Asylpolitik: Versorgt und vergessen

Nr. 6 –

Weit oben auf dem Solothurner Balmberg warten Menschen in unwürdigen Verhältnissen auf ihre Rückschaffung, manchmal jahrelang. Das Problem heisst Nothilfe. Diese gehört bundesweit abgeschafft, fordern Solidarité sans frontières und SOS Racisme.

Die Räume sind kalt und trist, es gibt fast keine Beschäftigung und wenig Betreuung: Das Nothilfezentrum Günsberg oberhalb von Solothurn.

A. lächelt seine GesprächspartnerInnen immerzu an. Seine Augen dagegen verraten, dass er am Limit ist. Das Gesicht ist gelblich, der Körper hager, unterernährt. Wenn er erzählt, dann flüstert er, als mache es ohnehin keinen Unterschied, ob man ihn hören kann.

Vor einigen Wochen haben ihn AktivistInnen des Initiativforums für Geflüchtete in Dornach aus dem Nothilfezentrum Günsberg SO abgeholt und in die psychiatrische Klinik gebracht. Er wollte nicht mehr leben. A. ist kein Einzelfall. Immer wieder werden aus Günsberg Personen in suizidalem Zustand eingeliefert, wie ein Arzt der Psychiatrischen Dienste Solothurn der WOZ bestätigt.

Der Brand einer Asylunterkunft in Solothurn im November 2018 hat eine Debatte über die desolaten Verhältnisse in Asylunterkünften im Kanton angestossen. Damals kamen sieben Personen ums Leben. Das Haus war renovierungsbedürftig, es hatte weder Brandschutztüren noch Rauchmelder. Die Direktorin des Amts für soziale Sicherheit Solothurn (ASO), Claudia Hänzi, versicherte kurz nach dem Brand, die Unterkünfte in Solothurn seien bescheiden, aber menschenwürdig. Was für den Bund und die Sozialdirektorenkonferenz als menschenwürdig gilt, kann man am Beispiel des Nothilfezentrums Günsberg sehen.

Keinerlei Privatsphäre

Kurve um Kurve fährt man die steile Landstrasse hoch. Hier oben auf der Jurakette schlitteln Kinder im Schnee zwischen den Tannen, das einzige weitere Gebäude neben dem Nothilfezentrum ist das Kurhaus Balmberg: ebenfalls eine Unterkunft, aber für asylsuchende Familien. Im Nothilfezentrum könnte man gut mit einer Schulklasse eine Skilagerwoche verbringen. Hier warten jedoch Männer zwischen achtzehn und siebzig Jahren mit Wegweisungsentscheid oder Nichteintretensentscheid auf ihre Rückschaffung. Manchmal zwei Monate, manchmal zwei Jahre, manchmal fünf.

Das alternde Gebäude ist äusserst ungemütlich und trist. Die Räume sind gekachelt, auch die Mehrbettzimmer, zu denen der Zutritt für BesucherInnen verboten ist. Es zieht. Die meisten Bewohner tragen Jacken und Schuhe. Kleider bekommen sie aus zweiter Hand. Die ersten drei Monate auf dem Balmberg plagte M. eine schwere Erkältung, weil er ständig fror. Wie A. stammt M. aus einem Krisengebiet in Afghanistan und lebte fast zwei Jahre im Nothilfezentrum. Wo M. auftaucht, wird gelacht und gescherzt. Sein Blick ist offen, der Gang aufrecht. M. ist die Widerstandskraft in Person. Doch auch er wurde letzten Sommer notfallmässig in die psychiatrische Klinik gebracht. Nicht wegen seines Kriegstraumas, sondern weil er den psychischen Stress in der Unterkunft nicht mehr aushielt. Dieses Gefühl der Aggression und Ohnmacht, das habe er nicht gekannt, bevor er in die Schweiz gekommen sei. «Jedes ‹Es tut mir leid› der Beamten fühlte sich an wie ein Messerstich.»

Oft ist M. die gut zehn Kilometer nach Solothurn zu Fuss gegangen, um der Isolation zu entkommen. «Und um das Busticket zu sparen.» Vierzehn Franken nach Solothurn und zurück. Pro Woche erhalten Personen mit abgewiesenen Asylanträgen oder Nichteintretensentscheiden im Kanton Solothurn 61  Franken «Asylsozialhilfe», einmal die Woche wird ein Busticket ausgegeben.

Der Strom im Haus läuft einwandfrei, die elektrische Anlage ist nicht veraltet, Rauchmelder und Feuerlöscher sind installiert – und 360-Grad-Kameras. Überall. Beim Tischfussballspielen, beim Fernsehen, beim Essen und Kochen werden die Männer überwacht. Gekocht wird in einer Industrieküche, jeder hier hat ein abschliessbares Fach für sein Essen. Die Küche hat strikte Öffnungszeiten.

