Gegen Folter: Das Weltrechtsprinzip

Nr. 17 –

In Koblenz beginnt ein Prozess gegen mutmassliche syrische Folterer. Warum eine solche Klage in Deutschland möglich ist.

Die Vorwürfe könnten schlimmer nicht sein: Die Gefangenen seien mit Peitschen und Rohren geschlagen worden. Bei den Verhören seien Elektroschocks die Regel gewesen, Inhaftierte seien an den Handgelenken an der Decke aufgehängt worden. Es sei ihnen damit gedroht worden, ihre Verwandten zu foltern, skizziert die Karlsruher Bundesanwaltschaft ein tödliches System.

Der Beschuldigte Anwar R. wollte damit Geständnisse erzwingen und Informationen über die Opposition gewinnen. Nun steht der 57-Jährige gemeinsam mit dem 43-jährigen Eyad A. vor dem Oberlandesgericht Koblenz, wo am Donnerstag der erste Strafrechtsprozess gegen mutmassliche Folterer des syrischen Regimes beginnt.

Blockade in der Uno

Die zwei Angeklagten sollen Mitarbeiter des syrischen Geheimdiensts gewesen sein; ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Anwar R. soll zwischen 2011 und 2012 eine Ermittlungsabteilung in einem Gefängnis in Damaskus geleitet haben. Der hochrangige Geheimdienstmitarbeiter gilt als Mittäter bei 4000 Fällen von Folter; mindestens 58 Menschen seien an den Misshandlungen gestorben. Zusätzlich werden ihm eine Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung zur Last gelegt. 2014 kam er als Asylbewerber nach Deutschland.

Ihm zugearbeitet haben soll Eyad A., der RegierungskritikerInnen bei Demonstrationen und Personenkontrollen festnahm. Konkret wirft ihm die Bundesanwaltschaft nun Beihilfe zu Folter in dreissig Fällen vor, ausgeführt im Herbst 2011 – kurz nach dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs. Damals seien in der Stadt Duma Proteste gegen den Machthaber Baschar al-Assad gewaltsam aufgelöst worden, Eyad A. habe einen Transport von festgenommenen DemonstrantInnen ins Gefängnis begleitet. Der Beschuldigte habe «Kenntnis von den in der Haftanstalt praktizierten systematischen und brutalen Foltermethoden gehabt», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Eyad A. kam 2018 nach Deutschland. Beide Männer wurden im Februar 2019 festgenommen. Bei den Recherchen wurde die Bundesanwaltschaft vom Berliner European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. Der Verbund von MenschenrechtsanwältInnen vertritt nun auch einige der Nebenkläger. «Der Prozess ist ein Einstieg zur Aufarbeitung der Verbrechen der Assad-Regierung, insbesondere der systematischen Folter», sagt Generalsekretär Wolfgang Kaleck. «Es ist ein Beginn. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.» Kaleck rechnet mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr.

Der Prozess werde den Opfern der beiden Angeklagten Genugtuung verschaffen, sagt Ferdinand Dürr von Adopt a Revolution, einem in Leipzig ansässigen Verein, der syrische AktivistInnen weltweit unterstützt. «Aber solche Prozesse vor ausländischen Gerichten können höchstens einen kleinen Teil der zahllosen Verbrechen in Syrien aufarbeiten, schon aus Kapazitätsgründen», sagt Dürr. Er ist sich sicher, dass der Prozess von den syrischen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden registriert werde. «Dort arbeiten diejenigen, die selbst Angeklagte in so einem Prozess sein könnten.»

Eigentlich wäre der Internationale Strafgerichtshof für solch ein Verfahren zuständig. Doch Syrien hat das dafür nötige Statut nicht unterzeichnet. Zudem müsste ein Verfahren vom Uno-Sicherheitsrat angeregt werden. Russland aber ist ein enger Verbündeter Assads, China unterstützt Russlands Syrienstrategie. Wegen dieser Blockadepolitik gibt es Staaten, die eine eigene Strafverfolgung anstreben.

Verfahren in der Schweiz

In Deutschland trat 2002 das neue Völkerstrafgesetz in Kraft, in dem das sogenannte Weltrechtsprinzip verankert ist. Es ermöglicht eine juristische Verfolgung von Kriegsverbrechen, auch wenn die Taten nicht im eigenen Land oder durch eineN seiner StaatsbürgerInnen verübt wurden.

In der Schweiz wird seit 2013 gegen den früheren syrischen Vizepräsidenten Rifaat al-Assad wegen möglicher Kriegsverbrechen ermittelt – die Untersuchungen seien aber fast zum Stillstand gekommen, kritisiert die in Genf ansässige nichtstaatliche Organisation Trial International.