Gegendarstellung

Nr. 47 –

Zum WOZ-Artikel «Und sie mieten doch!» in WOZ Nr. 42 vom 18. Oktober 2018 (Artikel online nicht verfügbar).

Zum WOZ-Artikel «Und sie mieten doch!» in WOZ Nr. 42 vom 18. Oktober 2018 (Artikel online nicht verfügbar).

Der zitierte Beitrag enthält Falschaussagen, die nachfolgend richtiggestellt werden:

Die Behauptung, Projekt Interim würde das Mietrecht «systematisch» ignorieren, ist falsch. Entgegen der Behauptung im WOZ-Beitrag wendet Projekt Interim für die angebotenen Zwischennutzungen nicht ausschliesslich Gebrauchsleihe an. Projekt Interim vermittelt Objekte auch zur Miete. Will ein Eigentümer während der Zwischennutzung einen Gewinn erwirtschaften, kommt nur Miete in Frage. Bei der Gebrauchsleihe kann er hingegen die normalen Unterhaltskosten sowie Nebenkosten auf die Zwischennutzer abwälzen.

Die Aussage, dass das Geschäftsmodell von Projekt Interim zu «implodieren» drohe beziehungsweise «infrage gestellt» würde, ist falsch. Dass Wohnzwischennutzungen als Gebrauchsleihe strukturiert werden dürfen, ist unbestritten.

Die Behauptung, die Mietschlichtungsstelle habe eine «Klage zugelassen», ist irreführend. Da sich die Parteien vor der Mietschlichtungsstelle nicht einigen konnten, hätte das Verfahren vor Gericht weitergeführt werden müssen.

Entgegen der Behauptung konnte die Liegenschaft am Burgweg pünktlich und vertragskonform Ende Oktober 2018 dem Eigentümer übergeben werden.

Die Behauptung, dass regelmässig ein Interim-Mitarbeiter unangemeldet in den Wohnungen stehe und nach einer Party in einer einzelnen WG allen BewohnerInnen des Gebäudes die «letzte Warnung vor dem fristlosen Rausschmiss» angedroht habe, ist falsch. Die Mitarbeitenden von Projekt Interim respektieren die Privatsphäre der Zwischennutzer. Projekt Interim drohte lediglich dem Veranstalter der Party an, den Vertrag zu kündigen.

Die Behauptung, «früher» hätte Projekt Interim von den EigentümerInnen «Dienstleistungsgebühren» verlangt, was heute offenbar nicht mehr «funktioniere», ist falsch. Die Liegenschaftseigentümer bezahlen für alle Zwischennutzungen von Projekt Interim für die arbeitsintensive Planung, Organisation, Verwaltung und den pünktlichen Abschluss einer Zwischennutzung eine Dienstleistungsgebühr.

Projekt Interim GmbH, November 2018