Der Fall Windisch: Selber Feuer gelegt

Nr. 33 –

In Windisch zeigte sich, wie explosiv die Asyldebatte sein kann, wenn Behörden Fehler machen. Was ist schiefgelaufen? Eine Rekonstruktion anhand neuer Akten.

«Unser Zorn richtete sich gegen den Kanton», sagt ein ehemaliger Bewohner: In diesen Wohnkomplex ziehen im September unbegleitete minderjährige Asylsuchende ein.
«Unser Zorn richtete sich gegen den Kanton», sagt ein ehemaliger Bewohner: In diesen Wohnkomplex ziehen im September unbegleitete minderjährige Asylsuchende ein.

Die Bauvorschriften können nicht besonders eng ausgelegt worden sein, als in Windisch, an der Ecke Zelglistrasse/Mülligerstrasse, einst gebaut wurde. Dort, wo die Gemeinde mit ihren 8000 Einwohner:innen langsam ins offene Land ausfranst. Der gedrängte, lieblos zusammengepackte Wohnkomplex besteht aus einem charmanten alten Mehrfamilienhaus mit kleinem Garten, das über eine Art Verbindungstrakt an zwei weitere schmucklose Wohnhäuser angeschlossen ist. Viel Wohnraum auf wenig Platz. Anfang Jahr lebten dort noch 49 Personen. Doch mittlerweile sind die meisten Namen auf dem Adressschild mit blauem Klebeband abgedeckt. Es ist ruhig geworden in den Häusern, von denen der «Fall Windisch» handelt.

Auch der Name von Michael Adams ist abgeklebt. Er wohnte bis vor kurzem noch im schönen Mehrfamilienhaus mit seiner Frau Julia und den drei kleinen Kindern. Mittlerweile hat die Familie eine neue Wohnung in einer Nachbargemeinde gefunden. «Was zurückbleibt», sagt Adams, als er vor seinem alten Haus steht, «ist ein tief sitzendes Misstrauen gegen den Kanton.» Aber auch das befriedigende Gefühl, dass er sich, soweit es ging, quergestellt habe. Was ist passiert?

Die SVP trommelt

Ende Februar, als die Briefkästen alle noch in Gebrauch waren, drängten sich Journalist:innen vor dem Haus und versuchten, Stimmen von Bewohner:innen einzufangen. Gerade war publik geworden, dass der Kanton Aargau aus dem Haus eine Asylunterkunft machen wolle und sämtliche Mieter:innen die Kündigung erhalten hätten. Dutzende Artikel, Radio- und TV-Beiträge erschienen in den Tagen danach. Die Schlagzeile: «Mieter raus, Flüchtlinge rein» («Weltwoche»). Oder noch deutlicher die «Basler Zeitung»: «Wenn Flüchtlinge Mieterinnen und Mieter verdrängen». Die SVP trommelte auf allen Kanälen gegen eine angeblich verfehlte Asylpolitik und forderte die Kantone zum Widerstand gegen den Bund auf. Die «Zuger Zeitung» titelte: «Im Asylwesen brennt es». Wenn man den Fall Windisch rekonstruiert, scheint es, als habe da jemand Feuer gelegt.

Die WOZ hat nach langem Prozedere, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Zugang zu Akten des Kantons erhalten, anhand derer sich mit weiteren Recherchen nachzeichnen lässt, wie es zu diesem Schlamassel gekommen ist. Aufgezeigt werden kann, wie sich der Sozialdienst des Kantons Aargau (KSD) mit beachtlicher Rücksichtslosigkeit die Liegenschaft sicherte. Und entgegen öffentlich gemachter Aussagen genau wusste, was die Folgen der Umnutzung sind.

Die Geschichte nimmt ihren Anfang im Jahr 2021. Der frühere Liegenschaftsbesitzer, ein Zürcher Gastronom, verhandelt mit dem Kanton, so steht es in den Akten, über eine Zwischennutzung der Häuser zur Unterbringung von Geflüchteten. Parallel dazu sucht er einen Käufer für die Liegenschaft. Auf Anfrage der WOZ bestreitet er entgegen der unmissverständlichen Aktenlage sämtliche Verhandlungen. Er habe von der Kündigung erfahren, als er gerade mit einem SVP-Nationalrat zu Mittag gegessen habe. Er fände es unfair, einfach die Leute für Flüchtlinge rauszuwerfen. Kurz darauf meldet sich sein Anwalt, man möge seinen Mandanten bitte nicht mehr kontaktieren. Jedenfalls scheitern die Verhandlungen laut Kanton an den überrissenen Forderungen des Mannes. Zumindest vorerst: Als sich der Sozialdienst im Herbst 2022 nochmals bei ihm meldet, weil der Platzbedarf für Geflüchtete mittlerweile akut sei, will er davon nichts mehr wissen. Er habe einen Käufer gefunden.