Heisses Wasser gibt es hingegen nicht immer. Die rund fünfzig Bewohner teilen sich drei Nasszellen. Dem Klo im Untergeschoss fehlt der Sitzdeckel, sauber ist es trotzdem. Denn das ist die einzige Beschäftigung, die geboten wird: Morgens werden die Männer geweckt, um zu putzen. Zudem können sie für drei Franken pro Stunde zusätzliche Putzarbeiten leisten. So hatten sich M. und A. Geld für die Fahrt nach Dornach verdient, um dort beim Initiativforum für Geflüchtete Hilfe zu suchen.

Geführt werden die Asylunterkünfte im Auftrag des Kantons Solothurn – wie in anderen Kantonen auch – von der Firma ORS Service AG, die der englischen Beteiligungsfirma Equistone gehört. Diese verspricht ihren institutionellen Investoren Renditen im zweistelligen Prozentbereich. Die ORS stand schon öfter in der Kritik, weil sie ihre Gewinne aus der Asylbetreuung nicht transparent macht. Unklar ist auch, wo diese versteuert werden. Die Kantone lagerten Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden aus, weil der Bereich starken Schwankungen ausgesetzt sei und die ORS aufgrund ihrer Grösse flexibler darauf reagieren könne, so Claudia Hänzi: «Die Zusammenarbeit bewerten wir positiv und als verlässlich.»

Wer nur einen kurzen Blick in die Unterkunft Günsberg wirft, könnte zum Schluss gelangen, dass sie zwar sehr bescheiden, aber menschenwürdig ist. Es reicht jedoch nicht, den Zustand des Gebäudes zu beurteilen, um zu verstehen, welchen Verhältnissen die Menschen hier ausgesetzt sind. Es fehlt ihnen jegliche Privatsphäre. A. konnte deswegen zwei Jahre lang nicht schlafen. In den Vier-, Sechs- oder Zwölfbettzimmern leben Menschen zusammen, die nicht die gleiche Sprache sprechen. Alkohol und Drogen werden konsumiert, um die Mitmenschen und die Perspektivlosigkeit auf Dauer zu ertragen. Oft auf Kosten von Nahrung. «Drei meiner Kollegen wiegen zusammen gerade noch 110  Kilo. Sie essen nicht, ihre Hirne funktionieren nicht mehr», so M.

Die Personen, die «Asylsozialhilfe» beziehen, sind zwar krankenversichert. Dennoch beklagen sich die Bewohner über eine unzureichende medizinische Behandlung: A. bräuchte eine Operation an der Nase, seit Jahren bekommt er kaum Luft, ein tamilischer Bewohner aus Sri Lanka hat gravierende Probleme mit seinen Sehnen. Hänzi dagegen versichert: «Wo eine Behandlung oder Operation nach ärztlicher Beurteilung nötig ist, erfolgt diese auch.»

In der Unterkunft werden keine Deutschkurse angeboten, überhaupt gibt es keinerlei Beschäftigung und wenig Betreuung. Laut Hänzi sind im Tagesbetrieb mindestens zwei BetreuerInnen im Einsatz. Im Rahmen unangemeldeter Aufsichtsbesuche und bei der Prüfung der Abrechnungen würden regelmässig der Personaleinsatz sowie die Geld- und Naturalleistungen überprüft. An diesem Tag ist nur ein Betreuer anwesend. Hinter seiner Glasscheibe im Büro begrüsst er uns freundlich.

Unübersehbar hängen die Regeln fürs Busfahren im Flur, von der Postauto AG angefertigt: «I do not talk in an annoying voice in the Postbus», «I strictly follow instructions of the Postbus driver», «I pay for the cleaning if leaving a mess behind». Auch sonst wird mit Bussgeldern gedroht. Fünf Franken kostet das Rauchen im Aufenthaltsraum. Vergessen die Männer dreimal, bis 19 Uhr zu unterschreiben, um ihre Anwesenheit zu beweisen, wird ihnen der Zutritt zur Unterkunft für eine gewisse Zeit verweigert. Das kann auch mal zwei Wochen dauern. Wo schlafen sie dann? «Im Wald – oder am Bahnhof Solothurn», sagt ein Bewohner. Auch im Winter.

