Europäische Flüchtlingspolitik: Der Fall Madina

Nr. 13 –

Beim Versuch, mit ihrer Familie nach Kroatien zu kommen, wird die kleine Madina Hussiny vom Zug überfahren. Die Behörden sprechen von einem Unfall, die Mutter von einem Verbrechen. Nun entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die WOZ hat den Fall rekonstruiert.

Am 20. März 2018 kurz vor Mitternacht bekommt der Kriegsveteran Dragan Umicevic einen Anruf aus Zagreb: Eine Aktivistin der Hilfsorganisation «Are You Syrious?» fragt, ob er einer Familie helfen könne, die in einem Waldstück in Kroatien wenige Meter hinter der Grenze zu Serbien ausharre, vierzehn Menschen, darunter viele Kinder. Am Telefon gibt die Aktivistin Umicevic die Koordinaten durch: 44°54'24.2" Nord, 19°04'38.5" Ost. Knapp eineinhalb Stunden Autofahrt von seiner Wohnung in der ostkroatischen Kleinstadt Osijek entfernt.

Als er kurz nach zwölf in seinen alten Peugeot steigt, deutet nichts darauf hin, dass diese Fahrt Umicevic zum Verhängnis werden wird. Dass er sich Wochen später mit einer Anklage wegen «Beihilfe zur illegalen Migration» konfrontiert sehen wird. Freiheitsentzug, umgerechnet 50 000 Euro Geldstrafe und ein Arbeitsverbot für «Are You Syrious?» wird die Staatsanwaltschaft fordern.

Was Umicevic damals ebenfalls nicht weiss: Er befindet sich inmitten eines Staatskrimis, der rund ein halbes Jahr zuvor mit dem Tod eines sechsjährigen Mädchens aus Afghanistan an der serbisch-kroatischen Grenze beginnt. Ein Fall, der nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) liegt und in den kommenden Wochen entschieden werden soll: «M. H. and Others v. Croatia».

Sollte Kroatien verlieren, wäre es das erste Mal, dass das Land wegen seiner illegalen Rückschiebepraxis an der europäischen Aussengrenze verurteilt wird.

6000 Pushbacks pro Jahr

21. November 2017, Sid, wenige Kilometer von der kroatischen Grenze entfernt. Seit sieben Monaten befindet sich die Familie Hussiny in Serbien. Der Vater, seine zwei Frauen und zwölf Kinder sind letztes Jahr aus Afghanistan geflohen. Es ist ein kalter Spätnachmittag, als sich Muslima Hussiny mit sechs ihrer Kinder einer Gruppe von Geflüchteten anschliesst, die über die Grenze wollen. Der Vater und die anderen sollen später nachkommen. Ein Schlepper führt die Gruppe nach Kroatien. Mit der Mutter geht in dieser Nacht die kleine Madina. Auf einem der letzten Fotos, das ihre grosse Schwester gemacht hat, trägt sie ein schwarzes «Star Wars»-Shirt und streckt der Fotografin die Zunge raus.

Darüber, was dann passiert, gibt es keine eindeutigen Informationen. Es gibt nur Erzählungen, Berichte von AugenzeugInnen. Vor allem aber gibt es zwei Versionen: die des kroatischen Staats – und die der Familie Hussiny. Die, in der Madina Opfer eines tragischen Unfalls wurde – und die eines Verbrechens der kroatischen Polizei.

Im Grenzgebiet Karte: WOZ

Februar 2020. Sanja Bezbradica Jelavic sitzt hinter dem Konferenztisch in ihrer Kanzlei in Zagreb, wenige Blocks vom Busbahnhof entfernt. Sie gilt als eine der mutigsten MenschenrechtsanwältInnen des Landes und vertritt Muslima Hussiny im Verfahren gegen den kroatischen Staat. Die Version ihrer Mandantin schildert sie so: Nachdem die Familie die Grenze überquert hatte, sei sie von kroatischen PolizistInnen aufgegriffen worden. Die Flüchtenden hätten darum gebeten, einen Asylantrag stellen zu dürfen. Die Bitte sei ignoriert, die Menschen stattdessen in einen Polizeitransporter gezwungen und zur Grenze zurückgekarrt worden.