Profitable Überbrückung

Die Art und Weise, wie diese Verhandlungen gelaufen seien, seien typisch, sagt die Leitung eines anderen kantonalen Sozialdiensts, ohne namentlich genannt werden zu wollen. Sie werde oft von Besitzer:innen von Abbruchliegenschaften kontaktiert, die ihre Behörde für Zwischennutzungen anfragten. Das Kalkül der Eigentümer:innen: Weil es gerade bei günstigen Wohnungen immer wieder zu Mieterstreckungen bei Härtefällen kommt, muss den Mieter:innen lange vor dem Abbruch gekündigt werden. Das führt zu unrentablen Leerständen. Mit der Unterbringung von Asylsuchenden lässt sich diese Frist gewinnbringend überbrücken. «Man muss sehr gut aufpassen, mit wem man sich einlässt und wie das dann abläuft. Eine bewohnte Liegenschaft sollte man nicht übernehmen. Das geht schnell daneben wie in Windisch», sagt die Person.

Bei den Häusern dort nimmt – kaum sind sie verkauft – der KSD Kontakt zum neuen Eigentümer auf. Dieser plant zwar einen Neubau, doch ausgearbeitet ist das Projekt nicht. Anfangs besteht noch Uneinigkeit bei den Nebenkosten, aber am 18. November schreibt das Amt, dass «wir uns da finden werden». Drei bis vier Monate würde es dauern, bis das Bewilligungsprozedere durch sei. Doch am 16. Januar ruft der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) mit einer eifrig gezimmerten Verordnung den Asylnotstand aus. Ein wichtiges Element: Sämtliche Einsprachemöglichkeiten werden radikal beschnitten. Schon am nächsten Tag meldet sich der KSD-Mitarbeiter wieder beim neuen Eigentümer mit der freudigen Nachricht, man habe nun «grossen Spielraum» bei der Eröffnung neuer Unterkünfte. Man einigt sich in einer Absichtserklärung auf eine sogenannte Quadratmetermiete: Der Kanton will den ganzen Platz haben, der mit der Kündigung frei wird.

All diese Verhandlungen geschehen, ohne dass die Bewohner:innen Bescheid wissen. Nach einer ersten Information der Gemeinde Ende Januar treffen sich der Gemeinderat und Gallatis Behörde am 17. Februar – nicht einmal eine Woche vor der Massenkündigung – zum Gespräch. Dort mahnt gemäss Protokoll Windischs Gemeindepräsidentin Heidi Ammon (SVP), dass «die meisten Bewohnenden auf günstigen Wohnraum angewiesen sind». Es könne nicht sein, dass Personen weggewiesen würden, um andere Personen unterzubringen. «Wir rechnen mit Unruhe und Unverständnis in der Bevölkerung.»

Die Einwände bleiben ungehört. Schon am 22. Februar verschickt der Eigentümer die Massenkündigung, ohne Angabe eines Grundes. Und am 27. Februar löst schliesslich Gemeindepräsidentin Ammon den Sturm der Empörung aus, als sie in einer Medienmitteilung den Fall publik macht. Der Gemeinderat sei «schockiert, wie mit seinen Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird». Der angeschossene Regierungsrat Jean-Pierre Gallati entschuldigt sich – und verteidigt sich. Im «Blick» sagt er, der Sozialdienst habe falsche Annahmen zur Mieterschaft getroffen, sei sich etwa nicht bewusst gewesen, dass es auch um grössere Wohnungen gehe, in denen Familien lebten. Dabei hatten Mitarbeiter:innen des KSD die betreffenden Wohnungen schon im Mai 2022 besichtigt. Zudem hatte der neue Eigentümer dem KSD im letzten November eine detaillierte Liste mit den Wohnungen und Kündigungsfristen zukommen lassen.

Trotz grossem «mea culpa» hält Gallati mit aller Macht am Deal fest. Obwohl der Kanton damals noch gar keinen Vertrag unterzeichnet, sondern bloss eine Absichtserklärung abgegeben hatte, wie mittlerweile klar ist, aber stets verschwiegen wurde. Und als Heidi Ammon am 28. Februar, einen Tag nach dem medialen Aufschrei, dem KSD meldete, sie habe den Eigentümer dazu bewogen, die Kündigungen zurückzuziehen, schaltet sich sofort KSD-Leiterin Pia Brugger ein: «Wir werden uns mit dem Eigentümer sofort kurzschliessen.»

