Kommentar zum Angriff auf Armutsbetroffene: Widerstand leisten mit offenem Herzen und neuer Sprache

Nr. 4 –

Den Angriff auf Armutsbetroffene von oben kann nur eine breite solidarische Bewegung stoppen. Die neusten Verschärfungen bieten genug Anlass dafür.

Das neue Jahr begann, das oberste Gericht des Landes trat zusammen, und der Bundesrat traf sich zu einer Sitzung. Beiden kam nichts Dringenderes und auch nichts Gescheiteres in den Sinn, als die Rechte und Ansprüche der ärmsten Menschen in diesem Land zu beschneiden. Am 14. Januar 2020 entschied das Bundesgericht, dass SozialhilfebezügerInnen nicht mehr gegen behördliche Weisungen rekurrieren dürfen, etwa gegen die Zuweisung einer billigeren Wohnung (siehe WOZ Nr. 3/2020 ). Damit wird ihnen ein elementares Grundrecht verwehrt, mehr noch: Sie werden förmlich dazu gezwungen, sich renitent zu verhalten. Denn nur wer sich einer Anordnung widersetzt, kann auch eine anfechtbare Verfügung provozieren.

Der Entscheid des Bundesgerichts fiel knapp, mit drei zu zwei Stimmen. Initiiert hatte die neue Regel ursprünglich die SVP im Zürcher Kantonsrat. Die Partei hetzt in ihren primitiven Kampagnen seit Jahren gegen «Sozialschmarotzer».

Am 15. Januar, nur einen Tag nach dem Urteil des Bundesgerichts, beschloss der Bundesrat neue Massnahmen im Migrationsrecht. Damit will er mehr Druck auf SozialhilfebezügerInnen ausüben, die aus Drittstaaten in die Schweiz gekommen sind. Ihnen sollen die Behörden das Aufenthaltsrecht künftig noch einfacher entziehen können, wenn sie in die Sozialhilfe abrutschen oder es längerfristig nicht aus der Armut herausschaffen. Zudem soll die finanzielle Unterstützung eingeschränkt werden. Auch im Bundesrat waren die Beschlüsse umstritten, die rechtsbürgerliche Mehrheit setzte sich schliesslich durch. Bemerkenswert: Nicht die SVP hat die Vorschläge angestossen, sondern die FDP, die den RechtspopulistInnen nacheifert. Die Partei der Reichen und Begüterten tritt auf das ärmste Prozent der Schweizer Bevölkerung ein.

Angeblich sollen die Verschärfungen dazu beitragen, die «Zuwanderung in die Sozialwerke» zu verhindern, um eine alarmistische Formulierung von rechts zu zitieren. Das Argument entbehrt jeglicher Grundlage. In der Schweiz erhält niemand ein Aufenthaltsrecht, der oder die Sozialhilfe beziehen will. Die Menschen, die darauf angewiesen sind, haben allen Grund, hier sein zu dürfen. Etwa weil ihr Asylgesuch anerkannt wurde oder weil sie eine vorläufige Aufnahme erhalten haben. Und selbst wenn noch einzelne das System zu ihren Gunsten ausnutzen und sich zu wenig um Arbeit bemühen sollten: Ist mit einer Androhung der Ausweisung etwas gewonnen, ausser dass circa 100 000 Betroffene in diesem Land in ständige Angst versetzt werden?

ExpertInnen weisen schon lange darauf hin, dass die prekäre und perspektivlose Situation vor allem in der vorläufigen Aufnahme dazu beiträgt, dass Menschen keinen Ausweg aus der Armut mehr finden. Zudem ist Armut über Generationen vererbbar, weil die Kinder von ihren Auswirkungen zumeist am stärksten betroffen sind: von der gesellschaftlichen Scham etwa, als arm wahrgenommen zu werden. Der Bundesrat hat mit der Integrationsagenda, die den Eintritt von SozialhilfebezügerInnen in den Arbeitsmarkt verbessern soll, auf solche Erkenntnisse reagiert. Mit den jetzigen Beschlüssen torpediert er seine eigenen Bemühungen.

Die Absicherung in der Not ist ein verfassungsmässiges Grundrecht, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Es ist deshalb dringend, den Angriff von oben auf die Sozialhilfe endlich zu stoppen. Dafür braucht es einen Widerstand in der Breite. Alle, die sich einen Rest an Anstand bewahrt haben, sollten sich dafür ein Herz fassen. Die Beschlüsse des Bundesrats kommen als Gesetze ins Parlament. Sie können per Referendum zur Abstimmung gebracht werden.

Eine entscheidende Rolle kommt dabei der Sozialdemokratie zu. Zahlreiche ihrer RegierungsrätInnen in den Kantonen verhalten sich duckmäuserisch und verantworten die Verschärfungen bei der Sozialhilfe mit. Doch wozu braucht es die SP? Zum Beispiel für einen offensiven Kampf gegen die Armut.

Wer sich durch die bürokratischen Papiere zum Thema und ihre distanzierten, unpersönlichen Begriffe liest, bemerkt noch etwas Letztes: Für eine Wende in der Debatte ist auch eine neue Sprache nötig. SozialhilfebezügerInnen müssen endlich wieder als das verstanden werden, was in den Jahren der Hetze häufig vergessen ging: als armutsbetroffene Menschen in einem der reichsten Länder der Welt.