Dort hätten die BeamtInnen ihnen einen Befehl erteilt: «Folgt den Gleisen, die führen euch zurück nach Sid!» Muslima Hussiny habe sie angefleht, wenigstens über Nacht in Kroatien bleiben zu dürfen, die Kinder seien müde, draussen sei es kalt. Doch die PolizistInnen liessen sich nicht erweichen. Muslima Hussiny und die Kinder liefen los. Zwischen 20 und 21 Uhr kam der Zug.

Von ähnlichem Vorgehen wie jenem gegen Familie Hussiny wurde in den vergangenen drei Jahren hundertfach von Geflüchteten berichtet, die völkerrechtswidrig aus Kroatien nach Bosnien oder Serbien zurückgedrängt worden waren. Allein im letzten Jahr dokumentierte das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) gemeinsam mit dem Danish Refugee Council Hunderte Verdachtsfälle: Insgesamt sollen demnach mehr als 6000 Personen Opfer von Pushbacks geworden sein.

Wäre Madina in jener Nacht nicht ums Leben gekommen, hätte auch die Geschichte der Hussinys als Zahl geendet.

Die Mutter darf nicht mit

Ob Madina vom Zug angefahren oder vom Sog mitgerissen wird, kann im Dunkel der Nacht niemand erkennen. Der Güterzug pfeift, bremst, stoppt. Im Schein der Taschenlampe findet der grosse Bruder das Kind, das am Kopf blutet. Die Mutter läuft mit Madina auf dem Arm die wenigen Hundert Meter zurück über die Grenze.

Die kroatischen PolizistInnen packen die sterbende Tochter gemeinsam mit der Mutter in einen Geländewagen, bringen sie zu einem Parkplatz, wo der Krankenwagen wartet. Die Mutter bittet inständig darum, die Tochter ins Spital begleiten zu dürfen – doch die PolizistInnen schicken sie weg. Erst am nächsten Tag wird sie von MitarbeiterInnen einer NGO erfahren, dass der Tod ihrer Tochter kurz nach 21 Uhr in Kroatien festgestellt wurde. Einen Tag später wird der Leichnam nach Serbien überführt.

Am gleichen Tag veröffentlicht das kroatische Innenministerium eine Stellungnahme – mit einer eigenen Version des Unglückhergangs: Die Familie sei vor Madinas Tod nie in Kroatien gewesen. Die kroatischen GrenzpolizistInnen hätten die Menschenmenge erst kurz vor dem Herannahen des Zugs in 300 Metern Entfernung auf der serbischen Seite der Grenze bemerkt. Nach dem Unfall hätten sie sofort die Rettung gerufen und Tochter und Mutter zum Krankenwagen gebracht. Um circa 21.10 Uhr sei dann der Tod des Kindes festgestellt worden. Direkt im Anschluss hätten die BeamtInnen die Mutter darüber informiert. Diese habe sich daraufhin freiwillig entschlossen, nach Serbien zurückzugehen.

Die Grenze des Rechtsstaats

Es steht Aussage gegen Aussage. Und vielleicht hofft Innenminister Davor Bozinovic damals, den Fall mit seiner Gegendarstellung zu den Akten legen zu können. Doch nicht alle lassen sich mit dem trockenen Statement ruhigstellen. Nicht die kroatische Menschenrechtsbeauftragte Lora Vidovic, die jene Nacht auf eigene Faust zu rekonstruieren versucht. Nicht Muslima Hussiny, die will, dass die kroatischen GrenzpolizistInnen, die sie für Madinas Tod verantwortlich macht, zur Rechenschaft gezogen werden. Und auch nicht die AktivistInnen von «Are You Syrious?», die wenige Wochen nach Madinas Tod nach Sid reisen, um Madinas Mutter bei ihrer Klage gegen die GrenzschützerInnen zu unterstützen und von ihr eine Vollmacht für die Anwältin zu bekommen. Sie ahnen damals nicht, dass die kroatischen Behörden diese Unterschrift eines Tages gegen sie verwenden werden.

