Medienförderung: Scheitern auf den letzten Metern?
Die Medienförderung hat einen langen Weg hinter sich. Bisher aber nahm sie noch jede Hürde. So im Nationalrat, als die vorberatende Kommission das Paket, das sowohl die Print- wie auch die Onlineförderung umfasst, aufspalten wollte. Damit sollte lediglich die Zustellungsverbilligung für Printzeitungen aufgestockt werden, wovon bloss die grossen Verlage profitiert hätten. Wenn es nun am Freitag in der kleinen Kammer zur Schlussabstimmung kommt, dürfte es aber nochmals richtig knapp werden.
So will beispielsweise der St. Galler Ständerat Benedikt Würth von der Mitte-Partei gegen das Gesetz stimmen. Würth kommt aus einer Region, die auf die Medienförderung speziell angewiesen wäre. Gerade Regionalzeitungen wie das «St. Galler Tagblatt», das zur CH-Media-Gruppe gehört, sind in der Finanzierungskrise der Medien auf Unterstützung angewiesen. Würth sagt dennoch: «Das vorliegende Mediengesetz überzeugt mich aus prinzipiellen Gründen nicht.» Der Digitalteil des Gesetzes stelle einen Prinzipienwechsel dar. «Damit wird die publizistische Leistung von privaten Medien direkt aus der Bundeskasse gefördert.» Dass das Gesetz nur eine Lauffrist von sieben Jahren hätte, ändert nichts an Würths Einschätzung. «Sind die Subventionen einmal eingeführt, bleiben sie bestehen.»
Sollte das Gesetz am Freitag die nötigen Stimmen von links und aus der Mitte erhalten, ist ein Referendum garantiert. Wie die CH-Media-Titel berichteten, steht eine Gruppe bereit, die sowohl über die nötigen finanziellen Mittel wie auch über den missionarischen Eifer verfügt. Dazu gehören unter anderen der frühere Privatbanker Konrad Hummler, der Unternehmer Giorgio Behr und No-Billag-Initiant Olivier Kessler. Auch FDP-Lobbyist Ruedi Noser hat bereits seine Unterstützung zugesagt. Geschäftsführer des Komitees ist der frühere «Weltwoche»-Journalist Philipp Gut, der wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt worden ist. Zu erwarten ist damit ein grundsätzlicher Abstimmungskampf über die Rolle der Medien. Und bestimmt auch ein gehässiger.