool galten, sind sie mittlerweile weitverbreitet.

Es stellt sich also die Frage, wieso die bestehende Schall- und Laserschutzverordnung, in der der Schutz des Publikums vor Schall geregelt ist, verschärft werden soll. Genau das plant aber der Bund. Der Anlass: Jene Verordnung, die sich bisher auf das Umweltgesetz stützte, soll neu in das 2017 verabschiedete Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) umgelagert werden. Anfang dieses Jahres hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung V-NISSG, die Anfang 2019 in Kraft treten könnte, in die Vernehmlassung geschickt. Damit nahm der Zoff seinen Anfang.

Während die Umsiedlung der Verordnung unumstritten ist, stossen die damit einhergehenden Änderungen auf heftige Kritik vonseiten der VeranstalterInnen. Mit einer ausführlichen Stellungnahme hat sich in der Vernehmlassung etwa Petzi geäussert, der Dachverband der nichtgewinnorientierten Schweizer Musikclubs und Festivals. Oliver Dredge, Vorstandsmitglied des Verbands und Geschäftsleiter des Kiffs in Aarau, sagt: «Es irritiert uns, dass die jetzige Praxis, die sich bewährt hat und von der Branche akzeptiert wird, geändert werden soll. Die Verschärfungen wirken auf uns ziemlich willkürlich.»

Auf den ersten Blick scheinen die Änderungen minim; das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestreitet gar, dass es sich dabei um Verschärfungen handelt. Die Dezibelgrenzwerte würden nicht angetastet. Doch gerade für kleine Konzerte könnten die zusätzlichen Regeln schwerwiegende Folgen haben. Stein des Anstosses ist die Schallmessung durch die VeranstalterInnen vor Ort. Laut dem Entwurf der V-NISSG wären in Zukunft schon bei Veranstaltungen mit Lautstärken von durchschnittlich zwischen 93 und 96 Dezibel geeichte Messgeräte vorgeschrieben, die mehrere Tausend Franken kosten. Ausserdem muss der Schallpegel bei allen Veranstaltungen über 93 Dezibel im Hinblick auf nachträgliche Kontrollen aufgezeichnet und dreissig Tage aufbewahrt werden. Diese Anforderungen gelten derzeit nur für die höchste Kategorie: für Veranstaltungen bis zu durchschnittlich 100 Dezibel, die mindestens drei Stunden dauern. 93 Dezibel können schon erreicht werden, wenn sich Leute in einem vollen Klub angeregt unterhalten und dazu Hintergrundmusik läuft.

Laut Dredge sind die Auswirkungen der neuen Regeln schwer abschätzbar. Doch er vermutet, dass diese für viele kleine Konzerte und Veranstaltungen in Bars oder für Stadt- und Quartierfeste existenzbedrohend wären. «Mit kleinen Konzerten lässt sich kaum Geld verdienen. Die zusätzlichen Investitionen für teure Messgeräte wären eine weitere, für viele vielleicht entscheidende Hürde.» Die Klubs seien sich der Tragweite der neuen Regelung mehrheitlich bewusst, doch gerade die unerfahrenen Veranstalter, so Dredge, schienen noch nicht ganz begriffen zu haben, was da auf sie zukomme. Störend findet er ausserdem, dass die Veranstalterverbände bei der Ausarbeitung der V-NISSG nicht miteinbezogen worden sind, wodurch man allfällige Probleme gemeinsam hätte analysieren und realitätsbezogen angehen können.

Es zeigt sich, dass bei der neuen Regelung vor allem die Perspektive des Vollzugs eingenommen wurde. Die Änderungen seien nämlich von der Fachgruppe Schall und Laser der kantonalen Lärmschutzfachleute angestossen worden, in deren Kompetenz die Kontrollen der Dezibelgrenzwerte vor Ort liegen. Das sagt Daniel Storch. Als Leiter der Sektion Nichtionisierende Strahlen und Dosimetrie des BAG ist er der oberste Schallschützer im Land. «Die Lärmschutzfachleute erhoffen sich eine Vereinfachung der Kontrollen, wenn alle Veranstalter die gleichen Messgeräte verwenden.» Dass auch bei Veranstaltungen mit niedrigen Dezibelwerten teure Messgeräte zum Einsatz kommen sollen, begründet er mit der Messgenauigkeit.

Viel Lärm für einen Kompromiss?

Storch zeigt auch Verständnis für die Kritik vonseiten der Veranstalterverbände, die in der Vernehmlassung zum Ausdruck kam, betont jedoch: «Es hat uns überrascht, wie heftig die Kritik war.» Öffentlich wahrgenommen wurde diese vorerst nicht. Anders eine vor gut einem Monat lancierte Petition, die online bereits über 11 000-mal unterzeichnet wurde. Ausserdem hat eine Facebook-Seite mit dem Titel «Aufruf gegen V-NISSG-Wahnsinn» rund 400 Likes gesammelt. Beide Initiativen stammen von Schweizer Musikern; auf Anfrage sagen beide, es gehe ihnen vor allem darum, mehr Leute auf die Probleme der geplanten Verordnung aufmerksam zu machen.

Wie weiter? Storch sagt, VertreterInnen des BAG würden sich nun mit der Branche zusammensetzen und die kontroversen Punkte diskutieren. Es sei auch dem BAG ein Anliegen, eine gut anwendbare Vorlage auszuarbeiten. Gut möglich also, dass das BAG noch gewisse Zugeständnisse macht und am Schluss ein gutschweizerischer Kompromiss auf dem Tisch liegt. Doch die Entstehungsgeschichte der Verordnung zeigt, dass Livemusik für die zuständigen Behörden vor allem eine Form von Lärm und eine Gefahr für die Gesundheit ist.

Dagegen hilft es, sich ab und zu auch den künstlerischen Wert von sehr lautem Schall in Erinnerung zu rufen. Vielleicht auch seine heilende Kraft.