Was weiter geschah: Ein Etappensieg

Nr. 7 –

Zwischen der Umweltorganisation Bruno-Manser-Fonds (BMF) und der kanadischen Immobilienfirma Sakto Corporation tobt derzeit ein erbitterter juristischer Streit. Nun hat der BMF letzte Woche einen wichtigen Teilsieg errungen: Das Basler Zivilgericht lehnte einen Dringlichkeitsantrag der Sakto Corporation ab, der von der NGO verlangte, über 250 Publikationen mit Bezug zur kanadischen Immobilienfirma aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen. Zudem muss die Sakto Corporation eine Verfahrensentschädigung von 166 000 Franken an den BMF zahlen.

Hintergrund des Streits sind umfangreiche Recherchen des BMF über die Abholzung des Regenwalds auf der malaysischen Insel Borneo, die 2014 zur Publikation des Buches «Raubzug auf den Regenwald» führten. Darin deckt BMF-Geschäftsführer Lukas Straumann ein korruptes Geschäftsimperium rund um den Potentaten Taib Mahmud auf. Straumann zählt die Sakto Corporation, die der Tochter von Taib Mahmud gehört, zu den Profiteuren dieses Imperiums.

Um den Vorwurf der Geldwäscherei zu erhärten, versuchte der BMF vor zwei Jahren, über eine Klage vor einem kanadischen Gericht an die Finanzdaten der Immobilienfirma zu gelangen. Der Versuch scheiterte, das Gericht wies den Antrag – aus formellen Gründen – ab und übertrug dem BFM die Verfahrenskosten von umgerechnet 134 000 Franken.

Die Sakto Corporation setzte daraufhin zum Gegenschlag an und reichte letztes Jahr eine Zivilklage in Basel ein. Dabei setzte die Immobilienfirma nicht nur auf die renommierte Basler Kanzlei Vischer, sondern auch auf die Genfer PR-Agentur Cabinet Privé de Conseils. Und auf wenig zimperliche Methoden: Der WOZ liegt ein auf Deutsch verfasster Brief der Sakto Corporation vor, der gezielt an BMF-GönnerInnen verschickt wurde. Darin steht beispielsweise, dass BMF-Geschäftsführer Straumann bereit sei, «den Sachverhalt falsch darzustellen, um seine Ziele zu erreichen».

Dieser Brief veranlasste den BMF, Strafanzeige gegen Cabinet Privé de Conseils wegen übler Nachrede einzureichen. Die Sakto Corporation wiederum hat weitere juristische Schritte angekündigt. 

Nachtrag zum Artikel «Indigener Widerstand: ‹Für Landrechte zu kämpfen, lohnt sich immer noch›» in WOZ Nr. 19/2017 .