Migrationspolitik: Die «Festung Europa» vor Gericht

Nr. 23 –

Anfang der Woche haben MenschenrechtsanwältInnen eine 250-seitige Klageschrift beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht. Darin werden der EU und ihren politischen EntscheidungsträgerInnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Wie der an der Anklage beteiligte Anwalt Juan Branco auf Twitter schreibt, ist die Klage das Resultat von zweijährigen Untersuchungen. Die Europäische Union und die VertreterInnen ihrer Mitgliedstaaten werden für den Tod von über 14 500 Menschen sowie diverse weitere Verbrechen verantwortlich gemacht.

Die Anklage argumentiert, die EU habe vorsätzlich gehandelt, was sie aus zwei konkreten politischen Richtlinien ableitet: erstens aus der Entscheidung, die offiziellen Rettungsoperationen durch reine Militäroperationen zu ersetzen und gleichzeitig zivile Seenotrettungsprogramme immer stärker zu kriminalisieren. Zweitens wird der EU vorgeworfen, durch die immer engere Zusammenarbeit mit libyschen Akteuren Verbrechen wie unrechtmässige Rückführungen, Inhaftierungen oder Folter begangen oder zumindest mitverursacht zu haben.

Auch wenn es gemäss ExpertInnen zweifelhaft ist, ob das Gericht auf die Klage eintritt, dürften die AnklägerInnen ein Ziel bereits erreicht haben: einmal mehr die Situation im und ums Mittelmeer in den Blick der Öffentlichkeit gerückt zu haben.