«Wir streiten nicht ab, dass einzelne Personen im Freien übernachtet haben», sagt Hänzi. Vorausgegangen seien jedoch immer «massive Vorfälle», die einen Aufenthalt in einer Kollektivunterkunft verunmöglicht hätten. Ausserdem forderten diese Personen meist keine Hilfe beim ASO an. Françoise Kopf von SOS Racisme bestreitet dagegen, dass die Bewohner verständlich instruiert würden, dass ihnen das ASO in Notfällen helfen würde. Immer wieder wird sie selbst von Personen mit Hausverbot um Hilfe ersucht, auf ihren Druck hin würden die Leute meist wieder hineingelassen.

Viele Bewohner verstehen nicht, warum sie hier «eingesperrt» sind. Sie haben gehört, dass andere aus denselben Herkunftsregionen Asyl erhalten haben – weil sie sich einen Anwalt leisten konnten. Dank privater finanzieller Unterstützung hat auch M. mithilfe eines Anwalts nun den F-Ausweis erhalten und lebt mittlerweile nicht mehr in der Unterkunft.

Manchmal kommt die Polizei frühmorgens, bringt jemanden in Ausschaffungshaft, drei Tage später ist die Person wieder da. «Man weiss nie, wann man abgeholt wird», sagt M. Niemand wird informiert, wenn die eigene Akte zur Seite gelegt wurde, zum Beispiel weil eine Rückschaffung aus humanitären Gründen gerade nicht möglich ist.

Der ehemalige ORS-Mitarbeiter Henric Lewengrad weiss, dass es viele gutgesinnte BetreuerInnen bei der ORS gibt. «Die Regeln verlangen aber, dass du möglichst effektiv arbeitest – auf Kosten von persönlichen Beziehungen. Das Selbstbild der Betreuten wie der Betreuenden wird dadurch beschädigt. Es zermalmt über längere Zeit die eigene Menschlichkeit.» ORS-MitarbeiterInnen sind zum Schweigen verpflichtet.

Schimmel und Schädelbruch

SOS Racisme und Solidarité sans frontières haben an einer Pressekonferenz am 6. Februar die Abschaffung des Nothilferegimes als «Instrument der Asylpolitik» gefordert. Im Durchgangszentrum Oberbuchsiten, ebenfalls im Kanton Solothurn, seien die Bedingungen unerträglich. Die elementarsten Menschenrechte werden laut den beiden NGOs nicht eingehalten. Auch dort herrsche Platznot, nicht selten lebten Familien mit bis zu neun Personen in einer Wohnung. In den Bädern und Schlafzimmern gebe es Schimmel. Auch Traumatisierte würden trotz psychiatrischer Atteste keine privaten Räume erhalten. Unqualifizierte Angestellte des Zentrums würden darüber entscheiden, ob einE ÄrztIn aufgesucht werden dürfe. So habe man etwa einen Schädelbruch bei einem Jungen nicht erkannt. Das dürftige Taggeld könne die Grundbedürfnisse nicht decken.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Álvaro Gil-Robles, befürchtete bereits 2005 während eines Besuchs in der Schweiz, dass das Regime der Nothilfe Menschen in «einen Zustand des Elends» drängen könnte. Die Höhe der Nothilfe wird von den Kantonen bestimmt. Das führe auch zu grossen Unterschieden und Ungleichbehandlungen, schreiben die beiden NGOs: «Der Bundesrat ist jedoch in starkem Masse mitverantwortlich dafür, was sich heute in Oberbuchsiten und anderswo abspielt, denn er hat vor mehr als fünfzehn Jahren diese Strategie der Ausgrenzung der abgewiesenen Personen initiiert.»

Konfrontiert mit den Vorwürfen zu Balmberg, antwortet Claudia Hänzi: «Es ist uns bewusst, dass das Leben auf dem Balmberg auf Dauer für die einzelne Person belastend werden kann.» Es sei aber der Wille des Gesetzgebers, dass Personen, die die Schweiz verlassen müssten, keine Anreize zum weiteren Verbleib in der Schweiz erhielten.

Die Verhältnisse in Unterkünften des Kantons Solothurn sind Beispiele für ein gesamtschweizerisches Problem. Die Asylsozialhilfe soll «Anreize» schaffen: Man will abgewiesenen Asylsuchenden das Leben schwer machen, sodass sie das Land möglichst schnell verlassen. Allerdings verbleiben rund die Hälfte der Personen, die sich entschliessen, Nothilfe zu beziehen, trotz aller Widrigkeiten in der Schweiz, während die Zahlen der kontrollierten Ausreisen bei weitem nicht den Zahlen der Austritte aus der Nothilfe entsprechen. So ist es in einer Studie des Staatssekretariats für Migration zu lesen. Sehr viele tauchen unter.

Ab März sollen Asylsuchende neu in Bundesasylzentren aufgenommen und die Verfahren beschleunigt werden. Was sich nicht ändert: das Regime der Nothilfe.