Instrumentalisierte Mieter:innen

Die Kündigungen werden nie zurückgezogen. Stattdessen geht es fortan ausschliesslich noch darum, die öffentliche Meinung positiv zu beeinflussen. Es gibt ein Informationstreffen mit den Bewohner:innen, dem Eigentümer und Vertreter:innen von Kanton und Gemeinde. Viel Polizei ist vor Ort, weil der neue Eigentümer antisemitisch beleidigt und bedroht worden ist. «Das Treffen brachte gar nichts», erinnert sich der frühere Mieter Michael Adams. Er und die anderen Bewohner:innen fühlten sich auch weiterhin auf sich alleine gestellt. Von all den Politiker:innen, die sich empört äusserten, hätten sie nie etwas gehört. Die Junge SVP sammelte zwar für eine Petition gegen die Massenkündigung 7000 Unterschriften, konkrete Unterstützung leistete sie aber keine. Sie hätten diese auch nicht eingefordert, sagt Adams. «Wir wollten uns nicht instrumentalisieren lassen.» Sie seien nicht damit einverstanden gewesen, dass nun Geflüchtete gegen sie ausgespielt würden. «Die können doch nichts dafür. Unser Zorn richtete sich gegen den Kanton», sagt er.

Dieser verspricht die Schaffung einer Anlaufstelle zur Unterstützung der Bewohner:innen und beauftragt ein Anwaltsbüro damit. Auf eine parlamentarische Anfrage antwortet er: «Die Anlaufstelle ist neutral und vertritt weder die Mieterschaft noch die Vermieterschaft und auch nicht den Kantonalen Sozialdienst.» Weil Adams misstrauisch ist, fragt er dort nach, ob das Büro der Schweigepflicht unterstehe. Worauf dieses erklärt, es bestehe ausschliesslich ein Klientenverhältnis mit dem Kanton, entsprechend gelte das Anwaltsgeheimnis nur gegenüber diesem. Das bestätigt sich in den der WOZ vorliegenden Akten. Die Anwält:innen beliefern Gallati und sein Team laufend mit Berichten und Handlungsempfehlungen. Sie schildern etwa, dass die «Mieterschaft der Zelglistrasse 9 gesamthaft als schwierig zu bezeichnen ist». Sie empfehlen, auf die aus ihrer Sicht «jenseitige Vorstellung» bezüglich Entschädigungen nicht einzugehen und diese vor der Schlichtungsstelle zu klären. Sie sprechen sich mit Gallati am Telefon ab. Eine eigentümliche Definition von Neutralität. KSD-Leiterin Pia Brugger sagt dazu: «Es ging darum, möglichst schnell den Überblick zu gewinnen, welche Personen in welcher Form Unterstützung benötigten, und bestmögliche Lösungen zu erreichen.»

Den Mieter:innen, die gegen ihre Kündigung vorgehen wollen, hilft die Anlaufstelle aber nicht. So muss Michael Adams die Einsprache für eine Familie mit vier Kindern schreiben, weil die Eltern, die aus dem Kosovo stammen, kaum Deutsch sprechen. Besonders fremdsprachige Mieter:innen seien alleingelassen worden, sagt Adams. Gleichwohl landen elf Fälle vor der Schlichtungsstelle, wo sich die Parteien in allen Fällen auf beträchtliche Erstreckungen der Kündigungsfrist einigen. Adams und seine Familie hätten zwei Jahre länger bleiben können. Sie zogen trotzdem weg. Gerne hätte er gesehen, dass jemand aus der Liegenschaft den juristischen Kampf noch weiterführt, um die Missbräuchlichkeit der Kündigungen feststellen zu lassen, was Mietverlängerungen von drei Jahren mit sich gebracht hätte. «Doch niemand hat das Geld dafür.»

Und so ziehen ab September bis zu 50 UMAs, unbegleitete minderjährige Asylsuchende, in die Studios des Wohnkomplexes an der Windischer Mülligerstrasse. Knapp 1,4 Millionen Franken lässt sich das der Kanton bis Juni 2026 kosten. Für Sozialdirektor Jean-Pierre Gallati ein Erfolg. Doch die Frage bleibt, ob der Preis dafür nicht zu hoch war. KSD-Leiterin Brugger sagt, sie würde in einem neuen, ähnlich gelagerten Fall der Information der Mieterschaft mehr Gewicht zukommen lassen und eine Anmietung erst ins Auge fassen, wenn bereits genügend leer stehende Flächen zur Verfügung ständen.

Offen bleibt gleichwohl, ob es im Aargau zu weiteren Verwerfungen kommen wird. Denn der Sozialdienst erwartet weitere 120 zugewiesene UMAs bis Ende Jahr und sucht weitere Plätze. Die Strukturen dafür sind vollständig belegt. Mit der Anzahl Geflüchteter im Kanton hat das aber nur wenig zu tun: Der «Asylnotstand» ist hausgemacht. Erst 2021 liess Gallati eine grosse Unterkunft in Menziken schliessen, weil sie ihm zu teuer war.