Mediengesetz: Grossverleger gestoppt

Nr. 38 –

«Return to Sender»: Der alte Elvis-Presley-Song passt zur Beratung der Medienförderung. Der Nationalrat hat es abgelehnt, die Medien fürs Erste bloss mit einer Posttaxenverbilligung zu unterstützen. Er will lieber ein ganzes Paket, zu dem auch die Förderung digitaler Inhalte gehört. Er schickt das Geschäft deshalb zur Beratung an die zuständige Kommission zurück. Diese hatte es unter dem Druck der Konzerne in zwei Teile aufgespalten. Die Onlineförderung drohte auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden. «Die überraschende Kehrtwende einzelner Akteure darf uns nicht beeindrucken», meinte SP-Nationalrat Matthias Aebischer im Rat. «Wir machen Gesetze für das ganze Land und nicht für ein paar Grossverleger.»

Eine Mehrheit von 109 zu 84 Stimmen folgte ihm. Neben SP, Grünen und Grünliberalen stimmten auch der Grossteil der CVP und eine Minderheit der FDP für die Rückweisung. Bemerkenswert bei der CVP: Neben Präsident Gerhard Pfister war mit Bauernverbandspräsident Markus Ritter auch der Subventionskönig im Parlament dagegen, dass die digitalen Inhalte ins Paket gehören. Wer schon hat, der braucht nicht zu geben. Die Medienförderung dürfte erst nächstes Jahr zurück ins Parlament kommen.

Die bürgerlichen PolitikerInnen wollen noch eine Diskussion über die Verfassungsmässigkeit der Vorlage führen. Wenn es sich nicht um ein weiteres Störmanöver handelt, kann diese etwas bringen: Die heutige Verfassungssituation führte schliesslich erst zur unzeitgemässen Unterscheidung in eine «Print»- und eine «Online»-Förderung.