Flüchtlingspolitik: Ein perfektes Verbrechen

Nr. 42 –

Vor fünf Jahren sollen Omar B. und seine Familie Opfer einer illegalen Rückschaffung in die Türkei geworden sein. An der Operation war auch Frontex beteiligt. Nun hat B. die EU-Grenzschutzagentur vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt – eine Premiere.

«Manchmal denke ich mir, ich habe als Vater versagt», sagt Omar B. Er sitzt auf der Couch in seiner Wohnung in einem Randbezirk von Erbil, der Hauptstadt der kurdischen Autonomieregion im Nordirak. Draussen flimmert die Hitze über dem Asphalt. Es hat über dreissig Grad, obwohl der Sommer erst noch bevorsteht. Drinnen hat sich Omar B.s Familie im Wohnzimmer versammelt. Dschihan B., die Mutter, kniet auf dem Teppichboden und rollt Reis in Weinblätter, die beiden Töchter helfen ihr dabei. Wegen des Lockdowns ist die Schule geschlossen.

Omar B. – ein Mann mit ernster Miene, dessen richtiger Name in dieser Geschichte zum Schutz nicht genannt wird – sagt, er frage sich oft, was aus seinen Kindern werde.

«Wir wurden angelogen»

Vor fünf Jahren hätte ihr neues Leben in Europa beginnen können. 2016 floh die sechsköpfige Familie vor dem syrischen Bürgerkrieg aus Aleppo über die Türkei nach Griechenland. Endlich in Sicherheit, dachte Omar B., als er den Asylantrag stellte, so erzählt er es beim Treffen in seinem Haus.

Was wäre passiert, hätte er den griechischen Polizist:innen nicht getraut? Was wäre passiert, wäre er nicht ins Flugzeug gestiegen? Es sind Fragen, die sich Omar B. immer wieder stellt, seit seine Familie von Beamt:innen der EU-Grenzschutzagentur Frontex und den griechischen Behörden in die Türkei zurückgeschafft wurde. Er selbst sagt: «entführt». Frontex spricht von einer «Rückübernahmeoperation», Omar B.s Anwält:innen von einem «illegalen Pushback». Jetzt, im Oktober 2021, hat Omar B. zusammen mit der Amsterdamer Anwaltskanzlei Prakken D’Oliveira die Behörde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Schadenersatz verklagt.

Wird der Klage stattgegeben, muss sich der EuGH erstmals mit der Verantwortung von Frontex in «Joint Operations» auseinandersetzen. So nennt die Agentur die gemeinsamen Einsätze, bei denen sie mit Beamt:innen der jeweiligen Mitgliedstaaten auf der Suche nach Flüchtenden an den Grenzen patrouilliert, Pässe überprüft, Koffer nach Waffen scannt. Die Kläger:innen betreten damit juristisches Neuland.

Es ist Anfang Oktober, nachts, als die Familie auf das Boot steigt, das sie nach Europa bringen soll. Der jüngste Sohn ist damals gerade ein Jahr alt, die älteste Tochter sieben. Auf dem Sofa in Erbil scrollt Omar B. durch die Bilder auf seinem Smartphone: Frau und Kinder auf dem Boot, kurz nachdem sie in der Türkei ablegen. Die Tochter formt mit ihren Händen ein Peace-Zeichen.

Der Sturm, der über die Ägäis peitscht, bringt das Boot fast zum Kentern. Sie werden von der Küstenwache aufgegriffen. Kurz darauf wird die Familie auf die Insel Leros gebracht. «Ein paar Tage später kam ein Offizier zu uns und sagte mir, dass er die Anweisung erhalten habe, uns nach Athen zu bringen», erzählt Omar B.

Wenige Tage später wird seine Familie aus dem Camp abgeholt und zum Flughafen auf einer Nachbarinsel gebracht. Von hier sind es nur noch einige Minuten Flug bis aufs Festland, denkt Omar B. Er wundert sich, als seine Frau, seine Kinder und er auf Plätze in verschiedenen Sitzreihen geführt werden. Neben jeder Person in der Maschine nimmt ein Beamter Platz, auf einer der Uniformen habe er den Schriftzug «Frontex» gesehen. Den ganzen Flug über müssen die Sonnenblenden geschlossen bleiben. Die Kinder verstehen nicht, warum sie nicht mit ihren Eltern sprechen dürfen. «Es war wie eine Überstellung von Gefangenen.»

Das Erste, was Omar B. sieht, als sie landen, ist die türkische Flagge am Flughafen. «Da wurde uns klar, dass wir angelogen worden waren.»

