Frag die WOZ!: Die Prämie zahlen? Was tun gegen Lärm?

Nr. 15 –

Während der Coronakrise klärt die WOZ Fragen ihrer LeserInnen. Haben Sie ebenfalls eine Anregung? Dann schreiben Sie an wunsch@woz.ch.

Wie steht es um die Zahlungsverpflichtungen für die Krankenkassenprämien? Otmar Elsener, Rorschach
Lieber Herr Elsener! Wir haben bei acht grösseren Versicherungen nachgefragt, wie sie mit ausstehenden Prämien umgehen. Die freundliche Antwort: Es herrscht erhöhte Kulanz. Und Betreibungsverfahren sind ohnehin bis Ende April ausgesetzt. Vielfach wird im Einzelfall über das Vorgehen entschieden. Weitergehende Massnahmen führt keine der Versicherungen auf. Sie verweisen darauf, dass ein Verzicht auf Prämien in der Grundversicherung gesetzlich nicht erlaubt sei. Hier knüpft SP-Nationalrätin Barbara Gysi an. Sie schlägt eine flexiblere Anwendung der Prämienverbilligung vor. Mit Blick in die Zukunft fordert sie zudem, dass ein grösserer Teil der Prämien von der öffentlichen Hand finanziert wird und die Kassen ihre Reserven anzapfen müssten, um einen Prämienanstieg aufgrund der Coronapandemie zu vermeiden. Die Medienstellen der Groupe Mutuel und der Concordia lassen verlauten, dass sie solide Reserven hätten und diese einsetzen würden, um einem Anstieg entgegenzuwirken. Das wollen wir dann natürlich sehen!

Wir müssen zu Hause bleiben, doch nebenan werden mit Spritzkompressoren die Wände eingerissen. Was können wir gegen den Höllenlärm tun? Avij Sirmoglu, Basel
Liebe Frau Sirmoglu! Der behördliche Tenor ist klar: Bleiben Sie zu Hause! Doch wenn die Wohnung nebenan renoviert wird, ist das nur schwer auszuhalten. Gegen den Lärm kann leider wenig getan werden, führt Elena Hermann von der Mietschlichtungsstelle Basel aus: Die bundesrätlichen Coronaverordnungen, insbesondere zum Miet- und Pachtwesen, stellen keine Sondervorschriften für Umbauarbeiten auf. Unzumutbare Auswirkungen können üblicherweise bei der Schlichtungsstelle deponiert werden. Wegen der Pandemie sind die Verhandlungen jedoch ausgesetzt. Letztendlich bleibt in diesem Fall als einziger Ausweg das Gespräch mit der Eigentümerin: Verschaffen Sie sich Gehör!