Im Januar 2018, wenige Monate nach Madinas Tod, schreibt Lora Vidovic einen langen Brief an den Oberstaatsanwalt, in dem sie ihn auffordert, den Fall zu untersuchen. Sie beklagt, dass ihre Ermittlungen blockiert würden, dass etwa Aufnahmen der Wärmebildkameras der Polizei aus jener Nacht verschwunden seien. Sie schreibt: «Auch bei vorangegangenen Verfahren wurden wir – wann immer wir nach Aufnahmen der Wärmebildkameras gefragt haben – darüber informiert, dass es technische Schwierigkeiten gebe, weshalb diese nicht gespeichert würden oder verfügbar seien.»

Ein Verfahren wird der Staatsanwalt nie einleiten. Die Strafanzeige von Anwältin Sanja Bezbradica Jelavic wegen Amtsmissbrauch, fahrlässiger Tötung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird – nach ihren Angaben – von allen kroatischen Gerichten abgewiesen. Im Frühjahr 2018 scheint es, als wäre den kroatischen Behörden jedes Mittel recht, um den Fall Madina still und leise aus der Welt zu schaffen. Und als seien sie dafür bereit, bis über die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit hinauszugehen.

Im Licht des Peugeots

Am 20. März 2018, fast genau vier Monate nach Madinas Tod, geht um 23.10 Uhr auf dem Facebook-Account von «Are You Syrious?» in Zagreb eine Nachricht auf Englisch ein: «Hallo, ich bin Nilab Hussiny, wir sind in Kroatien. Es ist unser dritter Versuch. Ihr wisst, heute Nacht sind wir wieder an der Grenze, ich hoffe, ihr helft uns dieses Mal. Diesmal ist nur meine Familie hier, niemand sonst. Wir sind alleine, meine ganze Familie.»

Die Nachricht ist von Madinas Schwester. Auf Nachfrage schickt sie einen Screenshot von den GPS-Daten, die sich eindeutig auf kroatischem Territorium befinden. Die Aktivistin, die damals Wache schiebt, wählt die Nummer des freiwilligen Helfers Dragan Umicevic.

Umicevic zögert nicht, steigt in sein Auto. Wegen des einsetzenden Schneefalls braucht er zwei Stunden. An der Grenze klopft er an die Containerwand des Polizeipostens. Das Licht seines Peugeots lässt er an. «Ich wollte den Grenzwächtern signalisieren, dass ich nicht hier bin, um irgendwas Illegales zu machen, sondern nur um zu bezeugen, dass die Familie ihren Asylantrag stellen kann.» Die BeamtInnen reagieren aggressiv. Aber sie folgen Umicevics Weisung, fahren zum Waldstück, in dem sich die Familie befindet, sammeln sie ein und bringen sie auf die Polizeistation in der Ortschaft Vrbanja. Umicevic wird von den BeamtInnen verhört, die Familie vorübergehend festgenommen. Ausgeschafft werden sie in dieser Nacht nicht.

Wenige Wochen später bekommt Umicevic eine Vorladung der Staatsanwaltschaft. Und er erfährt, dass Familie Hussiny jetzt in einem sogenannten Detention Center für illegale MigrantInnen einsitzt. In Tovarnik, jener kroatischen Stadt, in der vier Monate zuvor Madinas Tod festgestellt wurde. Umicevic kommt es vor, als wolle sich Kroatien rächen.

Was im Detention Center geschieht, lässt sich lückenhaft aus den Sprachnachrichten rekonstruieren, die Nilab Hussiny damals an die AktivistInnen von «Are You Syrious?» und ihre Anwältin schickt: Immer wieder, so berichtet sie, liessen die PolizistInnen die Mutter, Muslima Hussiny, Dokumente unterschreiben, die sie nicht versteht. Eine Übersetzerin gibt es nicht.