Omar B. wischt noch einmal über sein Smartphone. Ein Bild zeigt die Familie kauernd vor einem Berg von Rucksäcken in der Ankunftshalle des Flughafens von Adana. Kurz darauf wird sie in ein Flüchtlingscamp eskortiert. «Was uns in Griechenland passiert ist, hatte nichts mit dem Bild zu tun, das ich vor unserer Flucht von Europa hatte», sagt Omar B. heute.

Dysfunktionales Asylsystem

Wer vor Verfolgung oder «ernsthaftem Schaden» in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Kollektivausweisungen sind nicht zulässig, zudem darf niemand in einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn ein ernsthaftes Risiko besteht. So hat es die EU in ihrer Menschenrechtscharta festgeschrieben.

Lisa Marie Komp glaubt, dass diese Rechte im Fall von Omar B. mit Füssen getreten wurden. Sie ist eine der Anwält:innen, die gemeinsam mit ihm Klage eingereicht haben. Als die Familie in Griechenland ankam, sei das dortige Asylsystem «komplett dysfunktional» gewesen, sagt die Menschenrechtsanwältin.

Mit Omar B. und seiner Familie sassen mehrere Syrer:innen an Bord des Ausschaffungsflugs. Die Frontex-Beamt:innen hätten nicht einmal kontrolliert, ob ein richterlicher Beschluss vorlag, sagt Komp, so habe es ihr Mandant beschrieben. Und das in einer Zeit, als fast alle Asylsuchenden aus Syrien als Flüchtlinge anerkannt wurden. Schon alleine deshalb sei die Ausschaffung nicht rechtmässig gewesen, glaubt Komp.

Eigentlich liegt es im Mandat der EU-Grenzschutzagentur, zu gewährleisten, dass sogenannte Rückführungsoperationen im Einklang mit Menschenrechten vonstattengehen. Während des Flugs in die Türkei hätten die Kinder ein Trauma erlitten, sagt Komp. So begründet sie auch die Forderung nach Schadenersatz.

Auf Anfrage schreibt Frontex, entgegen der Beobachtung von Omar B. und einem Frontex-internen Implementierungsplan, der seiner Anwaltskanzlei vorliegt, dass kein Frontex-Beamter an Bord der Maschine gewesen sei. Es habe nach der Operation eine Nachbesprechung gegeben, in der keine besonderen Vorfälle festgestellt worden seien.

Nach weniger als einem Monat in einem türkischen Flüchtlingslager fliehen Omar B. und seine Familie weiter. Zu gross ist die Angst vor einer Deportation nach Syrien. Bei Verwandten im Nordirak kommen sie erst einmal unter. Dort wendet sich Omar B. Ende 2016 an die Amsterdamer Anwaltskanzlei.

Ein wichtiger Schritt

«Der Zugang zu Gerechtigkeit ist für sehr viele Betroffene von illegalen Pushbacks ausgeschlossen», sagt Lisa Marie Komp. «Aber das liegt nicht daran, dass nur wenige Leute widerrechtlich zurückgeführt werden, sondern daran, dass es ja eigentlich in den allermeisten Fällen ein ‹perfect crime› ist», ein perfektes Verbrechen. Menschen, die widerrechtlich ausgeschafft werden, flüchten weiter und verschwinden. Oftmals sei es nicht ihre erste Priorität, den Rechtsweg einzuschlagen, sondern erst einmal zu überleben.

So auch bei Omar B. Als er sich das erste Mal an die Anwält:innen wendet, legen sie Beschwerde bei Frontex ein. 2019 kommt der Bericht mit einem ernüchternden Ergebnis zurück. Frontex habe die Schuld der griechischen Regierung zugeschrieben, so Komp. Eine Klage aber habe nun den Anspruch, dass Frontex die Verantwortung nicht mehr abwälzen könne.

«Ich bin davon überzeugt, dass das Verfahren ein wichtiger Schritt ist in einem eigentlich grösseren Prozess», sagt Komp. Einer, der dafür sorge, dass die EU die Rechte und Normen, die sie in die Verträge geschrieben hat, wieder ernst nehme.

«Wenn es Europa wirklich ernst meint mit den Menschenrechten, von denen ich in den Nachrichten höre, wird mir das Gericht recht geben und diese Leute verurteilen», so sagt es Omar B. Ende August am Telefon. Er hat nur kurz Mittagspause. Zurzeit arbeitet er in einer kleinen Druckerei. Das Gehalt reiche gerade einmal aus, um sich von einem Tag zum nächsten zu hangeln. «Und zu Hause sind wir hier auch nicht.»

Im Nordirak bleiben kann er nicht. Er will alles dafür tun, ein guter Vater zu sein. Und er wünscht sich für seine Kinder dasselbe wie jeder Vater: eine gute Zukunft.