Anwältin Sanja Bezbradica Jelavic darf ihre Klientin nicht besuchen. Stattdessen behaupten die Behörden, die Unterschrift, mit der Hussiny ihrer Anwältin einst eine Vollmacht ausstellte, sei gefälscht, Bezbradica Jelavic daher nicht die rechtmässige Vertreterin. «Sie haben versucht, eine Fake-Story zu konstruieren – mit dem Ziel, die Verbindung zwischen meiner Klientin und mir zu brechen und meinen Ruf als Anwältin zu ruinieren. Jedes Mal, wenn ich versucht habe, die Familie zu erreichen, sind Spezialeinheiten der Polizei danach in mein Büro gekommen, um mir Fragen zu stellen. Das war eine abnormale Situation und eine Verletzung aller rechtlichen Standards, die ich in Kroatien kannte», sagt Bezbradica Jelavic heute.

Damals greift sie zum letzten Mittel, beantragt beim EGMR eine «dringende Massnahme». Sie fordert, dass man sie zu ihrer Klientin durchlässt, zudem soll die Familie aus dem Lager entlassen werden.

Am 16. April 2018 reicht Muslima Hussiny gemeinsam mit ihrer Anwältin am EGMR Klage gegen Kroatien ein. Der Vorwurf: Kroatien habe wegen der unrechtmässigen Gefangenschaft im Detention Center gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, wonach niemand Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf. Auch die zweimalige Rückführung nach Serbien ist in der Anklage Thema. Denn sogenannte Pushbacks, kollektive Ausweisungen also, sind laut Völkerrecht verboten.

Endlich Gerechtigkeit?

25. September 2018. Rund ein halbes Jahr nach seiner Hilfsaktion wird Dragan Umicevic verurteilt. In der Verkündung heisst es, er habe vierzehn Menschen geholfen, illegal über die Grenze zu gelangen. Er soll ihnen mit seinem Peugeot Lichtsignale gegeben haben. Drei PolizistInnen wollen ihn bei der Straftat beobachtet haben. Im Widerspruch dazu stehen die Koordinaten, die die Familie der NGO «Are You Syrious?» mehrere Stunden vor Umicevics Eintreffen übermittelt hatte. Sie liegen eindeutig in Kroatien. Ein entsprechender Screenshot liegt der WOZ vor.

Statt zur von der Staatsanwaltschaft geforderten Gefängnisstrafe wird Umicevic zu einer Strafzahlung von umgerechnet 8000 Euro verurteilt. Er hat Einspruch eingelegt. Eine finale Entscheidung steht noch aus.

Auch der Jahresbericht, den die Menschenrechtsbeauftragte Lora Vidovic der kroatischen Regierung im Frühjahr 2019 vorlegt und in dem sie ihre Vorwürfe wiederholt, klingt erschreckend für einen EU-Mitgliedstaat: Im Fall Madina sei ihr vom Innenministerium der Zugriff auf wichtige Daten verweigert und damit eine «direkte, unparteiische und effiziente Ermittlung» verhindert worden. Die Ombudsfrau derart in ihrer Arbeit zu behindern, sei eine gravierende Verletzung der Verfassung Kroatiens und der Uno-Antifolterkonvention.

Familie Hussiny wird im Juni 2018 nach zweieinhalb Monaten in Gewahrsam freigelassen, ihr Asylantrag von Kroatien abgelehnt. Die Familie flieht anschliessend weiter nach Zentraleuropa, versucht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen. Das Verfahren läuft noch.

Die Berichte von Pushbacks an der kroatischen Grenze häufen sich weiterhin. Unterdessen hat der EGMR allerdings einen ähnlichen Fall entschieden: Zwei Männer aus Mali und Côte d’Ivoire hatten dagegen geklagt, dass die spanische Polizei sie 2014 am Grenzzaun der Exklave Melilla festgenommen und ohne Asylverfahren nach Marokko ausgeschafft hatte. Das Gericht hat Spanien recht gegeben – und den Pushback in diesem Fall für rechtmässig erklärt.

Dass Kroatien im Fall der kleinen Madina gegen die EMRK verstossen hat, streitet der Innenminister bis heute ab. Ebenso, dass die kroatischen GrenzwächterInnen systematisch Pushbacks durchführen. Tajana Tadic von «Are You Syrious?» sagt: Würde Kroatien schuldig gesprochen, gäbe es endlich Gerechtigkeit für die Familie Hussiny. «Aber kein Urteil der Welt kann Madina wieder zum Leben erwecken.»